Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Basisbildung

-       Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses

Um den Anteil an gering qualifizierten Personen im erwerbsfähigen Alter nachhaltig zu senken und das Qualifikationsniveau der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter generell zu steigern, werden folgende Ziele verfolgt:

- Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen in den Bereichen

- Basisbildung

- Nachholen des Pflichtschulabschlusses

in Verfolgung des Regierungsprogramms der 25. Gesetzgebungsperiode, das im Abschnitt "Erwachsenenbildung" vorsieht: "Verlängerung der bestehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zum Nachholen von Bildungsabschlüssen (Basisbildung und Pflichtschulabschluss)

- Erhöhte Kohärenz der Förderinstrumente der Länder und des Bundes in den zwei genannten Bildungsbereichen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

- Gemeinsame Zieldefinitionen durch Länder und Bund auf Basis wissenschaftlich fundierter Bedarfsschätzungen und Zielgrößen je Land

- Festlegung eines einheitlichen Fördersystems mit einheitlichen Zugangskriterien für beide Programmbereiche (Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses)

- Definition von bundesweit einheitlichen Durchführungs-Standards

- Standards für Anbieter (Qualität der Organisation)

- Standards für Maßnahmeninhalte (Qualität von Beratung, Lehrgang, Nahtstellenbetreuung)

- Standards für das eingesetzte Personal (Qualifikation der BeraterInnen und TrainerInnen)

- Verankerung bundesweit einheitlicher Normkostenmodelle (Finanzierungsstandards mit flexiblem Rahmen für zielgruppengerechte Maßnahmengestaltung)

- Umsetzung eines Länder-Bund Kofinanzierungsmodells (50 Prozent Kostenübernahme durch das Land, 50 Prozent durch den Bund). Im Programmbereich Basisbildung verdoppeln die vom Bund in Anspruch genommenen Mittel des Europäischen Sozialfonds die von Ländern und Bund aufgebrachten Summen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Umsetzung des Entwurfs hat folgende finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Bundes und der Länder:

 

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

0

‑3.627

‑14.562

‑9.094

0

Nettofinanzierung Länder

0

‑9.094

‑9.095

‑9.094

0

Nettofinanzierung Gesamt

0

‑12.721

‑23.657

‑18.188

0

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Auf Grund der Möglichkeit, im Programmbereich "Basisbildung" auch Kinderbetreuung in die förderfähigen Kosten einzurechnen, können Frauen mit Kinderbetreuungspflichten verstärkt angesprochen werden.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Weiterführung der unentgeltlichen Bildungsangebote verfolgt das Ziel, das Bildungsniveau und damit die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit nicht ausreichender Ausbildung zu erhöhen und das in Österreich verfügbare Humankapital zu stärken. Von der Umsetzung des Förderprogramms sind deshalb sowohl positive Effekte in der Beschäftigungspolitik als auch in der Standort- und Wettbewerbspolitik zu erwarten.

 

Soziale Auswirkungen:

Die bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards gewährleisten Transparenz und Entscheidungssicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten in beiden Programmbereichen. Durch die Möglichkeit der unentgeltlichen Beteiligung an den Bildungsmaßnahmen werden insbesondere gering qualifizierte Personen, Personen mit niedrigem Einkommen sowie sozial benachteiligte Personen gefördert und damit nachhaltig an weiterführende Bildungswege und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten herangeführt.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

 

Einbringende Stelle:

BMBF

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Zurverfügungstellung von Angeboten im Bereich der Erwachsenenbildung" für das Wirkungsziel "Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Ergebnisse der PIAAC-Studie weisen aus, dass bis zu 1 Million Menschen in Österreich über nicht ausreichende Kompetenzen in den Schlüsselkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen verfügen, um am sozialen Leben angemessen teilnehmen und am Arbeitsmarkt langfristig bestehen zu können. Darunter befinden sich darüber hinaus Personen im erwerbsfähigen Alter, die über keinen positiven Pflichtschulabschluss als Mindestvoraussetzung für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben verfügen.

Bildungsprogramme für Erwachsene, die dazu beitragen, die Chancen der Menschen im Bereich der Basisbildung zu verbessern sowie das Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglichen, richten sich in der Regel an einkommensschwache oder armutsgefährdete TeilnehmerInnen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Würden keine Maßnahmen zu Ausbau und Weiterführung der kostenlosen Bildungsprogramme in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses gesetzt werden, so wäre die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten mit erheblichen Kosten für die TeilnehmerInnen verbunden. Dies würde eine gravierende Hürde für den Besuch von Weiterbildungsprogrammen darstellen. Eine private Finanzierung ist benachteiligten Personen, als jene Gruppe die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen ist, nicht zumutbar.

Das Angebot an Bildungsmaßnahmen in den beiden Programmbereichen würde ohne öffentliche Finanzierung qualitativ und quantitativ stark variieren.

Zur Realisierung der einzelnen Vorhaben bestehen keine Alternativen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2017

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Maßnahme wird einem begleitendem Monitoring und einer externen Evaluation unterzogen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Basisbildung

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mit der laufenden Vereinbarung wurde in den Jahren 2012 bis 2014 rund 6.800 Personen die kostenlose Teilnahme an Bildungsangeboten im Bereich Basisbildung ermöglicht.

Mit der Fortführung des Programms haben bis Ende 2017 weitere 13.600 Personen die Möglichkeit, Basisbildungsangebote in Anspruch zu nehmen.

 

Ziel 2: Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mit der laufenden Vereinbarung wurde in den Jahren 2012 bis 2014 rund 5.800 Personen die kostenlose Teilnahme an Bildungsangeboten im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht.

Mit der Fortführung des Programms haben bis Ende 2017 weitere 5.800 Personen die Möglichkeit, Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in Anspruch zu nehmen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

Beschreibung der Maßnahme:

Durch die im Jahr 2011 getroffene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, BGBl. I Nr. 39/2012 wurde ein Förderprogramm Erwachsenenbildung eingerichtet. Dieses Förderprogramm ermöglicht Jugendlichen ohne positiven Pflichtschulabschluss bzw. gering qualifizierten Erwachsenen das kostenlose Nachholen von Bildungsabschlüssen. Im Zeitraum 2012 bis 2014 stehen dafür € 54,6 Mio. zur Verfügung. Die Vereinbarung endet mit 31. Dezember 2014. Um die Fortführung des Förderprogramms sowie den Ausbau und die Absicherung von kostenlosen Bildungsangeboten in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses zu sicherzustellen, stehen von 2015 bis 2017 € 54,6 Mio. an Fördermittel (ohne ESF Mittel) zur Verfügung.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mit der laufenden Vereinbarung wurde in den Jahren 2012 bis 2014 rund 12.600 Personen die kostenlose Teilnahme an Bildungsangeboten im Bereich Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht. Das Förderprogramm endet mit 31. Dezember 2014.

Mit der Fortführung des Programms sowie Ausbau und Absicherung von Bildungsangeboten wird weiteren 19.400 Personen der Zugang zu kostenlosen Angeboten in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen

0

12.721

23.657

18.188

0

davon Bund

0

3.627

14.562

9.094

0

davon Länder

0

9.094

9.095

9.094

0

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Projekt

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

Gesamt

Aufwendungen gesamt

0

3.627

14.562

9.094

27.283

 

– Finanzierungshaushalt – Projekt

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen

0

3.627

14.562

9.094

0

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen – Projekt

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

Gesamt

Kosten gesamt

0

9.094

9.095

9.094

27.283

 

– Budgetäre Auswirkungen – Projekt

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Ausgaben

0

9.094

9.095

9.094

0

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Auf Grund der Möglichkeit, im Programmbereich "Basisbildung" auch Kinderbetreuung in die förderfähigen Kosten einzurechnen, können Frauen mit Kinderbetreuungspflichten verstärkt angesprochen werden.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Weiterführung der unentgeltlichen Bildungsangebote verfolgt das Ziel, das Bildungsniveau und damit die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit nicht ausreichender Ausbildung zu erhöhen und das in Österreich verfügbare Humankapital zu stärken. Von der Umsetzung des Förderprogramms sind deshalb sowohl positive Effekte in der Beschäftigungspolitik als auch in der Standort- und Wettbewerbspolitik zu erwarten.

Soziale Auswirkungen

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

 

Die bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards gewährleisten Transparenz und Entscheidungssicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten in beiden Programmbereichen. Durch die Möglichkeit der unentgeltlichen Beteiligung an den Bildungsmaßnahmen werden insbesondere gering qualifizierte Personen, Personen mit niedrigem Einkommen sowie sozial benachteiligte Personen gefördert und damit nachhaltig an weiterführende Bildungswege und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten herangeführt.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

3.627

14.562

9.094

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

gem. BFRG/BFG

30.01.06 Lebenslanges Lernen

 

 

3.627

14.562

9.094

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt im jeweils geltenden Bundesfinanzrahmen unter Berücksichtigung einschlägig dem BMBF disponibler Mittel beziehungsweise erforderlicher Umschichtungen. Im Jahr 2015 wird der Bundesanteil unter Heranziehung von Mittel aus dem finanziellen Abschluss des ESF-Programms „Ziel-3 Österreich 2000-2006“ (Entnahme im Finanzjahr 2014 zugeführter Rücklagen) bedeckt.

 

Projekt

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

Gesamtberechnung

Förderungen Initiative Erwachsenenbildung

Bund

1

27.283.414,00

27.283.414

 

Länder

1

27.283.414,00

27.283.414

SUMME

 

 

 

54.566.828

GESAMTSUMME

 

 

 

54.566.828

 

Davon Bund

 

 

27.283.414

 

Davon Länder

 

 

27.283.414

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.