240 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 243/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. Februar 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zuwendungen für pflegende Angehörige zur Finanzierung einer Ersatzpflege werden derzeit aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (§ 22 des Bundesbehindertengesetzes) nach Maßgabe der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Derzeit gibt es also kein Rechtsanspruch für pflegende Angehörige, wenn sie um eine Zuwendung zur Finanzierung einer Ersatzpflege beim Bundessozialamt ansuchen. Die Entlastung von pflegenden Angehörigen ist als so wichtig zu erachten, dass ein Zuschuss nicht nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel, sondern als Rechtsanspruch gewährt werden sollte.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Judith Schwentner die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dietmar Keck, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Michael Hammer, Mag. Helene Jarmer, Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich und August Wöginger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 07 02

                           Mag. Michael Hammer                                               Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau