218 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 398/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anstellung von Ärzten bei Ärzten“

Die Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. April 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Deutschland können niedergelassene Ärzte seit dem 1. Jänner 2007 aufgrund des Vertragsarztänderungsgesetzes ihre Arbeit flexibler gestalten.

Ein Arzt kann an mehreren Orten gleichzeitig tätig sein, als Angestellter oder als Inhaber einer eigenen Praxis. Er kann Angestellter in einem Krankenhaus als auch in einem Medizinischen Versorgungzentrum sein. Altersgrenzen sind gefallen, Zusammenschlüsse über Fachgebietsgrenzen wurden möglich. Dieses Gesetz ist in Deutschland die Lösung zum drohenden Ärztemangel und macht den Beruf für viele junge Menschen wieder attraktiv. Die Arbeit in der eigenen Praxis und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken genauso wie der Gang in die ambulante Versorgung schienen für viele Jungmediziner nicht sehr attraktiv.[1]

Mit dem neuen Gesetz in Deutschland wurden den jungen Menschen Anreize für die Arbeit in der ambulanten Versorgung geboten:

Vertragsärzte dürfen auch Ärzte aus anderen Fachgebieten sowie Psychotherapeuten anstellen. Hierbei ist Teilzeitarbeit möglich, zum Beispiel nur 20 Stunden in der Woche. Allerdings müssen nach dem neuen Vertragsarztrecht dafür einige Bedingungen berücksichtigt werden: Der anzustellende Arzt muss die Facharztanerkennung besitzen, er hat im Arztregister eingetragen zu sein, und der Zulassungsausschuss hat die Anstellung genehmigt. Außerdem gelten nach Paragraph 95 des Fünften Sozialgesetzbuches die Regeln der Bedarfsplanung. Das bedeutet: Eine Anstellung ist nur möglich, wenn keine Zulassungsbeschränkungen bestehen oder in der Arztpraxis ein fachidentischer Sitz frei geworden ist, weil ein vorher angestellter Arzt oder Psychotherapeut gekündigt hat. Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Arzt seinen Vertragsarztsitz aufgibt und sich danach auch in zulassungsbeschränkten Bezirken in einer Praxis anstellen lässt. Ärzte können also auf ihre Zulassung verzichten, sich in einer Praxis anstellen lassen und ihren Leistungsumfang hier einbringen. Sie zählen bei der Bedarfsplanung mit, der Vertragsarztsitz wird also nicht wieder neu ausgeschrieben. Die angestellten Ärzte werden Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), wenn sie mindestens halbtags in der Praxis beschäftigt sind. Das werden in der Regel 20 Stunden pro Woche sein. Näheres regelt die Satzung der jeweiligen KV. Die Besonderheit bei dieser neuen Form der Anstellung von Ärzten oder Psychotherapeuten liegt auch darin, dass das Leistungsspektrum erweitert werden kann im Gegensatz zur bisherigen Regelung. Besitzt der Angestellte andere Qualifikationen für die Erbringung vertragsärztlicher oder –psychotherapeutischer Leistungen, so können diese nach Genehmigung angeboten werden. Der Praxisinhaber hat die Leistung zu verantworten, darf sie aber nicht selbst erbringen.[2]

In Österreich ist die Anstellung von Ärzten durch Ärzte generell nicht möglich und eine Lösung wie in Deutschland ist anzustreben.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Marcus Franz die Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Mag. Gerald Loacker, Martina Diesner-Wais, Dr. Eva Mückstein, Rupert Doppler, Josef A. Riemer, Wolfgang Knes, Erwin Spindelberger und Dr. Erwin Rasinger sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T, N dagegen: S, V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 06 26

                              Dr. Erwin Rasinger                                            Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau



[1] Vgl. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – Chancen durch Vielfalt, Informationsblatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, www.kbv.de (Stand: 1.4.2014)

[2] Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – Chancen durch Vielfalt, Informationsblatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, www.kbv.de (Stand: 1.4.2014)