248 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 504/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestentlohnungsmodell für Ferialpraktikanten

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Neben der arbeitsrechtlichen Stellung ist vor allem die Entlohnung bei vielen Ferialpraktikanten immer noch eine ‚Grauzone‘. Für die Absolventen berufsbildender mittlerer und höherer Schulen besteht aber im Ausbildungsplan die Pflicht, solche Praktika zu absolvieren. Neben eines ausbildungsgemäßen Einsatzes und entsprechender arbeits(schutz)rechtlicher Rahmenbedingungen ist auch eine gerechte Mindestentlohnung für diese Gruppe junger Menschen notwendig.

In diesem Zusammenhang wäre die Einführung eines Mindestentlohnungssystems für Ferialpraktikanten notwendig, das sich am Ausgleichszulagen-Richtsatz orientiert. Dies könnte z.Bsp. folgendermaßen aussehen:

Nach 1. Schuljahr: Mindest-Entlohnung von 70 % des Ausgleichszulagen-Richtsatzes

Nach 2. Schuljahr: 80 %

Nach 3. Schuljahr: 90 %

Nach 4. Schuljahr: 100 %“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Johann Hechtl, Ing. Waltraud Dietrich, Ing. Markus Vogl, Mag. Gerald Loacker und August Wöginger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S, V, G, T, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 07 02

                                  Johann Hechtl                                                      Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau