245 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 397/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fairness beim sozialen Wohnbau“

Die Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. April 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der soziale Wohnbau ist für die Menschen da, die ihn unbedingt benötigen!

Die Mieten müssen hier auch tatsächlich niedrig sein und auch bleiben. Ältere und bedürftige Menschen, junge Menschen sowie Familien mit Kindern mit nur geringen finanziellen Mitteln, haben damit ein Vorrecht für den Bezug dieser Wohnungen.

Im Abstand von jeweils fünf Jahren sollte daher eine Überprüfung der finanziellen Situation der Menschen vorgenommen werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen noch gegeben sind.

Um die soziale Durchmischung insbesondere im sozialen Wohnbau zu gewährleisten, sollte es hier für Menschen, die mehr verdienen, eine Kaufoption geben. Niemand, der mehr verdient, sollte aus seiner Wohnung ausziehen, jedoch in ein Mietkaufmodell für seine Wohnung wechseln müssen.

Dieses Modell beendet damit die Problematik der vererbten Sozialwohnungen und schafft den Leistungsanreiz, für sich selbst, für Nachkommen oder Verwandte bleibende Werte zu schaffen. Die Gemeinden wiederum generieren finanzielle Mittel für neue soziale Wohnbauvorhaben.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich die Abgeordneten Josef Muchitsch, Gabriel Obernosterer, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Birgit Schatz, Mag. Judith Schwentner, Ulrike Königsberger-Ludwig und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: T, N dagegen: S, V, F, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Josef Muchitsch gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 07 02

                                Josef Muchitsch                                                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau