279 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 656/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens Hinkley Point durch die EU-Kommission

Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Großbritannien versucht bekanntlich im Rahmen seiner Energiegesetzgebung Einspeisevergütungen („Contracts for Difference“) für Strom aus Atomkraftwerken an private Investoren zu gewähren und im Sinne des Art. 108 AEUV beihilfenrechtlich genehmigen zu lassen. Die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher in Großbritannien sollen damit 35 Jahre lang einen garantierten Preis für Atomstrom aus dem AKW Hinkley Point bezahlen und so für absolut risikolose Gewinne des Betreiber-Unternehmens EDF sorgen. Laut einem Rechtsgutachten der Johannes Kepler Universität würde dies in eindeutigem Widerspruch zum europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrecht stehen.

Jüngste Informationen deuten nun darauf hin, dass eine (möglicherweise positive) Entscheidung der Europäischen Kommission zugunsten des Contract for Difference für das britische AKW Hinkley Point unmittelbar bevorsteht. Wenn die Europäische Kommission im Fall Hinkley Point eine derartige Subvention genehmigt, dann öffnen sich Türen für weitere neue sowie bisher auf Eis gelegte Atomprojekte in Europa, unter anderem den Ausbau von Temelin und bedeutet dies eine Wiederbelebung der völlig unwirtschaftlichen Atomenergie.

Österreich muss daher hier die Führungsrolle im Bereich Antiatompolitik übernehmen, Allianzen bilden und den politischen Druck auf EU-Ebene durch die unmittelbare, fristgerechte Einbringung des einzigen Rechtsmittels gegen eine Genehmigungsentscheidung - der Nichtigkeitsklage beim EuGH - unterstreichen.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 07. Oktober 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Matthias Köchl die Abgeordneten Werner Neubauer, Johann Höfinger, Michael Pock, Hannes Weninger, Erwin Preiner sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Matthias Köchl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 10 07

                                  Matthias Köchl                                                         Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau