Vorblatt

 

Ziel(e)

 

- Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für eine unmittelbare Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens.

Im Rahmen des gegenständlichen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens soll die bei der Beantragung eines Reisepasses notwendige persönliche Vorsprache zwecks Identitätsfeststellung und die Erfassung der Daten sowie der biometrischen Merkmale durch ausgewählte lokale Passbehörden der jeweils anderen Vertragspartei ermöglicht werden.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Abschluss eines Passbiometrieabkommens und einer Durchführungsvereinbarung

- Inbetriebnahme eines Pilotprojekts im Amtsbereich Bonn. Das Pilotprojekt wird einen EDV Arbeitsplatz samt Fingerabdruckscanner umfassen. Die notwendige Internetanbindung wird durch die dt. Behörden zur Verfügung gestellt. Als Software ist der standardisierte IDR Datenbank Zugang über das Portal Austria vorgesehen (sogenannte „Gemeindeschiene“).

 

Wesentliche Auswirkungen

Die tatsächliche Höhe der Kosten lässt sich noch nicht exakt quantifizieren. Um genauere Informationen darüber zu erlangen, wird ein Pilotprojekt vorgesehen, auf welches sich die geschätzten Kosten beziehen.

Das Pilotprojekt umfasst die Einrichtung eines EDV Arbeitsplatzes (vorgesehen im Amtsbereich Bonn), der aus einem Laptop samt Fingerabdruckscanner besteht. Dazu ist auch eine Dienstreise nach Bonn zur Einrichtung des Arbeitsplatzes und Einschulung der dt. KollegenInnen samt Erarbeitung von Unterlagen notwendig.

Aus dem laufenden Betrieb sind keine zusätzlichen Einnahmen bzw. Ausgaben zu erwarten. Konsulargebühreneinnahmen, die aus der Passantragstellung in Bonn erwachsen, würden auch ohne dieses Pilotprojekt entstehen, jedoch an einer anderen Passbehörde als Einnahme zu verbuchen sein.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Die tatsächliche Höhe der Kosten lässt sich noch nicht exakt quantifizieren, da sie von der Anzahl der im Rahmen des Abkommens neu eingerichteten Passannahmestellen abhängig ist. Um einen präzisen Richtwert und ein Kosten/Nutzen Analyse erarbeiten zu können, wird ein fünf Jahre laufendes Pilotprojekt vorgesehen, auf welches sich die in der Folge genannten Kosten beziehen.

Das Pilotprojekt umfasst die Einrichtung eines EDV Arbeitsplatzes (vorgesehen im Amtsbereich Bonn), der aus einem Laptop samt Fingerabdruckscanner besteht. Dazu ist auch eine Dienstreise nach Bonn zur Einrichtung des Arbeitsplatzes und Einschulung der dt. KollegenInnen samt Erarbeitung von Unterlagen notwendig.

Aus dem laufenden Betrieb sind keine zusätzlichen Einnahmen bzw. Ausgaben zu erwarten. Konsulargebühreneinnahmen, die aus der Passantragstellung in Bonn erwachsen, würden auch ohne dieses Pilotprojekt entstehen, jedoch an einer anderen Passbehörde als Einnahme zu verbuchen sein.

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Einzahlungen

0

0

0

0

0

Auszahlungen

4

2

0

0

0

Nettofinanzierung

4

2

0

0

0

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in den von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 und der Entscheidung der Kommission C(2006)2909 vom 28. Juni 2006 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit 28. Juni 2009 verpflichtet, Reisepässe auszugeben, die auf einem Chip gespeicherte Fingerabdrücke enthalten. Das vorliegende Abkommen ist konform zu diesen Bestimmungen.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Bundesministerium für Inneres

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben trägt zum Wirkungsziel "Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausland sowie der Betreuung der ständig im Ausland lebenden ÖsterreicherInnen." der Untergliederung 12 Äußeres bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

In gesamt Deutschland werden jährlich von AuslandsösterreicherInnen ca. 7.000 Passanträge gestellt (Passbehörden sind die Österreichische Botschaft Berlin und das Generalkonsulat München). Bei der Beantragung von Reisepässen ist zwecks Identitätsfeststellung und Erfassung der biometrischen Merkmale die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Behörde erforderlich. AuslandsösterreicherInnen müssen sich daher, wenn sie nicht die Möglichkeit der Beantragung bei einer Passbehörde in Österreich beanspruchen wollen, an eine zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland wenden.

Für die insgesamt ca. 240.000 AuslandsösterreicherInnen in Deutschland stellt das Erfordernis des persönlichen Erscheinens für eine Passantragsstellung angesichts der weiten Entfernungen ein logistisches Hindernis dar. Das BMEIA ist seit Jahren bemüht, dieses Problem durch Schaffung dezentralisierter Antragstellen (an Honorarkonsulaten) zu mindern.

Im Rahmen dieses Abkommens mit Deutschland soll die notwendige Identitätsfeststellung und die Erfassung der Daten sowie der biometrischen Merkmale durch ausgewählte lokale Passbehörden der jeweils anderen Vertragspartei ermöglicht werden. Vor allem in Hinblick auf die hohe Zahl an in Deutschland lebenden österreichischen Staatsbürgern/innen (ca. 240.000) würde diese Zusammenarbeit der Passbehörden, die ein europäisches Pilotprojekt darstellen würde, die Antragstellung erleichtern. Das Abkommen wäre sinngemäß auch für deutsche Staatsangehörige, die in Österreich wohnhaft sind und dort einen Passantrag stellen wollen, anwendbar.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Das vorliegende Abkommen bietet einen gesetzlichen Rahmen für eine Verbesserung des Services für österreichische StaatsbürgerInnen in Deutschland. Derzeit müssen diese mitunter große Distanzen zurücklegen, um ihre Anträge bei den zuständigen Vertretungsbehörden zu stellen. Der Abschluss dieses Abkommens stellt nicht nur ein Novum im Bereich der Kooperation auf europäischer Ebene dar, sondern entspricht auch dem Servicegedanken des österreichischen Konsularwesens.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die zuständigen Abteilungen des BMEIA für Passwesen und Controlling arbeiten in enger Abstimmung zusammen, um:

die statistische Aufbereitung der erfolgten Anträge und deren Abwicklung, sowie die Aufbereitung der Kosten und Einnahmen zu gewährleisten und

eine Ex-Ante/Ex-Post- sowie eine begleitende Evaluierung mit beteiligten Behördenvertretern durchzuführen.

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

 

Ziele

 

Ziel 1: Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für eine unmittelbare Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit müssen Antragsteller mitunter lange Wege zu den zuständigen Behörden auf sich nehmen. Dadurch verlängert sich ihr Zeit- und Kostenaufwand. Im möglichen Einzugsgebiet für eine Passantragsannahmestelle in Bonn halten sich derzeit geschätzte 20.000 AuslandsösterreicherInnen auf, für die eine Passbeantragung in Bonn geographisch von Vorteil wäre.

Durch die Schaffung der Möglichkeit Anträge und dazugehörige Passbiometrie bei deutschen Behörden einzureichen, wird der Zeit- und Kostenaufwand für die Bürger/innen merkbar reduziert.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Abschluss eines Passbiometrieabkommens und einer Durchführungsvereinbarung

Beschreibung der Maßnahme:

Im Rahmen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens soll die bei der Beantragung eines Reisepasses notwendige persönliche Vorsprache zwecks Identitätsfeststellung und die Erfassung der Daten sowie der biometrischen Merkmale durch ausgewählte lokale Passbehörden der jeweils anderen Vertragspartei ermöglicht werden. Vor allem den in Deutschland lebenden österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (ca. 240.000) würde diese Zusammenarbeit der Passbehörden die Antragstellung durch Vermeidung langer Wegstrecken erleichtern und der Bürgernähe der europäischen Zusammenarbeit entsprechen. Das Abkommen wäre sinngemäß auch für deutsche Staatsangehörige, die in Österreich wohnhaft sind und dort einen Passantrag stellen wollen, anwendbar.

Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Befassung der deutschen Passbehörden anfallen, werden von den Antragstellern und Antragstellerinnen getragen. Die rechtliche Grundlage bildet dabei das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten, BGBl. Nr. 100/1992 idgF. Die Höhe des Auslagenersatzes soll gemäß Artikel 4 des Abkommens in einer Durchführungsvereinbarung, Artikel 6, die im Vertragstext enthalten ist, festgelegt werden.

Soweit im Zusammenhang mit dem Projekt weitere Zusatzkosten anfallen, wie beispielsweise durch die Zurverfügungstellung der Geräte zur Erfassung der Daten, sind diese aus dem veranschlagten Budget des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres zu bedecken.

Im Falle der reziproken Durchführung des Projektes in Österreich wären die allfälligen Kosten für die Beistellung der Technik, der Programme und der Schulung entweder vom Vertragspartner zu zahlen, bzw. allfällige Verwaltungskosten durch die zusätzlich einzuhebenden Gebühren der Antragsteller und Antragstellerinnen zu bedecken.

 

 

 

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der rechtliche Rahmen für die Implementierung des Passbiometrieabkommens muss geschaffen werden.

Durch die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen, wird die Antragsstellung an ausgewählten deutschen Behörden ermöglicht.

Es müssen die technischen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten.

Nach Abschluss der Implementierung sind die technischen und personellen Voraussetzungen gegeben und ein wesentlicher Effizienz- und Servicegewinn für Auslandsösterreicher/innen vorhanden.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Einzahlungen

0

0

0

0

0

Auszahlungen

4

2

0

0

0

Nettofinanzierung

4

2

0

0

0

 

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder/Gemeinden.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder/Gemeinden.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen aus einkommensbezogenen und/oder vermögensbezogenen Steuern, Umsatz- und Verbrauchsteuern, Verkehrssteuern und Gebühren

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen.

 

Erläuterung

Die Bearbeitungsgebühren für die Antragsentgegennahme sind von den Antragsstellern zu entrichten und werden an die entgegennehmende deutsche Behörde überwiesen.