286 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 104/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Verwaltungsaufgaben und Patientendokumentation sind laut einer Umfrage der Ärztekammer der ärgste Stressfaktor für die Mediziner, vor allem auch im Spitalsbereich. Neben der Bürokratie erleben diese Spitalsärzte den Zeitdruck als (sehr) belastend. Der Anstieg des Belastungsfaktors in dieser Umfrage von 37 auf 43 Prozent innerhalb von drei Jahren ist bedenklich. Durch Überstunden, lange Dienste und Nachtdienste fühlen sich 40 Prozent der Ärzte stark belastet, das ist gegenüber den 34 Prozent von 2010 und 29 Prozent 2003 ein alarmierender Anstieg. Gleichzeitig muss auch die Wochenarbeitszeit reduziert werden. Besonders stark betroffen sind hier die Turnusärzte, die oft bis zu 70 Wochenstunden Dienst versehen müssen.

Die Ärzteschaft fordert deshalb seit Jahren eine Reduktion der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit. Von der in den letzten sieben Jahren regierenden rot-schwarzen Bundesregierung wurde den Ärzten hier aber keinerlei Entgegenkommen signalisiert.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 2. Juli 2014 und am 9. Oktober 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Johann Höfinger, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Erwin Spindelberger, Mag. Gerald Loacker, August Wöginger und Mag. Birgit Schatz sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 10 09

                             Erwin Spindelberger                                                            Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann