214 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 468/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung

Die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2013 werden im Kapitel ‚Krankenhäuser und Psychiatrie‘ eine Reihe von Missständen beschrieben. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft besuchten im Berichtsjahr 63 psychiatrische Krankenhäuser und sonstige Krankenhäuser, wobei  vorwiegend psychiatrische Abteilungen (42) kontrolliert wurden.

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft zeigten häufig Mängel in der Bausubstanz oder räumlich beengte Verhältnisse auf psychiatrischen Abteilungen auf, die zusätzlichen Stress bedingen und krisenhafte Zuspitzungen von Situationen begünstigen. Die von der Volksanwaltschaft kontaktierten Länder und Krankenanstaltenträger räumten solche Defizite auch ausdrücklich ein. Festgestellt wurde ein sehr hoher Investitionsbedarf in den nächsten Jahren.

In Österreich gibt es bisher keine ÖNORMEN in Bezug auf Mindestanforderungen für die architektonische Ausgestaltung von offen oder geschlossen geführten Unterbringungsbereichen und auch keine Empfehlungen zur suizidpräventiven Gestaltung stationärer psychiatrischer Einrichtungen, die zumindest bei zukünftigen Um- und Neubauten zu berücksichtigen wären. Angesichts der intensiven Forschungstätigkeit zu Fragen des therapeutischen Umfeldes psychiatrischer Abteilungen im Ausland regt die Volksanwaltschaft an, auch in Österreich evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Betreuung zu erarbeiten.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Eva Mückstein die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Rupert Doppler, Mag. Gerald Loacker, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Marcus Franz und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, T dagegen: S, V, F, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 06 26

                           Martina Diesner-Wais                                         Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau