Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Côte d'Ivoire und EU auf WTO-konformer Basis zur Erhaltung des präferentiellen Marktzugangs und Steigerung des Handelsvolumens.

Durch das vorliegende Interims – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Interim Economic Partnerhip Agreement, I-EPA) werden die Handelsbeziehungen zwischen Côte d’Ivoire und der EU WTO konform.

Die Verhandlungen über ein umfassendes EPA zwischen der Region Westafrika und der EU laufen seit Beginn 2008 weiter. Bei erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen würde das I-EPA mit Côte d’Ivoire durch das umfassende EPA mit der Region Westafrika ersetzt.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       WTO konformer präferentieller Zugang zum EU Markt sowie Unterstützung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Côte d’Ivoire würde durch das Auslaufen des WTO Waivers den bevorzugten Zugang zum EU Markt verlieren und hätte als MIC (Middle Income Country) auch keinen Zugang zur EBA (Everything but Arms) Regelung, die nur den LDCs (Least Developed Countries) einen freien Zugang für alle Handelsgüter außer Waffen zum EU Markt gewährt. Da nicht absehbar war, wann die Verhandlungen zwischen der Region Westafrika und der EU über ein umfassendes EPA abgeschlossen sein würden und Côte d’Ivoire an einem WTO-konformen, präferentiellen Zugang zum EU Markt interessiert war, wurde das I-EPA, das sich nur auf den Warenhandel bezieht, als Zwischenlösung abgeschlossen,

 

Seit Beginn 2008 laufen die Verhandlungen über ein regionales, umfassendes EPA weiter, aber erst in letzter Zeit scheint es Fortschritte zu geben.

 

Wesentliche Auswirkungen

Bessere Ursprungsregeln und verbesserter Marktzugang für beide Seiten fördern die Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Côte d'Ivoire und der EU, mit Vorteilen für beide Seiten, z.B. Produktionssteigerung sowie stärkere Diversifizierung und mehr Arbeitsplätze.

 

Die Interim-EPAs sind WTO konform, weshalb andere Entwicklungsländer die EU nicht mehr vor der WTO wegen Ungleichbehandlung klagen können.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Das vorliegende Abkommen fällt in die Zuständigkeit der EU und in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten und ist deshalb ein so genanntes "gemischtes Abkommen".

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

 

 

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements - EPAs) sind umfassende Abkommen der Europäischen Union mit Afrika-, Karibik- und Pazifik- (AKP) Staaten, die neben Warenhandel auch Dienstleistungen, Investitionen, Ursprungsregeln und andere handelsrelevante Bestimmungen umfassen. Der EU-AKP Handel musste nach Auslaufen der WTO-Ausnahmeregelung (WTO Waiver) für die bevorzugte Behandlung der AKP-Exporte durch die EU per 31. Dezember 2007 auf eine neue, WTO konforme Basis gestellt werden. Darüber hinaus brachte der einseitig präferentielle Zugang der AKP Staaten zum EU Markt nicht die erwarteten positiven Impulse für die Entwicklung der Partnerländer. De facto verringerte sich der AKP Marktanteil in der EU und es gab nur geringe Diversifizierung der Produktion. Die Europäische Kommission nahm daher im Jahr 2003 mit 6 AKP-Regionalgruppen Verhandlungen über den Abschluss von umfassenden regionalen Wirtschaftspartnerschaften auf. Nur mit einer dieser Gruppen, der Karibik Region (CARIFORUM), konnte vor dem 31. Dezember 2007 ein umfassendes Abkommen finalisiert werden. Was die anderen fünf Regionen (West-, Zentral-, Ost- und Südliches Afrika sowie Pazifik) betrifft, so konnten nur mit Einzelstaaten oder Subregionen interimistische, WTO - kompatible Teilabkommen über Warenverkehr paraphiert werden, darunter auch das vorliegende Abkommen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Da Côte d'Ivoire zu den MIC (Middle Income Countries) zählt, hätte es nach Auslaufen des WTO Waivers keinen Zugang zur EBA (Everything but Arms) Regelung, die nur den LDCs (Least Developed Countries) einen freien Zugang für alle Handelsgüter außer Waffen zum EU Markt gewährt.

 

Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU und das APS+ bieten Entwicklungsländern einen bevorzugten Zugang zum EU Markt, sie eröffnen aber nicht den gleichen offenen Zugang und können von der EU jederzeit einseitig geändert werde.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: Zur laufenden Überwachung der Durchführung des Abkommens, wird ein EPA-Ausschuss eingesetzt. Dieser ist in Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsweise dem Gleichheitsgrundsatz verpflichtet. Beide Vertragsparteien benennen Kontaktpersonen innerhalb des Ausschusses und dessen Sitzungen stehen dritten Parteien, wie den Kommissionen der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) und der ECOWAS, offen.

 

 

Ziele

 

Ziel 1: Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Côte d'Ivoire und EU auf WTO-konformer Basis zur Erhaltung des präferentiellen Marktzugangs und Steigerung des Handelsvolumens.

 

Beschreibung des Ziels:

Der bevorzugte Zugang Côte d'Ivoires zum EU-Markt wird durch das Abkommen WTO-konform. Durch die Schaffung eines wirksamen, berechenbaren und transparenten Regelungsrahmens für den Handel und Investitionen zwischen den Vertragsparteien, soll die wirtschaftliche Zusammenarbeit, verantwortungsvolle Staatsführung sowie die schrittweise Integration Côte d'Ivoires in die Weltwirtschaft, im Einklang mit seinen politischen Entscheidungen und Entwicklungsprioritäten, gefördert werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der EU-AKP Handel in seiner derzeitigen Form, nach Auslaufen der WTO-Ausnahmeregelung (WTO Waiver) für die bevorzugte Behandlung der AKP-Exporte durch die EU per 31. Dezember 2007.

Die bestehenden Beziehungen zwischen den Vertragsparteien wurden auf der Grundlage von Solidarität und im beiderseitigen Interesse gestärkt. Der bevorzugte Zugang zum EU-Markt ist nunmehr WTO-konform. Die Zusammenarbeit im Warenverkehr hat sich intensiviert, verbreitert und vertieft, das Handelsvolumen wurde folglich gesteigert, und die Leistungsfähigkeit Côte d'Ivoires in der Handelspolitik und in handelsbezogenen Fragen hat sich erhöht. Die Umsetzung des Interimsabkommens wurde durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: WTO konformer präferentieller Zugang zum EU Markt sowie Unterstützung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Beschreibung der Maßnahme:

Das Abkommen enthält die für eine WTO-konforme Handelspartnerschaft zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern relevanten Bestimmungen, die den gegenseitigen Markzugang erleichtern und dadurch nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung fördern sollen sowie Maßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Diese Bestimmungen beinhalten u.a. den Abbau von Zöllen und die Harmonisierung der Zollverfahren, bessere Ursprungsregeln, die Inländergleichbehandlung für Ursprungswaren sowie die Abschaffung mengenmäßiger Beschränkungen (z.B. Kontingente, Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen). Zur Verwirklichung der Ziele dieses Abkommens und der Maximierung seines Nutzens verpflichten sich die EU und ihre MS zur Finanzierung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit nach den im Cotonou Abkommen festgelegten Bestimmungen und Verfahren. Die Schaffung eines regionalen Entwicklungsfonds wird unterstützt.

 

Durch die Gegenseitigkeit des Marktzugangs wird auch den EU MS ein wesentlich besserer Zugang zum ivorischen Markt gewährt, was die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien stärken soll.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der EU-AKP Handel in seiner derzeitigen Form, nach Auslaufen der WTO-Ausnahmeregelung (WTO Waiver) für die bevorzugte Behandlung der AKP-Exporte durch die EU per 31. Dezember 2007.

Die Vertragsparteien konnten Zölle sowie mengenmäßige Beschränkungen abbauen und es gilt die grundsätzliche Inländergleichbehandlung (z.B. bei Steuern und Abgaben) für Waren aus dem Gebiet der Vertragspartner. Die Zollverfahren der Vertragspartner wurden im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen harmonisiert. Côte d'Ivoire konnte mit Unterstützung der EU seine Kompetenzen und Kapazitäten in z.B. Verwaltung und Infrastruktur verbessern und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stärken. Das Handelsvolumen wurde auf beiden Seiten gestärkt.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.