276 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2013) (III-100 der Beilagen)

Dem Nationalrat wurde der gegenständliche Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2013) am 9. September 2014 zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Sicherheitsbericht 2013 umfasst drei Teile, wobei der Bericht "Kriminalität – Vorbeugung und Bekämpfung" samt Anhangsband sowie der Kriminalitätsbericht in Form eines umfangreichen Tabellenbands mit Statistik und Analyse vom Bundesministerium für Inneres erarbeitet wurde. Der Bericht über die Tätigkeit der Strafjustiz wurde vom Bundesministerium für Justiz erstellt.

Der Sicherheitsbericht 2013 enthält eine Vielzahl von sicherheitsrelevanten Informationen insbesondere Statistiken und Grafiken, die im Folgenden auszugsweise dargestellt werden:

Die Kriminalitätsrate, die sich an der Anzahl der angezeigten Straftaten (inklusive Straßenverkehr) bemisst, ging im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr mit einem Minus von 1.631 Straftaten (2012: 548.027, 2013: 544.396) um 0,3 % zurück. Den stärksten Rückgang verzeichnete Kärnten mit -5,3 %, lediglich Wien verzeichnete einen Zuwachs von 4,7 %. Führend in absoluten Zahlen der Straftaten ist Wien (212.503 angezeigte Fälle bzw. einem Anteil von 38,9 %), während das bevölkerungsreichste Bundesland Niederösterreich auf 76.264 angezeigte Straftaten bzw. einem Anteil von 14 % kam.

Die Gesamtkriminalität ohne Straßenverkehr zeigt ein abweichendes Bild. Die Straftaten bleiben dann mit 514.418 im Jahr 2012 und 514.542 im Jahr 2013 nahezu gleich. Den stärksten Rückgang verzeichnet Kärnten mit -5,9 %, auch in dieser Statistik verzeichnet Wien als einziges Bundesland mit +5,1 % einen Zugang.

Die Gesamtkriminalität entwickelte sich somit – sowohl in der Betrachtungsweise mit Straßenverkehrsdelikten, als auch ohne Straßenverkehrsdelikte – erstmals seit dem Jahr 2010 rückläufig.

Betrachtet man die Entwicklung auf Bezirksebene so zeigt sich, dass in jedem Bundesland – mit Ausnahme der Steiermark – Bezirke mit teilweise markanten Rückgängen und Zuwächsen existieren. Die größte derartige Spreizung zeigt Wien, wo in Wieden (4. Bezirk) ein Rückgang von 21 % zu verzeichnen war, während in Döbling (19. Bezirk) die Gesamtkriminalität mit 44,2 % deutlich zunahm.

Im Jahr 2013 konnte mit 43,1 % die zweithöchste Aufklärungsquote der letzten zehn Jahre erreicht werden. Lediglich 2011 lag sie um 0,3 %-Punkte höher (43,4 %). Im Vergleich zu 2012 ist sie um 0,5 %-Punkte angestiegen, im Zehn-Jahresvergleich ist ein kontinuierliches Ansteigen der Aufklärungsquote seit 2004 feststellbar. Uneinheitlich zeigt sich das Bild auf Bundeslandebene. Hier verzeichnete das Burgenland mit einem Anstieg um 2,2 % den höchsten Zuwachs, während Vorarlberg mit -2,4 % den stärksten Rückgang aufwies. Unter den Bezirken ist Oberpullendorf (Burgenland) mit einem Anstieg der Aufklärungsquote von 10,1 %-Punkten der Spitzenreiter, Schlusslicht ist der Bezirk Efferding (Oberösterreich) mit einem Rückgang von -5,7 %-Punkten.

Von den 2013 angezeigten strafbaren Handlungen wurden 115.530 als Verbrechen eingestuft. Das bedeutet österreichweit einen Zuwachs von 3,6 % gegenüber dem Vorjahr. Den stärksten Rückgang gab es in mit -6,3 % in Niederösterreich, Wien verzeichnete mit 11,5 % hingegen den stärksten Zuwachs. Umgelegt auf Verbrechen pro 100.000 Einwohner betrug der Anstieg durchschnittlich 3,5 %. Die Aufklärungsquote bezogen auf Verbrechen stieg im österreichischen Durchschnitt um 0,6 %. In der Steiermark stieg die Aufklärungsquote um 3,4 %, während sie sich in Kärnten mit -4,9 % rückläufig entwickelte.

Als Vergehen wurden 430.866 der angezeigten strafbaren Handlungen eingestuft, ihre Zahl ging um -1,3 % zurück. Auch hier wies die Entwicklung regionale Unterschiede auf. Während die Zahl in Wien um 2,4 % anstieg, war sie in allen anderen Bundesländern rückläufig. Die stärksten Rückgänge verzeichneten dabei Vorarlberg (-6,1 %), Kärnten (- 5,8 %) und Tirol (-3,3 %). Umgelegt auf 100.000 Einwohner ergibt sich ein Rückgang von -1,3 % bei einem Anstieg der Aufklärungsquote von 0,8 %. Vorarlberg verzeichnete hingegen einen Rückgang der Aufklärungsquote um -2,1 %.

Ausführlich wird die Entwicklung von fünf Deliktsbereichen, die für die Entwicklung der Kriminalität in Österreich eine hohe Signifikanz aufweisen und den höchsten Einfluss auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung haben: Einbruch in Wohnungen und Häuser, Kfz-Diebstahl, Gewaltdelikte, Cybercrime und Wirtschaftskriminalität.

Die Zahl der Einbrüche in Wohnungen und Häuser ist gegenüber dem Vorjahr um 1.094 Delikte (7 %) angestiegen. Im Zehn-Jahresvergleich ist sie um 3.669 Anzeigen (-22 %) zurückgegangen. Bei den angezeigten Tätergruppen handelte es sich im Jahr 2013 zu 72 % um Tatverdächtige mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die wichtigsten Herkunftsländer waren Rumänien, Serbien und Albanien. Die Aufklärungsquoten sind zwar leicht angestiegen (Wohnungen 0,4 %-Punkte, Wohnhäuser 0,9 %-Punkte), sind aber mit 7,5 % bei Wohnungen und 10,9 % bei Wohnhäusern eher niedrig.

Die Zahl der Kfz-Diebstähle nahm 2013 um 696 Anzeigen (15,7 %) zu. Auch bei diesem Deliktsbereich handelte es sich verstärkt um ausländische Tätergruppen, wobei insbesondere Polen als Herkunftsland hervorstach. Die Aufklärungsquote bei 9,7 % bei Diebstählen von Lastkraftwagen und 13,3 % bei Diebstählen von PKW und Krafträdern und veränderten sich bei den LKW-Diebstählen um 3,8 %-Punkte höher bei den Krafträdern um -2,7 %-Punkte gegenüber 2012.

Bei den Gewaltdelikten waren die Anzeigen sowohl bei der vorsätzlichen Tötung und Körperverletzung als auch bei den Delikten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung rückgängig. 52 Fälle vorsätzlicher Tötung bedeuteten einen Rückgang um -36 %. Bei der vorsätzlichen Körperverletzung wurden -4,4 % weniger Fälle zur Anzeige gebracht und die Zahl der Anzeigen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung war der Rückgang -3,9 %. Konstant hoch ist die Aufklärungsquote bei diesem Deliktsbereich mit 82,3 %. Über 70 % der Tatverdächtigen waren österreichische Staatsangehörige, bei 60 % der begangenen Taten gab es eine Beziehung zwischen Opfer und Täter.

Unter Cybercrime werden alle Strafdelikte subsumiert, die Daten, Programme oder IKT-Systeme als Tatbestandsmerkmale aufweisen, sowie Delikte, bei denen IKT-Systeme als Medium oder Werkzeug verwendet werden. Im Vergleich zu 2012 stieg die Anzahl der Anzeigen um 8,7 % von 10.308 auf 11.199, nachdem der Anstieg von 2011 auf 2012 mit 108,8 % sehr stark ausgefallen ist.

Im Bereich der Wirtschafts-, Betrugs- und Urkundendelikte ist im Jahr 2013 ein leichter Rückgang festzustellen, -2,3 % auf 55.023 Anzeigen. Innerhalb der Deliktsgruppe wies der Internetbetrug mit 15,9 % den größten Anstieg auf, 2013 wurden 7.670 Anzeigen im Zusammenhang mit diesem Delikt erstattet.

An Straftaten gegen Leib und Leben wurden 2013 insgesamt 86.513 gezählt, wobei 85.871 Fälle als Vergehen und 642 fäle als Verbrechen gewertet wurden. Bundesweit gab es damit gegenüber 2012 einen Rückgang von -3,6 %, wobei der Rückgang in mehreren Bundesländern und vielen Bezirken Österreichs noch deutlicher feststellbar war. Eine Ausnahme stellt insbesondere Salzburg dar, wo diese Kategorie der strafbaren Handlungen um 3 % zunahm. Legt man die Straftaten auf 100.000 Einwohner um, beträgt der Rückgang österreichweit -3,7 % und der Anstieg für Salzburg 3,4 %. Gleichzeitig blieb in diesem Bereich die Aufklärungsquote weiterhin in allen Bundesländern mit 85,5 % unverändert hoch. Gegenüber 2012 zeigte sich sogar ein leichter Anstieg der Aufklärungsquote von 0,3 % (bzw. sogar von 5,9 %, wenn man nur die Verbrechen berücksichtigt).

Etwas anders zeigt sich das Bild bei Verbrechen gegen Leib und Leben. 642 davon wurden im Jahr 2013 verzeichnet, weniger als im Jahr 2012 (692), wobei der stärkste Anstieg auf urbane Zentren entfiel. Die durchschnittliche Aufklärungsquote dieser Verbrechen stieg um 5,9 %, von 82,1 auf 88 %.

Organisierte Kriminalität (OK) betrifft Österreich in allen ihren Erscheinungsformen. Das Fortschreiten der Globalisierung ist auch bei kriminellen Organisationen zu beobachten, die sich zunehmend international verflechten. Österreich setzt einen kriminalpolitischen Schwerpunkt in der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität. Es geht dabei insbesondere darum, kriminelle Netzwerke schon in ihrer Aufbauphase zu erkennen und nachhaltig zu zerschlagen. Der Anstieg im Bereich des § 278 StGB – Kriminelle Vereinigung – gegenüber dem Vorjahr ist Ausfluss der Einführung und Arbeit von OK-Koordinatoren in die Landeskriminalämtern und dem damit einhergehenden besseren Informationsfluss sowie einem rascheren Erkennen der OK-Relevanz.

Ein internationaler polizeilicher Fokus liegt nach wie vor auf der so genannten "Rockerkriminalität". In Österreich hat der Hells Angels MC Standorte in sechs Bundesländern. Die Straftaten von Rockergruppierungen betreffen typische Deliktfelder der OK, unter anderem Drogen- und Waffenhandel und den Rotlichtbereich. Zudem versuchen auch andere als gefährlich einzustufende Rockergruppierungen (Bandidos MC, Satudarah MC) in Österreich Fuß zu fassen, was die Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen rivalisierender Rockergruppen im Hinblick auf die Sicherung von Gebiets- bzw. Einflussbereichen mit sich bringt. Die Einschätzung der Entwicklung ergab, dass eine dauerhafte bundesweite Beobachtung auch weiterhin erforderlich ist.

Die schlechte Wirtschaftslage der Balkanstaaten und die Aufhebung der Visumspflicht für Serbien, Montenegro und Mazedonien sowie Bosnien Herzegowina wirkte sich laut Bericht auch in einem Anstieg von Straftaten der organisierten Kriminalität durch Angehörige dieser Staaten aus. Als Beispielen dienen in den Berichtsjahren serbische Tätergruppen, die in ganz Europa Raubüberfälle vorwiegend auf Juweliere begehen und das betroffene Land meist nach den Taten umgehend wieder verlassen oder Tätergruppen aus dem Balkan, die praktisch in ganz Europa verstärkt im Bereich des Drogenhandels aber auch im Bereich der Einbruchdiebstähle aktiv waren. Türkische kriminelle Organisationen sind in Österreich seit Jahren auf den Gebieten Drogen- und Waffenhandel, Schlepperei und Schutzgelderpressung aktiv. Nach Festnahmen der letzten Jahre findet ein Prozewss der Neuordnung statt, dem höchste Aufmerksamkeit zu Teil wird.

Gruppen aus dem asiatischen Raum agieren sehr verdeckt und vor allem in Bereichen, in denen die Sicherheitsbehörden an ihre Grenzen stoßen. Das betrifft den international agierenden Wettbetrug, der zu einem Milliardengeschäft geworden ist. Im Berichtsjahr wurde auch festgestellt, dass Anführer eurasischer krimineller Organisationen in Österreich einreisten und sich länger hier aufhalten oder planen, sich hier niederzulassen, um von hier aus kriminelle Aktivitäten zu organisieren und zu steuern. Auch kriminelle Organisationen aus dem südeuropäischen Raum nützen Österreich als Rückzugsraum und Operationsbasis.

Bei den Tätergruppen mit Bezug auf Eurasien stellen den weitaus größten Anteil tschetschenische Gruppen, da diese mittlerweile in Österreich fest integriert sind und ihre Strukturen verfestigen, stellen sie auch eine große Herausforderungen an die Behörden dar. Eine zusätzliche Herausforderung ist die enorme Gewaltbereitschaft, sowohl den Opfern als auch den eigenen Mitgliedern und der Exekutive gegenüber dar.

Im Berichtsjahr gab es 61 Überfälle auf Banken und 5 auf Postämter, 41 Fälle konnten geklärt werden, das ist eine Quote von über 62 %. Der Großteil der Straftaten wurde in Wien, Nieder- und Oberösterreich begangen. Motive der Täter waren finanzielle Probleme durch Überschuldung, meist aus Drogen- oder Spielsucht. Weiters waren 24 Raubüberfälle auf Juweliere und 8 Raubüberfälle auf Postpartner zu verzeichnen.

Österreich ist im Bereich der Suchtmittelkriminalität wichtiges Transitland auf der sog. Balkanroute, auch der Flughafen Schwechat hat großes Schmuggelpotential. Vermehrt wurde aber auch registriert, das war ein markanter Anstieg der Anzeigen von 18,6 % zu verzeichnen. Bundesländerweise fiel der Anstieg sehr unterschiedlich aus, während in Tirol die Zahl der Anzeigen um 50,7 % anstieg, war die Zahl in Vorarlberg mit -10,3 % sogar rückläufig.

Aufgrund seiner geographischen Lage ist Österreich laut Sicherheitsbericht sowohl Destinations- als auch Transitland für Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Arbeitsausbeutung. Herkunftsländer für die erste Erscheinungsform waren Bulgarien, Rumänien und Ungarn. Herkunftsländer der zweiten Erscheinungsform Rumänien und Bulgarien, aber auch Philippinen bzw. der asiatische Raum. Kinderhandel betraf vor allem minderjährige Opfer aus Bulgarien und Rumänien, die für Bettelei und Einbruchsdiebstähle eingesetzt wurden.

Österreich ist ein bevorzugtes Ziel- und Transitland für illegale Migranten. Die starken Migrationsbewegungen der letzten Jahre via Türkei und Libyen förderten die Etablierung internationaler Schlepperorganisationen. 2013 wurden insgesamt 27.486 Personen aufgegriffen, das ist eine Steigerung von 13 % gegenüber dem Jahr davor (24.375 aufgegriffene Personen). Diese Zahl enthält 352 als Schlepper identifizierte Personen und damit mehr Schlepper als 2012 (235 Personen), wobei die Anzahl der geschleppten Personenleicht rückläufig war, nämlich 12.323. Außerdem gab es mit 14.811 Fällen eine Steigerung der Zahl rechtswidrig eingereister und rechtswidrig aufhältiger Personen (2012: 11.714).

Der für Frühjahr 2012 anvisierte Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum Schengenraum erfolgte bisher noch nicht. 7.320 Personen wurden außer Landes gebracht, das waren 470 weniger als 2011. Die freiwillige Rückkehr entwickle sich positiv, hält der Bericht fest. An erster Stelle stand dabei die Russische Föderation mit 548, an zweiter Serbien mit 362 und an dritter der Kosovo mit 250 RückkehrerInnen. Weiters wurden 19 Charterflüge durchgeführt und damit 184 Personen in ihre Heimatstaaten rückgeführt. Österreich arbeitet hier erfolgreich mit der europäischen Frontex zusammen, das auch eine Co-Finanzierung leistet, so der Bericht. Ein neues bilaterales Rückübernahmeabkommen wurde mit Nigeria abgeschlossen. Bei der Ausstellung von Heimreisezertifikaten wurde die Zusammenarbeit mit der VR China, Nigeria, der Türkei, Pakistan und Marokko im Berichtsjahr verbessert.

Das Thema "Cyber Security" gewinnt zunehmend an Bedeutung. Derzeit wird an einer EU Cyber Sicherheitsstrategie gearbeitet. Am 1. 1. 2013 wurde die erste Ausbaustufe des Europäischen Cybercrime Center (EC3) von Europol erreicht, dessen Vollausbau für 2015 geplant ist. Es soll den europäischen Staaten Analyse und Informationsaustausch in Zusammenhang mit Cyberkriminalität erleichtern.

2013 kam es mit 391 Fällen zu einem sehr starken Anstieg im Bereich des Hackings (plus 70,7 %). Bei Vergehen wie Datenbeschädigung, Störungen der Funktionsfähigkeit von Computersystemen, sowie des Missbrauchs von Computerprogrammen oder Zugangsdaten waren leichte Rückgänge zu verzeichnen. Für das gesamte Kriminalitätsfeld (IT-Delikte, Kinderpornographiedelikte und Internetbetrug) ist gegenüber 2012 eine Steigerungsrate von 62,6 % zu verzeichnen, dem eine Steigerung der Aufklärungsrate von 13,5 % gegenübersteht.

Gerade in Betrugsdelikten, bei denen es 2013 einen starken Anstieg gegenüber dem Vorjahr gab, spielte das Internet und die kriminelle Nutzung unbarer Zahlungskarten im Internet eine Rolle. Formen des Betrugs im Internet sind neben Warenbetrug auch Bestellbetrug, Love- bzw. Datingscam, und Forderungen von Miet/Kautionsvorauszahlungen für Wohnungen, die gar nicht zu mieten sind, sowie Angebote nicht existenter Waren über das Internet, teilweise in so genannten Fake-Shops. Betrug über Gewinnversprechen, Vorausgebührenbetrug und der so genannte Enkel- oder Neffentrick, durch den ca. 1,3 Mio. € Schaden entstand. Hohe Steigerungsraten gab es bei der Falschgeldkriminalität (29,5 %). Am häufigsten wurde die 100-Euro-Note gefälscht, gefolgt von der 50 und 20-Euro-Note.

Im Bereich der Wirtschaftsdelikte verursachte Frachtbetrug einen Schaden von 2,1 Mio. € und war damit gegenüber 2012 leicht rückläufig. Die österreichische Geldwäschemeldestelle oder A-FIU (abgeleitet von "Financial Intelligence Unit") verzeichnete insgesamt 2.137 Verdachtsmeldungen, von meldepflichtigen Berufsgruppen, insbesondere Kredit- und Finanzinstituten wurden 1.657 Verdachtsmeldungen registriert.

Eine deutliche Zunahme gab es laut Sicherheitsbericht 2013 bei der Anzeige rechtsextremer, fremdenfeindlicher, rassistischer, islamophober und antisemitischer Taten. Es wurden 574 solcher Tathandlungen bekannt, ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 10,6 %. Sie führten zu 1.027 Anzeigen, die Aufklärungsrate betrug 58 %. 449 Personen wurden zur Anzeige gebracht (2012: 377 Personen), 13 davon konnten eindeutig einer rechtsextremen Szene zugeordnet werden. 10 Personen wurden wegen rechtsextremer Aktivitäten festgenommen. Die Informationen und Hinweise bei der Internet-Meldestelle "NS-Wiederbetätigung" stiegen von 940 im Jahr 2012 auf 1.900.

Im Berichtsjahr wurden außerdem 182 Tathandlungen mit erwiesenen oder vermuteten linksextremen Motiven bekannt, die zu 411 Anzeigen führten. 36 Anzeigen betrafen Körperverletzungen, 120 Sachbeschädigungen. In 18 Fällen wurde Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt. 44 Taten wurden aufgeklärt, das ist eine Aufklärungsquote von 24,2 %. 17 Anzeigen, dieselbe Zahl wie im Jahr davor, wurden 2012 im Zusammenhang mit Direct Action Groups der militanten Tierrechtsszene erstattet.

Besondere Gefahr geht vom Terrorismus salafistisch-jihadistischer Prägung aus. Der Bürgerkrieg in Syrien zog Anhänger des salafistischen Islamismus aus ganz Europa und speziell auch Österreich an. Das Spektrum der Rekrutierung der "foreign fighter'" ist ethnisch breit gefächert. Für Österreich ist in diesem Zusammenhang auch der Westbalkan wichtig, wo es in Bosnien-Herzegowina 2013 zu weiteren Gründungen radikal-islamischer Dörfer kam, zu denen auch aus Österreich Reisebewegungen festgestellt werden konnten und die als Rekrutierungsgebiete dienen. Im Kaukasus hat Dagestan Tschetschenien als "Hotspot" abgelöst. Im Konflikt zwischen der Russischen Föderation und die Rebellen des islamischen "Kaukasus Emirats", dient Österreich als Rückzugsgebiet zur Geldbeschaffung und Rekrutierung.

Am 1. Jänner 2013 trat das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz (KorrStrÄG) in Kraft, als wichtigste Änderung die Erweiterung des Begriffes "Amtsträger", insbesondere die Erfassung von Mitarbeitern und Bediensteten des staatsnahmen Sektors durch das Korruptionsstrafrechts mit sich brachte. 2013 wurden 1.703 Beschwerdefälle an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung und (BAK) herangetragen, das war ein Rückgang um -8 %. Im Berichtsjahr wurden 82 % der Fälle abgeschlossen, das sind -2 % gegenüber 2012..

Der zweite Berichtsteil gibt Überblick über die Arbeit der Strafjustiz. Er informiert unter anderem über die Verfahren, die Verurteilungen und den Strafvollzug sowie Hilfe für Haftentlassene. Dargestellt wird auch die gesetzgeberische Tätigkeit im Kriminalrecht. Es finden sich Angaben über Opfer krimineller Handlungen, die internationale Zusammenarbeit und personelle und organisatorische Maßnahmen bei den Justizbehörden.

Der Anzeigenneuanfall von Strafsachen bei den BezirksanwältInnen, soweit sie in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes fallen betrug 351.943 Fälle. Davon waren 146.243 Strafsachen gegen bekannte und 205.700 gegen unbekannte Täter. Von den BezirksanwältInnen wurden 2013 352.597 Fälle erledigt. Bezieht man die 17.17.776 anhängig übernommen Fälle ein, so wurde im Berichtsjahr ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Neuanfall und erledigten Fällen erzielt. Ende 2013 waren 17.122 Fälle noch offen geblieben.

Bei den Staatsanwaltschaften stieg der Anzeigenneuanfall gegenüber dem Jahr davor um 413 Fälle an und betrug 179.587. Einen Anstieg gab es bei den Straffällen gegen bekannte Täter mit 68.870, einen Rückgang bei denen gegen unbekannte Täter mit 110.717 Fällen. Anhängig übernommene Anzeigen gab es 11.461, die erledigten Fälle beliefen sich auf 179.327. Offen blieben damit 11.721 Fälle.

Der Bericht gibt weiter Auskunft über die Tätigkeit der Strafgerichte. Demnach betrug der bundesweite Neuanfall (inklusive Privatanklagen) im Berichtsjahr bei den Bezirksgerichten 31.337 Fälle. Bei den Landesgerichten waren es im Register HR (Angelegenheiten des Haft- und Rechtsschutzrichters im Ermittlungsverfahren) 13.446 Neuanfälle und im Register Hv (also Hauptverfahren in erster Instanz) 24.773 Fälle. Die Anzahl der durch Bezirksgerichte erledigten Fälle (inklusive Privatanklagen) betrug 31.929, sie sank damit gegenüber dem Vorjahr um -2,7 %. Ebenso sank die Anzahl der durch Landesgerichte erledigten Fälle (Gattung Hv) um 0,1 % und betrug 25.125. Rund 15 % dieser Verfahren wurden durch ein Schöffengericht und etwa 0,5 % durch ein Geschworenengericht erledigt.

Zur Verfahrensdauer hält der Bericht fest, dass sie sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verkürzte. Die meisten Strafverfahren können innerhalb einiger Monate abgeschlossen werden. Es wurden 34.424 Verurteilungen rechtskräftig wegen 51.696 Delikten ausgesprochen. Im Schnitt wurde damit bei jeder Verurteilung über 1,5 Delikte entschieden, wobei bei Jugendlichen dieser Wert etwas höher liegt und 1,8 beträgt. Die Zahl der Verurteilungen war damit die geringste innerhalb des letzten Jahrzehnts, sie lag um 21,2 % unter der Zahl von 2003 und sogar 32,7 % unter der von 2005.

Aufgeschlüsselt nach Geschlecht waren 85 % der von den Gerichten Verurteilten Männer und 145 % Frauen. Nach Altersgruppen zum Tatzeitpunkt verteilten sie sich auf 6,5 % Jugendliche (14. bis 18. Lebensjahr), 13,1 % junge Erwachsene (vor dem 21. Lebensjahr) und 80,3 % Erwachsene. Davon waren 64,8 % ÖsterreicherInnen und 35,2 % ausländische Staatsangehörige. Die Verurteilungen gingen insgesamt um 3,2 % zurück. Verurteilungen ausländischer Staatsangehöriger stiegen aber um 2 %-Punkte an, sie hat damit den höchsten Wert seit 2001 erreicht, als er noch bei 23,6 % lag. Die Verurteilungen Jugendlicher sanken um 12,3 %.

Der größte Teil der Verurteilungen wurde wegen Vermögensdelikten ausgesprochen (36 %). 19,1 % betrafen Delikte gegen Leib und Leben, 14,3 % Suchtmitteldelikte und 2,1 % Delikte gegen sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Verurteilungen wegen Einbruchs, die 2009 sprunghaft angestiegen waren, lagen auf dem niedrigsten Wert des letzten Jahrzehnts. Auch Verurteilungen wegen räuberischen Diebstahls blieben trotz eines Anstiegs weit unter den zehnjährigen Mittelwert.

Vorsätzliche Tötungsdelikte gingen im Berichtsjahr zurück, während Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung zunahmen. Es wurde wegen 52 Tötungsdelikten verurteilt. In 140 Fällen wurde wegen Vergewaltigung verurteilt gegenüber 102 im Jahr 2012. In 52 Fällen wegen sexuelle Nötigung. Rückläufig war mit 344 die Zahl der Verurteilungen wegen des Delikts der pornographischen Darstellung Minderjähriger.

Wegen beharrlicher Verfolgung oder "Stalking" fielen bei den Staatsanwaltschaften 2.398 Fälle beharrlicher Verfolgung durch bekannte Täter an. Bei 1.731 angezeigten Personen wurde das Verfahren eingestellt, bei 246 durch Diversion erledigt. 331 wurden verurteilt, was in etwa dem Durchschnitt der letzten Jahre entspricht, 123 wurden freigesprochen. Gegen 173 Personen wurden einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre beantragt.

Es wurden 7.368 Verurteilungen wegen Suchtmitteldelikten ausgesprochen, in 4.252 Fällen waren sie strafsatzbestimmend, auch hier blieb der Wert in den letzten Jahren im selben Bereich. 49 Mal wurde wegen Delikten nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Diese Verurteilungen sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und haben 2012 erstmals die Grenze von 50 Verurteilungen im Jahr überschritten.

103 Personen wurden wegen Umweltdelikten angeklagt und es kam zu 10 Freisprüchen in diesem Zusammenhang. Dabei hält der Bericht fest, dass die strafrechtliche Verfolgung diese Delikte durch die Behörden nur die ultimo ratio darstellt und schon ihre Einleitung den Effekt haben kann, dass die Anstrengungen zur Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen verstärkt werden.

Die Zahl der in den österreichischen Justizanstalten angehaltenen Personen lag im Jahr 2013 bei 8.950. Sie ist damit in den letzten Jahren nach einem kurzfristigen Rückgang wieder angestiegen und hat sich dem Höchststand des Jahre 2007 (8.957 Personen) wieder angenähert. Als Vergleichswert mit anderen Ländern kann die Rate der Inhaftierten pro 100.000 Einwohnern herangezogen werden. Sie lag bei 105,9, ein im Vergleich zu den meisten westeuropäischen Ländern sehr hoher Wert, der aber immer noch deutlich unter dem der meisten osteuropäischen Ländern bleibt. Der wesentliche Faktor für den Anstieg der Häftlingszahlen ist der wachsende Anteil von Fremden an der Gefangenenpopulation. Mit 1. September 2012 befanden sich 4.327 NichtösterreicherInnen in Österreich in gerichtlicher Haft, ihr Anteil hat sich seit den 1990er Jahren mehr als verdoppelt und liegt jetzt bei mehr als 48 % aller Häftlinge. Die Zahl österreichischer InsassInnen lag im selben Zeitraum immer etwa gleichbleibend bei rund 5.000 Personen.

Eine gewisse Entlastung der Justizanstalten ist durch den elektronisch überwachten Hausarrest erfolgt. Ende 2013 wurden darin 227 Personen angehalten. 84 % der Angehaltenen waren ÖsterreicherInnen, der Frauenanteil lag bei 15 %. Das ist ein höherer Anteil als in der Gefangenenpopulation in Justizanstalten, wo der Frauenanteil nach einem kontinuierlichen Anstieg nun 6,4 % beträgt, 559 Frauen waren 2013 in Haft. Die Zahl der Jugendlichen in Gefängnissen hat hingegen abgenommen, am Stichtag lag sie bei 112.

2013 wurden 317.572 Personen als Opfer einer Straftat registriert. Im Sinne einer besseren Datenqualität der Kriminalitätsstatistik werden seit 2011 auch Daten über Verbrechensopfer zu Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit erhoben, doch sind diese Informationen nicht in allen Fällen verfügbar. Dort, wo sie registriert wurden, ergibt sich, dass 59,7 % der Opfer männlich und 40,3 % weiblich waren. Der Anteil der ÖsterreicherInnen betrug 85,4 %, der Ausländeranteil 14,6 %. Deutliche Unterschiede nach Geschlecht zeigen sich bei Delikten gegen Leib und Leben, hier waren 60,7 % der Opfer männlich und 39,3 % weiblich, jedoch die Täterseite wurde zu 77,9 % von Männern gestellt. Bei Sexualdelikten waren vor allem Frauen die Opfer (77,1 %), die Täterseite aber überwiegend männlich (90,5 %).

2012 wurden Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz in der Höhe von 3,459 Mio. € gewährt. 6.866 Personen erhielten psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, das waren um 5,2 % mehr als 2012. Für diese Hilfeleistung wurden 5,28 Mio. € an Budgetmitteln aufgewendet, das ist ein Anstieg um 8,2 % gegenüber dem Jahr davor.Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 7. Oktober 2014 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 2. Oktober 2014 eingebrachten Verlangens des Freiheitlichen Parlamentsklubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Werner Amon, MBA die Abgeordneten Christoph Hagen, Mag. Michael Hammer, Mag. Gernot Darmann, Rudolf Plessl, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Alev Korun sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner und der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N dagegen: F, T) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2013) (III-100 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2014 10 07

                            Werner Amon, MBA                                                                  Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann