220 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 375/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Personenkreises der entschädigungsberechtigten Thalidomid- bzw. Contergangeschädigten

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. April 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 1. Oktober 1957 brachte das deutsche Pharma-Unternehmen Grünenthal das Schlaf- und Beruhigungsmittel ‚Contergan‘ in 46 Ländern auf den Markt. In Österreich wurde das Medikament unter dem Produktnamen ‚Softenon‘ zugelassen und vertrieben. Diese Medikamente, die der ärztlichen Verschreibungspflicht unterlegen waren, wurden aufgrund der damals geltenden Zulassungsbestimmungen von Ärzten verordnet, um bestimmte unangenehme Begleiterscheinungen im Rahmen von Schwangerschaften zu beseitigen.

Bis zum Verbot des Wirkstoffes Thalidomid Ende 1961 wurden weltweit an die 10.000 missgebildeten Kinder geboren.

Österreichische Contergan-Opfer, die nicht bis 31. Dezember 1983 bei der deutschen Contergan-Stiftung Entschädigungszahlungen beantragten, wurden aus deutschen Stiftungsmitteln nicht unterstützt. Grundlage dafür ist das deutsche Contergan-Stiftungsgesetz.

Nach unzähligen Debatten im österreichischen Parlament und Anträgen der Oppositionsparteien wurden durch das Gesundheitsministerium 2,8 Mio. Euro für Einmalzahlungen an die Contergangeschädigten auch in Österreich zur Verfügung gestellt. Anspruchsberechtigt sind jene Geschädigte, deren Behinderung von einer Kommission anerkannt wird, und die ab dem Jahr 1956 geboren wurden.

Gefordert ist die Erweiterung des Personenkreises der Entschädigungsberechtigten zumindest auf die Geburtenjahrgänge 1954-1955. Somit könnten auch jene Personen eine Entschädigung beantragen, welche nachweislich nicht durch Contergan, wohl aber durch Thalidomid geschädigt wurden. Denn immer wieder scheinen Berichte auf, dass Thalidomid bereits 1953 synthetisiert wurde und nicht erst 1954 wie behauptet.

Gefordert ist weiters eine Entschädigung in Form einer monatlichen Rente – eine Einmalzahlung ist nicht zweckdienlich bzw. ausreichend.

Im Mai 2012 wurde eine Studie in Deutschland veröffentlicht, die sich mit den Folgeschäden der Thalidomid- bzw. Contergan-Opfer beschäftigt. Jeder chirurgische Eingriff stellt für diese Menschen ein erhebliches Risiko dar, da ihre Blut- und Nervenbahnen anders verlaufen. Im Alter erhöhen sich auch die Kosten für medizinische Behandlungen und Pflege. Laut der Studie kann schon jetzt ein Drittel der Geschädigten keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Josef A. Riemer der Abgeordnete Erwin Spindelberger und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Auf Antrag des Abgeordneten Erwin Spindelberger beschloss der Ausschuss einstimmig der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 06 26

                             Erwin Spindelberger                                           Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau