305 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 653/A(E) der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden

Die Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Neben der traditionellen westlichen Medizin und ihren Heilmitteln sowie den Regelungen zur Zulassung von Medikamenten, Arzneimitteln und Arzneispezialitäten gibt es erprobte alternative Heilmethoden, die eigene Behandlungsmethoden und die Abgaben alternativer Heilsubstanzen vorsehen. So ist beispielsweise die traditionelle Chinesische Medizin bei uns mittlerweile ebenso anerkannt wie deren Ausübungsformen im Bereich der verschiedenen Akupunktur-Techniken. Daneben gibt es aus der europäischen Tradition alternative und erfolgreich praktizierte Behandlungsmethoden der Homöopathie. Erprobte alternative Heilmethoden sollten deshalb nicht weiter benachteiligt werden und daher, sofern sie vom Arzt verordnet werden, dem Kostenersatz bei der Schulmedizin gleichgestellt werden. Dies ist im Zuge zukünftiger Planungen im österreichischen Gesundheitswesen sicherzustellen.

Eine vor kurzem durchgeführte Umfrage der Wochenzeitung Steirische Woche hat ergeben, dass 84,4 Prozent der Befragten sich für einen Kostenersatz für alternative Heilmethoden einsetzen. Dieses Umfrageergebnis kann durchaus als für Gesamtösterreich als repräsentativ angesehen werden. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass eine entsprechen Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden umgesetzt wird.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Oktober 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Josef A. Riemer die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Andreas F. Karlsböck, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Eva Mückstein, Dr. Marcus Franz, Rupert Doppler, Mag. Helene Jarmer, Ulrike Königsberger­­Ludwig, Claudia Durchschlag, Walter Schopf, Johann Hechtl, Johann Rädler und Mag. Judith Schwentner sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch­­Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T dagegen: S, V, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 10 15

                                  Johann Hechtl                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau