Vorblatt
Ziel(e)
- Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Basisbildung
- Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Um den Anteil an gering qualifizierten Personen im erwerbsfähigen Alter nachhaltig zu senken und das Qualifikationsniveau der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter generell zu steigern, werden folgende Ziele verfolgt:
- Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen in den Bereichen
- Basisbildung
- Nachholen des Pflichtschulabschlusses
in Verfolgung des Regierungsprogramms der 25. Gesetzgebungsperiode, das im Abschnitt "Erwachsenenbildung" vorsieht: "Verlängerung der bestehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zum Nachholen von Bildungsabschlüssen (Basisbildung und Pflichtschulabschluss)
- Erhöhte Kohärenz der Förderinstrumente der Länder und des Bundes in den zwei genannten Bildungsbereichen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017
- Gemeinsame Zieldefinitionen durch Länder und Bund auf Basis wissenschaftlich fundierter Bedarfsschätzungen und Zielgrößen je Land
- Festlegung eines einheitlichen Fördersystems mit einheitlichen Zugangskriterien für beide Programmbereiche (Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses)
- Definition von bundesweit einheitlichen Durchführungs-Standards
- Standards für Anbieter (Qualität der Organisation)
- Standards für Maßnahmeninhalte (Qualität von Beratung, Lehrgang, Nahtstellenbetreuung)
- Standards für das eingesetzte Personal (Qualifikation der BeraterInnen und TrainerInnen)
- Verankerung bundesweit einheitlicher Normkostenmodelle (Finanzierungsstandards mit flexiblem Rahmen für zielgruppengerechte Maßnahmengestaltung)
- Umsetzung eines Länder-Bund Kofinanzierungsmodells (50 Prozent Kostenübernahme durch das Land, 50 Prozent durch den Bund). Im Programmbereich Basisbildung verdoppeln die vom Bund in Anspruch genommenen Mittel des Europäischen Sozialfonds die von Ländern und Bund aufgebrachten Summen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Umsetzung des Entwurfs hat folgende finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Bundes und der Länder:
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑3.627 |
‑14.562 |
‑9.094 |
0 |
Nettofinanzierung Länder |
0 |
‑9.094 |
‑9.095 |
‑9.094 |
0 |
Nettofinanzierung Gesamt |
0 |
‑12.721 |
‑23.657 |
‑18.188 |
0 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Auf Grund der Möglichkeit, im Programmbereich "Basisbildung" auch Kinderbetreuung in die förderfähigen Kosten einzurechnen, können Frauen mit Kinderbetreuungspflichten verstärkt angesprochen werden.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Die Weiterführung der unentgeltlichen Bildungsangebote verfolgt das Ziel, das Bildungsniveau und damit die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit nicht ausreichender Ausbildung zu erhöhen und das in Österreich verfügbare Humankapital zu stärken. Von der Umsetzung des Förderprogramms sind deshalb sowohl positive Effekte in der Beschäftigungspolitik als auch in der Standort- und Wettbewerbspolitik zu erwarten.
Soziale Auswirkungen:
Die bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards gewährleisten Transparenz und Entscheidungssicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten in beiden Programmbereichen. Durch die Möglichkeit der unentgeltlichen Beteiligung an den Bildungsmaßnahmen werden insbesondere gering qualifizierte Personen, Personen mit niedrigem Einkommen sowie sozial benachteiligte Personen gefördert und damit nachhaltig an weiterführende Bildungswege und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten herangeführt.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017
Einbringende Stelle: |
BMBF |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Zurverfügungstellung von Angeboten im Bereich der Erwachsenenbildung" für das Wirkungsziel "Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Ergebnisse der PIAAC-Studie weisen aus, dass bis zu 1 Million Menschen in Österreich über nicht ausreichende Kompetenzen in den Schlüsselkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen verfügen, um am sozialen Leben angemessen teilnehmen und am Arbeitsmarkt langfristig bestehen zu können. Darunter befinden sich darüber hinaus Personen im erwerbsfähigen Alter, die über keinen positiven Pflichtschulabschluss als Mindestvoraussetzung für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben verfügen.
Bildungsprogramme für Erwachsene, die dazu beitragen, die Chancen der Menschen im Bereich der Basisbildung zu verbessern sowie das Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglichen, richten sich in der Regel an einkommensschwache oder armutsgefährdete TeilnehmerInnen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Würden keine Maßnahmen zu Ausbau und Weiterführung der kostenlosen Bildungsprogramme in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses gesetzt werden, so wäre die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten mit erheblichen Kosten für die TeilnehmerInnen verbunden. Dies würde eine gravierende Hürde für den Besuch von Weiterbildungsprogrammen darstellen. Eine private Finanzierung ist benachteiligten Personen, als jene Gruppe die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen ist, nicht zumutbar.
Das Angebot an Bildungsmaßnahmen in den beiden Programmbereichen würde ohne öffentliche Finanzierung qualitativ und quantitativ stark variieren.
Zur Realisierung der einzelnen Vorhaben bestehen keine Alternativen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2017
Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Maßnahme wird einem begleitendem Monitoring und einer externen Evaluation unterzogen.
Ziele
Ziel 1: Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Basisbildung
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Mit der laufenden Vereinbarung wurde in den Jahren 2012 bis 2014 rund 6.800 Personen die kostenlose Teilnahme an Bildungsangeboten im Bereich Basisbildung ermöglicht. |
Mit der Fortführung des Programms haben bis Ende 2017 weitere 13.600 Personen die Möglichkeit, Basisbildungsangebote in Anspruch zu nehmen. |
Ziel 2: Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Mit der laufenden Vereinbarung wurde in den Jahren 2012 bis 2014 rund 5.800 Personen die kostenlose Teilnahme an Bildungsangeboten im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht. |
Mit der Fortführung des Programms haben bis Ende 2017 weitere 5.800 Personen die Möglichkeit, Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in Anspruch zu nehmen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017
Beschreibung der Maßnahme:
Durch die im Jahr 2011 getroffene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, BGBl. I Nr. 39/2012 wurde ein Förderprogramm Erwachsenenbildung eingerichtet. Dieses Förderprogramm ermöglicht Jugendlichen ohne positiven Pflichtschulabschluss bzw. gering qualifizierten Erwachsenen das kostenlose Nachholen von Bildungsabschlüssen. Im Zeitraum 2012 bis 2014 stehen dafür € 54,6 Mio. zur Verfügung. Die Vereinbarung endet mit 31. Dezember 2014. Um die Fortführung des Förderprogramms sowie den Ausbau und die Absicherung von kostenlosen Bildungsangeboten in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses zu sicherzustellen, stehen von 2015 bis 2017 € 54,6 Mio. an Fördermittel (ohne ESF Mittel) zur Verfügung.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Mit der laufenden Vereinbarung wurde in den Jahren 2012 bis 2014 rund 12.600 Personen die kostenlose Teilnahme an Bildungsangeboten im Bereich Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht. Das Förderprogramm endet mit 31. Dezember 2014. |
Mit der Fortführung des Programms sowie Ausbau und Absicherung von Bildungsangeboten wird weiteren 19.400 Personen der Zugang zu kostenlosen Angeboten in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Auszahlungen |
0 |
12.721 |
23.657 |
18.188 |
0 |
davon Bund |
0 |
3.627 |
14.562 |
9.094 |
0 |
davon Länder |
0 |
9.094 |
9.095 |
9.094 |
0 |
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Projekt
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gesamt |
Aufwendungen gesamt |
0 |
3.627 |
14.562 |
9.094 |
27.283 |
– Finanzierungshaushalt – Projekt
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Auszahlungen |
0 |
3.627 |
14.562 |
9.094 |
0 |
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen – Projekt
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gesamt |
Kosten gesamt |
0 |
9.094 |
9.095 |
9.094 |
27.283 |
– Budgetäre Auswirkungen – Projekt
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Ausgaben |
0 |
9.094 |
9.095 |
9.094 |
0 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Sonstige wesentliche Auswirkungen
Auf Grund der Möglichkeit, im Programmbereich "Basisbildung" auch Kinderbetreuung in die förderfähigen Kosten einzurechnen, können Frauen mit Kinderbetreuungspflichten verstärkt angesprochen werden.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Weiterführung der unentgeltlichen Bildungsangebote verfolgt das Ziel, das Bildungsniveau und damit die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit nicht ausreichender Ausbildung zu erhöhen und das in Österreich verfügbare Humankapital zu stärken. Von der Umsetzung des Förderprogramms sind deshalb sowohl positive Effekte in der Beschäftigungspolitik als auch in der Standort- und Wettbewerbspolitik zu erwarten.
Soziale Auswirkungen
Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards gewährleisten Transparenz und Entscheidungssicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten in beiden Programmbereichen. Durch die Möglichkeit der unentgeltlichen Beteiligung an den Bildungsmaßnahmen werden insbesondere gering qualifizierte Personen, Personen mit niedrigem Einkommen sowie sozial benachteiligte Personen gefördert und damit nachhaltig an weiterführende Bildungswege und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten herangeführt.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
3.627 |
14.562 |
9.094 |
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
gem. BFRG/BFG |
30.01.06 Lebenslanges Lernen |
|
|
3.627 |
14.562 |
9.094 |
|
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung erfolgt im jeweils geltenden Bundesfinanzrahmen unter Berücksichtigung einschlägig dem BMBF disponibler Mittel beziehungsweise erforderlicher Umschichtungen. Im Jahr 2015 wird der Bundesanteil unter Heranziehung von Mittel aus dem finanziellen Abschluss des ESF-Programms „Ziel-3 Österreich 2000-2006“ (Entnahme im Finanzjahr 2014 zugeführter Rücklagen) bedeckt.
Projekt
Transferaufwand
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit(€) |
Gesamtberechnung |
Förderungen Initiative Erwachsenenbildung |
Bund |
1 |
27.283.414,00 |
27.283.414 |
|
Länder |
1 |
27.283.414,00 |
27.283.414 |
SUMME |
|
|
|
54.566.828 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
54.566.828 |
|
Davon Bund |
|
|
27.283.414 |
|
Davon Länder |
|
|
27.283.414 |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.