238 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 267/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Pflegelehre

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich arbeiten überproportional viele ausländische Arbeitskräfte teils illegal im Pflegebereich. Nur ein Teil der illegal Beschäftigten konnte aufgrund der von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen rund um die 24-Stunden-Betreuung in die Legalität geführt werden. Ein wesentlicher Grund für die Missstände liegt in der nach wie vor ausstehenden Ausbildungsoffensive bei den Pflegeberufen. Um die Pflege legal und unter verbesserten Bedingungen für das Personal abwickeln zu können, muss auch genug Fachpersonal zur Verfügung stehen.

Die Einführung des Lehrberufes ‚Pflege und Betreuung‘ ist daher anzustreben. So könnten junge Menschen mit Interesse an diesem Beruf eine Ausbildung im Pflegebereich beginnen. Nach drei Jahren dualer Ausbildung ist der Auszubildende dann Pflegehelfer. Im vierten Lehrjahr kann sich der Pflegehelfer auf ein Krankengebiet spezialisieren.

Bei der Pflegelehre muss besonders darauf geachtet werden, mit welchen Patienten die Jugendlichen arbeiten dürfen. Daher ist festzulegen, welche Tätigkeiten in welchem Lehrjahr durchgeführt werden dürfen. Zu Beginn der Pflegelehre soll die theoretische Ausbildung im Vordergrund stehen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dietmar Keck, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Michael Hammer, Mag. Helene Jarmer, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, August Wöginger und Mag. Judith Schwentner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T dagegen: S, V, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 07 02

                           Mag. Michael Hammer                                               Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau