259 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 465/A der Abgeordneten Otto Pendl, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden

Die Abgeordneten Otto Pendl, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Artikel 1

§ 10 Bundesbezügegesetz betreffend die Vergütung der Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates wurde durch Nulllohnrunden für Politikerinnen und Politiker mehrere Male nicht angepasst, obwohl die diesbezüglichen Aufwendungen deutlich gestiegen sind. Dies führt soweit, dass einige Abgeordnete die An- und Abreisen zum Parlament sowie die Nächtigungen in Wien zum Teil aus den normalen Bezügen finanzieren mussten und nicht aus den Aufwendungen decken konnten. Mit der gegenständlichen Änderung werden die diesbezüglichen Ansätze angepasst und sollen in Zukunft 15% des monatlichen Gehalts eines Bundesbeamten A1, Gehaltsstufe 16 betragen, um eine einheitliche Bemessungsgrundlage analog zum Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz festzulegen.

Zu Artikel 2

Dem Nationalrat werden durch das B-VG und das GOG-NR immer mehr extrem schwierige Aufgaben übertragen, gleichzeitig ist geplant, im Herbst zwei umfangreiche Enquete-Kommissionen einzusetzen. Schließlich wird in Zukunft die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses voraussichtlich ein Minderheitsrecht werden. Es ist daher notwendig, dass die Abgeordneten durch parlamentarische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt werden, um ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können. Es soll daher der Refundierungsanspruch der Abgeordneten für die Beschäftigung von parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern maßvoll erhöht werden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 8. Juli 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten August Wöginger, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gernot Darmann, Otto Pendl, Dieter Brosz, MSc und Dr. Josef Cap.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Otto Pendl, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffern 1 und 3 sowie der Korrektur der letzten beiden Zifferbezeichnungen eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Otto Pendl, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten (dafür: S, V, G, dagegen: F, T, N bzw. dafür: S, V, dagegen: F, G, T, N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 07 08

                                  Johann Singer                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann