233 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 463/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Entsprechung der Entschließung 314/E XXIV. GP des Nationalrates betreffend ,Umsetzung der Legislativmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wehrdienstreform‘ wurde zwischen BMLVS und BMVIT nach Vergleich des Inhalts und Umfanges der militärärztlichen Stellungsuntersuchung mit jener der Führerscheinuntersuchung durch die sachverständigen Ärzte im zivilen Bereich vereinbart, dass auch die militärärztlichen Gutachten von den zivilen Führerscheinbehörden anzuerkennen sind. Die 18-monatige Frist gilt gleich wie bei den zivilen Gutachten. Das soll nunmehr ausdrücklich im Führerscheingesetz verankert werden.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Harry Buchmayr die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Georg Willi, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Michael Pock, Andreas Ottenschläger, Christoph Hagen, Mag. Johannes Rauch und Mag. Christiane Brunner sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 07 02

                                Harry Buchmayr                                                                   Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann