Entschließung

betreffend Zukunft ohne Atomkraft – Den europaweiten AKW-Ausstieg voranbringen!

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, sich zur Durchsetzung des „Gemeinsamen Österreichischen Aktionsplans“ für ein „Internationales Umdenken von der Kernenergie“ für folgende Punkte einzusetzen:

•       Sofortige Abschaltung aller Reaktoren unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, die aufgrund ihres Alters, ihrer Bauart, ihrer Lage oder ihres Zustandes als besonders gefährlich im Sinne eines von ihnen ausgehenden Risikos für Bevölkerung und Umwelt eingestuft wurden;

•       Weiterhin politischen Druck auf Länder auszuüben, die planen, ein Kernkraftwerk zu bauen, auszu-bauen oder zu erneuern; falls kein Ergebnis erzielt werden kann, soll die Prüfung und Inanspruch-nahme sämtlicher zur Verfügung stehender Rechtsmittel ins Auge gefasst werden;

•       Einführung einer Informationspflicht von AKW-betreibenden Ländern die planen ein Kernkraftwerk zu bauen, auszubauen oder zu erneuern;

•       Einleitung und Weiterführung des ehest möglichen Ausstiegs aus der Kernenergie im gesamteuropäischen Kontext in Kooperation mit den anderen nuklearkritischen Staaten innerhalb und außerhalb der EU;

•       Alle Möglichkeiten zur Einberufung einer Euratom-Vertragsrevisionskonferenz mit dem Ziel eines Ausstieges aus der Atomenergie auszuschöpfen;

•       Unterstützung europäischer Initiativen sowie weitere Forcierung, Entwicklung und Finanzierung nationaler Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz, Energiesuffizienz und der Förderung erneuerbarer Energien;

•       Forderung einer Haftpflichtversicherung für jeden Atomreaktor in der Europäischen Union in der Höhe von mindestens 400 Milliarden Euro je Atomreaktor; Eintreten bei der Europäischen Kommission für einen unmittelbar anwendbaren Rechtsakt möglichst ohne nationalen Interpretationsspielraum - im Sinne eines einheitlichen europäischen Atomhaftungsrechts. Als Grundprämisse ist festzuhalten, dass die strengen und umfassenden Regeln des österreichischen Atomhaftungsgesetz nicht unterlaufen werden dürfen;

•       Auf europäischer Ebene nichts unversucht zu lassen, um zu Kostenwahrheit zu gelangen und nach Möglichkeit die Kosten für die Endlagerung dem Atomstrom einzupreisen;

•       Initiierung und Weiterverfolgung der für den Ausstieg notwendigen Diskussionsprozesse in allen relevanten EU-Gremien und anderen Foren;

•       Auf europäischer Ebene nichts unversucht zu lassen, um den Vorstoß einiger europäischer Staaten EU-Subventionen für den Ausbau der Kernenergie zu ermöglichen, zu verhindern;

•       Auf EU-Ebene weiterhin nichts unversucht zu lassen, allen Bestrebungen entgegen zu wirken, wonach die Kernenergie bei Förderungen den Alternativ-Energien gleichgestellt werden soll;

•       Einsatz für lückenlose und umfassende Überprüfung sämtlicher Kernkraftwerke in der EU (Weiterverfolgung der Stress Test Follow-up Aktionen);

•       Einsatz für die Entwicklung und Errichtung eines europäischen Nuklearsicherheitssystems;

•       Einsatz für weitere Treffen und Beratungen von Ministern aus Staaten, die Kernenergie nicht nutzen, und Übermittlung der Ergebnisse solcher Treffen an den Rat der EU und die Europäische Kommission;

•       Einsatz für die Steigerung der Anzahl von Staaten, die an solchen Treffen – auch als Beobachter – teilnehmen;

•       Maßnahmen zur Beendigung der indirekten Subventionierung der Kernenergie durch niedrige Versicherungssummen und einheitliche Haftungsregeln für Kernkraftwerke;

•       Bündelung der Kräfte von Bund und Ländern gegen die Kernenergie und regelmäßige Bund-Länder Koordinationsgespräche unter Einbindung der im Parlament vertretenen Anti-Atom-Sprecher und eine transparente Darstellung der Ergebnisse;

•       Umsetzung der im IAEO Aktionsplan für nukleare Sicherheit enthaltenen Elemente unter anderem durch Abhaltung von Seminaren mit internationaler Beteiligung zur Nuklearinformationspolitik;

•       Eintreten für die vollständige Anwendung einheitlicher höchster Sicherheitsstandards auf internationaler Ebene;

•       Einsatz für verpflichtende, regelmäßige und flächendeckende Überprüfungen der nuklearen Sicherheit auf internationaler Ebene;

•       Verbesserung der Informationsrechte auch durch weitere Abschlüsse von Nuklearinformationsabkommen;

•       Weiterhin Nutzung aller EU-tauglichen Rechtsmittel zur möglichst frühzeitigen Information über Nuklearprojekte;

•       Hinwirken auf die Europäische Kommission und andere EU Einrichtungen bei der Weitergabe von Daten und Information über mögliche Nuklearprojekte;

•       Genaue Beobachtung der Entwicklung der nationalen Programme gemäß Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie der koordinierte Einsatz gegen die geplanten grenznahen Endlager, insbesondere in den Nachbarstaaten im Sinne der maximalen Sicherheit für die österreichische Bevölkerung und Umwelt.