Vorblatt
Ziel(e)
- Rückholung nicht sinnvoll genutzter Mittel beim Gemeinsamen Rohstofffonds
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Rücktritt vom Gemeinsamen Rohstofffonds
Wesentliche Auswirkungen
Ein Rücktritt vom Gemeinsamen Rohstofffonds lässt nach dzt. Wissensstand die gänzliche Rückführung der österreichischen Leistungen an das 1. Fenster des Fonds (bar und Schatzscheine sowie Hinfälligkeit des Haftkapitals) erwarten.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Österreich hat 246 Kapitalanteile im Wert von 1.861.352 Rechnungseinheiten (RE) einbezahlt (je zur Hälfte in bar und mittels Schatzscheinen). Ein Kapitalanteil wird vom GF mit 6.252,3107 EUR ausgewiesen, so dass die österreichische Kapitaleinzahlung insgesamt rd. 1.538.068 EUR beträgt. Der Baranteil wird nach Wirksamwerden der Beendigung der Mitgliedschaft dem Mitgliedsland rückerstattet. Die bei der Oesterreichischen Nationalbank hinterlegten Bundesschatzscheine werden entwertet und haben daher keine Auswirkung auf den Finanzierungshaushalt.
Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Einzahlungen |
0 |
769 |
0 |
0 |
0 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds (kurz: Rücktritt vom Gemeinsamen Rohstofffonds)
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen |
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Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
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Problemanalyse
Problemdefinition
Der Gemeinsame Rohstofffonds kann den beim Verhandeln seines Abkommens in ihn gesetzten Erwartungen - Entwicklungsländern durch stabile/höhere Rohstoffpreise und vermehrte Nachfrage nach Rohstoffen ein stabileres/höheres Exporteinkommen zu verschaffen - nicht gerecht werden. Das liegt zum Einen an den Gegebenheiten der Märkte, zum Anderen an den viel zu geringen Mitteln des Fonds und zuletzt an den starren Regelungen des Abkommens.
Etliche Austritte von Mitgliedsländern haben die Mittelbasis weiter verringert. So stehen den immer geringeren operationellen Tätigkeiten unverhältnismäßig hohe administrative Ausgaben gegenüber.
Frühere und zögerliche Reformbemühungen haben sich vornehmlich auf bescheidene administrative Einsparungen beschränkt. Eine aktuelle und sich auch schon seit Jahren hinziehende Reformanstrengung der Mitglieder versucht zwar eine grundlegende Änderung des Abkommens, steht aber ganz besonders vor dem Problem eine fortgesetzte komparative Existenzberechtigung sowie zusätzliche Mittel finden zu müssen. Auch wenn immer wieder die Einzigartigkeit des Fonds damit begründet wird, dass er im Gegensatz zu anderen Finanzinstitutionen über keinen Länderansatz, sondern einen länderübergreifenden Rohstoffansatz verfügt, ändert das nichts daran, dass viele andere Finanzinstitutionen über Finanzierung von Forschungsvorhaben, Beratung und vor allem Infrastruktur dem landwirtschaftlichen und mineralischen Rohstoffbereich in Entwicklungsländern ungleich höhere Mittel bieten als der gemeinsame Rohstofffonds. Daneben zeichnet sich aus Eigeninteresse vieler Mitglieder ein Beibehalten einer schwerfälligen Organisation ab.
Es ist damit zu rechnen, dass früher od. später operationellen Aufgaben gewidmete Mittel, die aber nicht getätigt werden konnten, anderen Zwecken zugeführt werden.
Vordergründig und nach eigener Anschauung sehen sich insbesondere die afrikanischen Mitglieder von einer allfälligen Einstellung des Fonds als eigene Institution betroffen. Auch wenn die operationellen Ausgaben des Fonds in einzelnen Ländern mehr als marginal sind und die Ergebnisse der einzelnen Projekte oft keiner weiteren Öffentlichkeit bekannt wurden, gilt ihnen das Zusagen von Projekten und wohl noch viel mehr die Vertretung in den Gremien des Fonds als besonders wichtig. Entwicklungsländer aus anderen Weltregionen sehen das zwar prinzipiell ebenso, aber mit weniger Leidenschaft.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Weitere Mitgliedschaft in einer Institution ohne greifbaren Mehrwert und ohne realistische Chancen einen exklusiven Tätigkeitsbereich zu finden. Ein Nicht-Rücktritt würde die Gefahr von Abrufen von hinterlegten Schatzscheinen, auch zur Abdeckung von administrativen Kosten, erhöhen. Auch die Möglichkeit von zusätzlichen Forderungen an Geberländer ist nicht auszuschließen.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Die bisher zurückgetretenen Mitglieder Australien, Neuseeland, Kanada, Schweiz, Türkei, Frankreich, Japan und Belgien haben bzw. werden ihre Leistungen zum Kapital des Fonds (1. Fenster) - Barzahlungen, Schatzscheinerläge und übernommenes Haftkapital (zahlbares Kapital), die sie nicht freiwillig in das 2. Fenster transferiert haben, zurück erhalten. Dies sollte auch für Österreich, das nichts transferiert hat, nach einem Jahr ab Erklärung des Rücktritts gelten, solange es weder Operationen aus dem 1. Fenster gibt, noch aus anderen Gründen (z. Bsp. zur Abdeckung administrativer Ausgaben) Abrufe getätigt werden. Beiträge an das 2. Fenster sind verlorene Zuschüsse.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2015
Evaluierungsunterlagen und -methode: Überprüfung des Zahlungseingangs sowie Überprüfung der Entwertung der Bundesschatzscheine
Ziele
Ziel 1: Rückholung nicht sinnvoll genutzter Mittel beim Gemeinsamen Rohstofffonds
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Österreich hat an das 1. Fenster des Gemeinsamen Rohstofffonds geleistet: 246 eingezahlte Anteile im Gesamtwert von 1.861.352 Rechnungseinheiten (entspricht rd. 1.538.068 EUR), je zur Hälfte in bar und als Schatzscheine; 70 einzahlbare/abrufbare Anteile im Gesamtwert von 529.653 Rechnungseinheiten (entspricht rd. 437.662 EUR). |
Ein Jahr nach Erklärung des österreichischen Rücktritts Rückführung der oben genannten Beträge, d.h. im Jahr 2015, wenn die Erklärung im Jahr 2014 abgegeben wird. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Rücktritt vom Gemeinsamen Rohstofffonds
Beschreibung der Maßnahme:
Verwaltung muss nach bereits getätigter Rücksprache mit anderen von der Materie betroffenen Ressorts die rechtliche Basis für den Rücktritt (Beschluss des Nationalrats) vorbereiten und danach den Rücktritt erklären.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Mitgliedschaft im Gemeinsamen Rohstofffonds. |
Beendigung dieser Mitgliedschaft im Jahr 2014. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Einzahlungen |
0 |
769 |
0 |
0 |
0 |
Österreich hat 246 Kapitalanteile im Wert von 1.861.352 Rechnungseinheiten (RE) einbezahlt (je zur Hälfte in bar und mittels Schatzscheinen). Ein Kapitalanteil wird vom GF mit 6.252,3107 EUR ausgewiesen, so dass die österreichische Kapitaleinzahlung insgesamt rd. 1.538.068 EUR beträgt. Der Baranteil wird nach Wirksamwerden der Beendigung der Mitgliedschaft dem Mitgliedsland rückerstattet. Die bei der Oesterreichischen Nationalbank hinterlegten Bundesschatzscheine werden entwertet und haben daher keine Auswirkung auf den Finanzierungshaushalt.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Erträge |
0 |
1.538 |
0 |
0 |
0 |
Sonstige Aufwendungen |
0 |
1.538 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
1.538 |
0 |
0 |
0 |
Erläuterung
Durch die Rückholung der ursprünglichen österreichischen Kapitaleinzahlung kommt es zu einem Ertrag von insgesamt rd. 1.538.068 EUR, davon 769.000 EUR finanzierungwirksam, aufgrund der Rückerstattung des Baranteils nach Wirksamwerden der Beendigung der Mitgliedschaft. Die bei der Oesterreichischen Nationalbank hinterlegten Bundesschatzscheine werden entwertet und haben daher keine Auswirkung auf den Finanzierungshaushalt.
Im Vermögenshaushalt handelt es sich um „Verluste bei Abgängen von Beteiligungen und Wertpapieren“ (Konto 698).
- Finanzierungshaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Einzahlungen |
0 |
769 |
0 |
0 |
0 |
Bedeckung
in Tsd. € |
Detailbudget |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)
*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
Sonstige Mittelverwendungen und -aufbringungen - Laufende Auswirkungen
Bezeichnung |
Beschreibung |
Körperschaft |
Ertrag aus Beteiligungsverkauf |
Rückführung der eingezahlten Kapitalanteile |
Bund |
Auswirkungen im Ergebnishaushalt
in € |
2014 |
2015 |
Erträge |
0,00 |
1.538.068,00 |
Aufwendungen |
0,00 |
1.538.068,00 |
Auswirkungen im Finanzierungshaushalt
in € |
2014 |
2015 |
Einzahlungen |
0,00 |
769.034,00 |
Auswirkungen im Vermögenshaushalt
in € |
2014 |
2015 |
Verringerung |
0,00 |
1.538.068,00 |
Erläuterung:
Österreich hat 246 Kapitalanteile im Wert von 1.861.352 Rechnungseinheiten (RE) einbezahlt (je zur Hälfte in bar und mittels Schatzscheine). Ein Kapitalanteil wird vom GF mit 6.252,3107 EUR ausgewiesen, so dass die österreichische Kapitaleinzahlung insgesamt rd. 1.538.068 EUR beträgt und den Vermögenshaushalt um diesen Betrag vermindert. Der Baranteil wird nach Wirksamwerden der Beendigung der Mitgliedschaft dem Mitgliedsland rückerstattet. Die bei der Oesterreichischen Nationalbank hinterlegten Bundesschatzscheine werden entwertet und haben daher keine Auswirkung auf den Finanzierungshaushalt.