Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Steigerung der Anzahl der von österreichischen und israelischen Filmproduzenten hergestellten Gemeinschaftsproduktionen

-       Zusammenarbeit der in Österreich und Israel für die Filmwirtschaft zuständigen Behörden

Zwischenstaatliche Filmabkommen ermöglichen neben Erleichterungen für die Produktion auch die Gewährung von Verwertungsförderungen auf Gegenseitigkeit. Damit kann rein österreichischen Filmen der Zugang auf nicht-österreichische Märkte erleichtert und die Verbreitung nicht-österreichischer Qualitätsfilme in Österreich gefördert werden.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Zugang österreichisch-israelischer und israelisch-österreichischer Gemeinschaftsproduktionen zu allen nationalen Begünstigungen

-       Einrichtung einer Gemeinsamen Kommission zur Anwendung des Abkommens

 

Wesentliche Auswirkungen

Das gegenständliche Abkommen unterstützt österreichische Unternehmen im Bereich Kino- und TV-Filmproduktion durch erleichterten Zugang zu Fördermitteln im Bereich Filmförderung bei Herstellung von Gemeinschaftsproduktionen mit israelischen Produzenten. Damit werden die Rahmenbedingungen für die österreichische Filmwirtschaft insgesamt verbessert und der Wirtschafsstandort Österreich im Bereich der Filmproduktion gestärkt.

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Laufendes Finanzjahr:

2013

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) und Tourismusunternehmen und Förderung des Unternehmergeistes." der Untergliederung 40 Wirtschaft bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes, Verbesserung des unternehmensfreundlichen Umfeldes insbesondere Forcierung des Wettbewerbs, Erhalt und kulturtouristische Präsentation des historischen Erbes." der Untergliederung 40 Wirtschaft bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Zwischen Österreich und Israel besteht derzeit kein Abkommen betreffend Zusammenarbeit auf dem Gebiet Film. Derartige Abkommen, wie sie zwischen Österreich und einer Reihe anderer Staaten bereits bestehen, ermöglichen neben Erleichterungen für die Produktion auch die Gewährung von Verwertungsförderungen auf Gegenseitigkeit. Damit kann rein österreichischen Filmen der Zugang auf nicht-österreichische Märkte erleichtert und die Verbreitung nicht-österreichischer Qualitätsfilme in Österreich gefördert werden.

 

Der israelische Film hat wie der österreichische in den letzten Jahren große internationale Anerkennung gewonnen. Österreich könnte durch ein bilaterales Abkommen Projekte realisieren und Umsatzsteigerungen für die heimische Filmwirtschaft erzielen. Nachdem diese Koproduktionen kommerziell wie künstlerisch erfolgreich waren, ist es sinnvoll die österreichische Wettbewerbsposition durch diesen Schritt deutlich zu verbessern und weiter zu internationalisieren. Sowohl von Seiten der österreichischen als auch der israelischen Filmwirtschaft besteht Interesse am Abschluss eines Koproduktions-Abkommens.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Bei Nichtabschluss des Abkommens kommen österreichisch-israelische Filmproduktionen nicht in den Genuss der erwähnten Erleichterungen für die Produktion und Verwertungsförderungen auf Gegenseitigkeit.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2017

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluierung wäre in Rahmen einer Gemischten Kommission gem. Art. 11 des Abkommens durchzuführen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Steigerung der Anzahl der von österreichischen und israelischen Filmproduzenten hergestellten Gemeinschaftsproduktionen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

In den letzten Jahrzehnten gab es keine von österreichischen und israelischen Produzenten gemeinsam hergestellten Spiel- und Dokumentarfilme.

Nach Inkrafttreten des Abkommens sollen regelmäßig von österreichischen und israelischen Produzenten gemeinsam hergestellte Spiel- und Dokumentarfilme als Gemeinschaftsproduktionen im Sinne dieses Abkommens anerkannt werden.

 

Ziel 2: Zusammenarbeit der in Österreich und Israel für die Filmwirtschaft zuständigen Behörden

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit gibt es zwischen den für die Filmwirtschaft in Österreich und Israel zuständigen Behörden keine Zusammenarbeit.

Nach Inkrafttreten des Abkommens soll ein regelmäßiger Meinungsaustausch über Auslegung des Abkommens und Behandlung von bei der Umsetzung aufgetretenen Problemen sowie Abhaltung einer Gemeinsamen Kommission gem. Artikel 11 des gegenständlichen Abkommens zwischen den für die Filmwirtschaft in Österreich und Israel zuständigen Behörden stattfinden.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Zugang österreichisch-israelischer und israelisch-österreichischer Gemeinschaftsproduktionen zu allen nationalen Begünstigungen

Beschreibung der Maßnahme:

Durch das gegenständliche Abkommen haben österreichisch-israelische und israelisch-österreichische Gemeinschaftsproduktionen Anspruch auf die Begünstigungen, welche in beiden Staaten für die Filmindustrie bestehen, wobei durch das gegenständliche Abkommen keine Rechtsansprüche auf Förderungen begründet werden. Dazu ist die Anerkennung der Filme als Gemeinschaftsproduktionen im Sinne des Abkommens durch die jeweils zuständigen Behörden beider Staaten erforderlich. Dadurch werden attraktive Rahmenbedingungen für die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen österreichischen und israelischen Produzenten geschaffen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zuletzt keine anerkannten Koproduktionen von österreichischen und israelischen Produzenten.

Im Jahr 2011 haben österreichische Produzenten mit Partnern aus 19 Ländern zusammengearbeitet. Von den 26 realisierten Koproduktionen waren 13 bilateral und 13 multilateral. Aufgrund der Erfahrungen betr. Anzahl der Gemeinschafsproduktionen mit kleineren Staaten außerhalb des deutschen Sprachraumes ist davon auszugehen, dass es nach Inkrafttreten des Abkommens mindestens einen von österreichischen und israelischen Produzenten gemeinsam hergestellen Spiel- oder Dokumentarfilm pro Jahr geben wird.

 

Maßnahme 2: Einrichtung einer Gemeinsamen Kommission zur Anwendung des Abkommens

Beschreibung der Maßnahme:

Zur Überprüfung der Umsetzung des Abkommens, zur Feststellung der Ausgewogenheit der anerkannten Gemeinschaftsproduktionen und zur Empfehlung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Österreich und Israel auf dem Gebiet Film wird eine Gemeinsame Kommission eingerichtet, welche grundsätzlich alle zwei Jahre zusammentritt.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit gibt es zwischen den für die Filmwirtschaft in Österreich und Israel zuständigen Behörden und Institutionen keine Zusammenarbeit.

Nach Inkrafttreten des Abkommens soll ein regelmäßiger Meinungsaustausch über Auslegung des Abkommens und Behandlung von bei der Umsetzung aufgetretenen Problemen sowie Abhaltung einer Gemeinsamen Kommission gem. Artikel 11 des gegenständlichen Abkommens zwischen den für die Filmwirtschaft in Österreich und Israel zuständigen Behörden stattfinden.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Unternehmen

 

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.

 

Erläuterung

Laut Filmwirtschaftsbericht 2012 sind in Österreich 1.467 Unternehmen im Bereich der Kino- und TV-Filmherstellung tätig und somit potentiell von diesem Vorhaben betroffen. Die zu erwartende Entlastung der Unternehmen liegt im erleichterten Zugang zu Fördermitteln im Bereich Filmförderung. Bei Erreichung des Ziels von einer Koproduktion pro Jahr liegen die zusätzlichen Erlöse je nach Höhe der Produktionskosten voraussichtlich zwischen € 250.000 und € 1,5 Mio.

 

Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus.

 

Erläuterung

Das gegenständliche Abkommen hat im Sinne einer Internationalisierung Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit der betroffenen Unternehmen (z.B. Kontakte zu ausländischen Geschäftspartnern, Niederlassungen im Ausland etc.). Wesentliche Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit von Unternehmen und die einzelnen Phasen des Unternehmenszyklus sind nicht zu erwarten, da es sich im Regelfall um die Unterstützung von Unternehmen im Kernbereich ihrer etablierten Unternehmenstätigkeit handelt.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen nachfrageseitigen Auswirkungen.

 

Erläuterung

Die Nachfrage nach heimischen Gütern und Dienstleistungen durch das Ausland wird durch das Abkommen positiv beeinflusst. Wesentliche Auswirkungen auf die öffentliche Nachfrage sind jedoch nicht zu erwarten.

 

Angebotsseitige Auswirkungen und Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen angebotsseitigen Auswirkungen und Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen.

 

Erläuterung

Laut Filmwirtschaftsbericht 2012 lag die gesamte Bruttowertschöpfung der Kino- und TV-Filmproduktion in Österreich im Jahr 2011 bei € 138,85 Mio. für 41 österreichische Filme (inkl. Gemeinschaftsproduktionen). Bei Erreichung des Ziels von einer Koproduktion pro Jahr liegt die zusätzliche Wertschöpfung je nach Höhe der Produktionskosten voraussichtlich zwischen € 3 Mio. und € 4 Mio.

 

In der Kino- und TV-Filmproduktion in Österreich gibt es 3.307 Beschäftigte. Durch das gegenständliche Abkommen wird mit den Gemeinschaftsproduktionen ein zusätzliches Standbein der Filmwirtschaft unterstützt, das jedenfalls zur Stabilisierung der Beschäftigtenzahl beitragen kann.


Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Unternehmen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr

Unternehmen

Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Mindestens 500 betroffene Unternehmen

Gesamt- wirtschaft

Nachfrage

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

Gesamt- wirtschaft

Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre

Soziales

Arbeitsmarkt

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.