258 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (185 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

Die Zusammenarbeit im Bereich Film und Fernsehen bedarf ausreichender finanzieller Mittel, um zur Herstellung österreichischer Filme beizutragen. Der ORF hat in der Vergangenheit auf der Grundlage des Film/Fernseh-Abkommens und insbesondere in den Jahrens 2010 bis 2013 zumindest 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Vereinbarung war auf gesetzlicher Basis durch die nur auf die Jahre 2010 bis 2013 bezogene Bestimmung in § 31 Abs. 11 Z 2 lit a ORF-G abgesichert. Die Reduktion der finanziellen Unterstützung in den Folgejahren durch den bisher am Erfolg des Film/Fernseh-Abkommens beteiligten ORF träfe daher die Filmwirtschaft in nicht unbeträchtlichem Ausmaß.

Dieses Bundesgesetz dient der Verwirklichung der erklärten Absicht des Arbeitsprogramms der Bundesregierung 2013-2018, eine gesetzliche Absicherung des Film/Fernseh-Abkommens mit zumindest gleichbleibender Dotierung zu gewährleisten.

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 8. Juli 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Josef Cap die Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Wolfgang Gerstl und Dieter Brosz, MSc sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wolfgang Gerstl einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Da die Inkrafttretensbestimmung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes nunmehr als Abs. 14 dem § 49 angefügt wird (vgl. Art. 16 des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BNR/BNR_00051/fnameorig_354547.html), ist die gegenständliche Regierungsvorlage entsprechend anzupassen, d.h. aus Abs. 14 hat Abs. 15 zu werden.

 

Weiters ist das Inkrafttretensdatum anzupassen, d.h. die Novelle soll statt mit 1. Juli 2014 nunmehr mit 1. August 2014 in Kraft treten.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wolfgang Gerstl mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N dagegen: F, T) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 07 08

                                   Dr. Josef Cap                                                                Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann