205 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (182 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes)

Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage soll die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU in österreichisches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie hat dafür eine Frist bis 5. Juni 2014 vorgesehen. Die Vorlage eines bundeseinheitlichen Energieeffizienzgesetz erfolgt auch im Sinne Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018. Gleichzeitig wird der Entschließung des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend einen Beitrag der Energieeffizienz zu einer nachhaltigen Energiezukunft Österreichs, 182/E XXIV. GP entsprochen.

 

Die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU geht darauf zurück, dass die Umsetzung der vorangegangenen Richtlinie 2006/32/EU über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen auf europäischer Ebene nicht den intendierten Erfolg erzielt hat. Letzter hat nur in unzureichendem Ausmaß dazu beigetragen, das Richtlinien- und Zielpaket für Klimaschutz und Energie („20-20-20 Ziel“), insbesondere das Ziel einer Verbesserung der Energieeffizienz im Ausmaß von 20%, zu erreichen. Folglich haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf eine neue Richtlinie geeinigt, die erhöhte Zielvorgaben vorsieht und einen Verpflichtungsmodus empfiehlt.

 

Die Richtlinie 2012/27/EU sieht prioritär eine Verpflichtung von Energieversorgern und/oder Netzbetreibern zum Setzen von Energieeffizienzmaßnahmen vor. Sie überlässt es aber weitgehend dem jeweiligen Mitgliedstaat, wen er tatsächlich verpflichtet, um das 1,5% p.a. – Einsparziel zu erreichen. Dementsprechend sieht die gegenständliche Regierungsvorlage vor, große Unternehmen und Energielieferanten zu verpflichten. Zweitere werden damit verpflichtet, Maßnahmen bei den Endkunden zu setzen. Weiters soll der Bund entsprechend den Vorgaben der Richtlinie, jährlich 3% der Gesamtfläche von Bundesgebäuden zu sanieren oder vergleichbare Maßnahmen zu setzen.

 

Die Richtlinienumsetzung soll durch den Erlass eines Bundes-Energieeffizienzgesetz, eines Bundesgesetzes, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, sowie der Änderung des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und des KWK-Gesetzes erfolgen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler die Abgeordneten Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brunner, Bernhard Themessl, Mag. Nikolaus Alm, Christoph Hagen, Dr. Christoph Matznetter, Matthias Köchl, MMMag. Dr. Axel Kassegger und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, T, N) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (182 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 06 25

                         Mag. Josef Lettenbichler                                                          Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann