210 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 97/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellten Lebensmitteln, sowie des Imports und Handels mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von Klonen

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der EU-Gesundheitskommissar will Vorschläge für eine Regulierung von Klonfleisch vorlegen, die auch ein Verbot für Fleisch von geklonten Tieren für die EU beinhalten. Die Kommission verabsäumt jedoch weiterhin, Regelungen bezüglich der Nachkommen geklonter Tiere vorzunehmen. Gerade die Nachkommen sind es aber, die Milch und Fleisch für den Verzehr liefern, da die nach bestimmten Zuchtzielen hergestellten Klone dafür zu kostenaufwändig sind. Das heißt, dass auch nach Annahme des Vorschlags der Kommission das Klonen weiter stattfinden wird. Das bedeutet weiterhin Leid und Schäden für die betroffenen Tiere.

Obwohl die langfristigen Gesundheitsrisiken für den Menschen noch nicht ausreichend bewertet wurden, finden Lebensmittel aus den Nachkommen von Klonen ihren Weg auf unsere Teller. Wenn in den USA oder anderen Drittstaaten geklonte Zuchttiere an Landwirte verkauft werden, darf nach den Absichten der Kommission das Fleisch der Nachkommen dieser Tiere weiterhin in die EU importiert werden. Angesichts der vielfältigen Faktoren, die die Ergebnisse des Klonens beeinflussen sowie der Bandbreite an beobachteten Veränderungen, können Gesundheitsrisiken zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

Im Sinne des Vorsorgeprinzips besteht die dringende Notwendigkeit, den Import und Handel mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von Klonen sowie mit Sperma und Embryonen von Klontieren zu verbieten. Studien haben ergeben, dass bei geklonten Tieren und deren Leihmüttern etliche Gesundheitsbeeinträchtigungen zu beobachten sind.

Hinzu kommt, dass Hochleistungen in der Tierproduktion mit abnehmender genetischer Vielfalt, kürzerer Lebensdauer sowie höherer Krankheitsanfälligkeit verbunden sind. Vieles spricht dafür, dass Klonen diese Entwicklung vorantreibt. Es ist davon auszugehen, dass bereits genetisches Material von Klontieren (wie Samen und Embryos) in die europäische Tierzüchtung und Tierhaltung gelangt ist. Es besteht ein hohes Risiko, dass dieses Material sich in den jeweiligen Tierbeständen weiter verbreitet – ohne dass Behörden oder Züchter wissen, wo und in welchem Umfang.

Zusätzlich werden Patente auf Klontiere und ihre Nachkommen die Abhängigkeiten von Bauern und Züchtern verschärfen sowie den Konzentrationsprozess in der Tierzüchtungsindustrie beschleunigen. Dies kann einen weiteren Rückgang der Biologischen Vielfalt innerhalb der jeweiligen Tierbestände nach sich ziehen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. März 2014 und am 26. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Judith Schwentner die Abgeordneten Johann Höfinger, Josef A. Riemer, Gerhard Schmid, Martina Diesner-Wais, Dr. Marcus Franz, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Nikolaus Alm, Ing. Markus Vogl, Ulrike Weigerstorfer, Michael Ehmann, Rupert Doppler, Johann Hechtl, Wolfgang Knes, Dr. Eva Mückstein, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages einstimmig beschlossen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 06 26

               Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber                             Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau