239 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 344/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündelgesetz zur faktischen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Österreichische Gebärdensprache

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. März 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die im Jahr 2005 erfolgte Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in der Verfassung ist ein wichtiges und positives Signal. Damit dieses aber im Alltag Wirkung zeigt, sind konkrete gesetzliche Bestimmungen notwendig.

Es geht vor allem um Chancengleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Wissen und Kultur, die funktionierende Kommunikation bei Behördenwegen und im Gesundheitswesen sowie generell um Vermeidung von Isolation und Kommunikationsstörungen.

Die Verfassungsbestimmung lautet: ‚Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Der Nationalrat beschloss gleichzeitig mit der Verfassungsbestimmung eine Entschließung (117/E, XXII. GP), in der es heißt:

Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob der Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen durch gesetzliche Regelungen, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Bildung und Medien, hinreichend Rechnung getragen ist und nötigenfalls dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage vorzuschlagen. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, auch in Hinkunft bei hiefür in Betracht kommenden Regierungsvorlagen auf die Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen Bedacht zu nehmen.

Auch im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020, der Strategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist als Maßnahme 64 eine Durchforstung der Verfahrensgesetze vorgesehen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Helene Jarmer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dietmar Keck, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Michael Hammer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, August Wöginger und Mag. Judith Schwentner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 07 02

                           Mag. Michael Hammer                                               Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau