Vorblatt
Ziel(e)
Ziel der Maßnahme ist es, das derzeitige System der Gewerberegisterführung, das aus insgesamt 14 dezentralen Gewerberegistern besteht, deren Daten an das bestehende zentrale Gewerberegister übermittelt werden, durch ein bundeseinheitliches Gewerberegister abzulösen. Dieses neue bundeseinheitliche zentrale Gewerberegister soll neben einer einheitlichen Datenführung auch österreichweit einheitlich standardisierte Gewerbeprozesse geschaffen werden, die österreichweit online geführt werden können. Damit werden die Gewerbeprozesse deutlich vereinheitlicht und vereinfacht. In Hinblick auf diese Funktionalitäten soll das neue zentrale Gewerberegister als „Gewerbeinformationssystem Austria – GISA“ bezeichnet werden.
Insbesondere folgende Ziele werden mit dem Vorhaben verfolgt:
- Steigerung der Quote der elektronischen Gewerbeanmeldungen
- Kosten der Unternehmen für Gewerbeanmeldungen und Gewerbeverfahren senken
- Gewerbeverfahren werden österreichweit von den Bezirksverwaltungsbehörden einheitlich geführt
- Verbesserung der Datenqualität
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Errichtung des Gewerbeinformationssystems Austria (GISA) und damit Ablöse der derzeit bestehenden dezentralen Gewerberegister und des zentralen Gewerberegisters
- Elektronische Validierung von Daten gegen andere bestehende Register
- Bundesweit einheitliche Formulare für Gewerbeanmeldungen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Zur Errichtung des GISA wurde zwischen Bund, Bundesländern und Städten mit eigenem Statut eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, welche die Beiträge der jeweiligen Kooperationspartner sowohl im Rahmen des Errichtungsprojektes („Projekt GewInN“) als auch anschließend an der Betriebsführung regelt.
Die Errichtung und der Betrieb des GISA wird technisch von der Stadt Wien geleistet. Dem Bund fällt gemäß der Kooperationsvereinbarung im Errichtungsprojekt eine finanzielle Beitragsleistung von 3.763.200 Euro zu, welche in insgesamt 4 Raten beginnend ab dem Jahr 2012, in welchem das Projekt gestartet wurde, nach Maßgabe des Erreichens zahlungswirksamer Meilensteine fällig werden. Darüber hinaus ist vom Bund Vorsorge im Ausmaß von 10% der Softwareentwicklungskosten (entspricht 147.800 Euro) zu treffen.
Die Betriebskosten für GISA ab 2015, welche sich aus den Kosten für den technischen Betrieb, die Support Unit und die Weiterentwicklung zusammensetzen (insgesamt 801.600 Euro), werden vom Bund und den Bundesländern jeweils zur Hälfte getragen, was jeweils 400.800 Euro jährlich entspricht.
Auf Seiten des Bundes stehen dem jährlich Einnahmen von jährlich etwa 180.000 Euro gegenüber, was weiterhin jenen Einnahmen entspricht, die für die Abfrage von im Wege der Verrechnungsstellen des Bundes zur Verfügung gestellten Auszügen aus dem ZGR (in Zukunft Auszüge aus dem GISA) nach derzeitigem Stand jährlich erlöst werden.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre:
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Nettofinanzierung Bund |
‑1.129 |
‑745 |
‑221 |
‑221 |
‑221 |
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen:
Die rechtsetzende Maßnahme enthält eine geänderte Informationsverpflichtung/en für Unternehmen. Die Änderung der Informationsverpflichtung besteht im Wesentlichen darin, dass bundesweit nach einheitlichen Standards die Möglichkeit angeboten werden wird, die Gewerbeanmeldung elektronisch durchführen zu können. Es ist mit einer Entlastung für die Unternehmen von rund 5.520.000 Euro pro Jahr zu rechnen.
Diese Entlastung wird dadurch erreicht, dass als Mindestziel eine Anhebung der Quote elektronischer Gewerbeanmeldungen von derzeit ca. 36% im Bundesdurchschnitt auf mindestens 50% erreicht werden soll. Eine Studie der KMU-Forschung Austria („Analyse der Kostenentwicklung der Gewerbeanmeldung für Unternehmen“, Wien 2010) hat ergeben, dass bei elektronischer Gewerbeanmeldung im Vergleich zur Anmeldung in Papierform ein Einsparungspotential von ca. 12 Stunden Zeitersparnis je Anmeldung erzielt werden kann, was mit einer Kostenersparnis von ca. 550 Euro je Anmeldung korrespondiert. Eine Steigerung von 36% elektronischer Anmeldequote auf 50% entspricht etwa 10.000 Gewerbeanmeldungsverfahren jährlich.
Sollte das Mindestziel übererfüllt werden können, liegt das Einsparungspotential und damit das Entlastungspotential für die Unternehmen äquivalent höher.
Auswirkungen auf Unternehmen:
Neben der Möglichkeit, Gewerbe elektronisch bundesweit nach einheitlichen Standards anmelden zu können, wird den Unternehmen ein solches Angebot auch bundeseinheitlich für weitere Gewerbeverfahren zur Verfügung stehen, wie beispielsweise für Standortverlegungen und Geschäftsführerbestellungen und –wechsel.
GISA wird nach dem Grundsatz eines „multi-channel-Zuganges“ angeboten werden, sodass GISA sowohl über das Unternehmensserviceportal im Rahmen des dort verfügbaren Gründungsprozesses angestoßen werden kann, als auch eigenständig über die Portale der Länder zu erreichen ist. Den Unternehmen steht auch die Möglichkeit der elektronischen Authentifizierung zur Verfügung. Die Gewerbebehörden können aber von den Kunden auch weiterhin wie bisher direkt in Anspruch genommen werden können.
Vom neuen Serviceangebot abgesehen, werden die Unternehmen und Auskunftssuchende auch von einer verbesserten Datenqualität profitieren können. Doppelte Führung von Unternehmen (sog. „Doubletten“), unklare oder unrichtige Schreibweisen werden im Gewerbebereich mit der Betriebsaufnahme von GISA der Vergangenheit angehören.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Novelle zur Gewerbeordnung 1994 – GISA
Einbringende Stelle: |
BMWFW |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) und Tourismusunternehmen und Förderung des Unternehmergeistes.“ der Untergliederung 40 Wirtschaft bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Nach geltender Rechtslage in der Gewerbeordnung 1994 ist der Datenbestand betreffend Gewerbeberechtigungen gemäß §§ 365 und 365c GewO 1994 in dezentralen Gewerberegistern zu erfassen und im zentralen Gewerberegister zusammenzufassen.
Diese Lösung ist kostenaufwendig, da von Bund, Ländern und Statutarstädten der Aufwand für den Erhalt von mehreren Registern zu tragen ist und bei jeder Änderung der Gewerbeordnung 1994 Anpassungen in allen Registern vorzunehmen sind. Das gegenwärtige System baut damit auf Parallelstrukturen auf, die vor dem Hintergrund moderner elektronisch gestützter Systeme nicht länger zeitgemäß erscheinen und durch eine einheitliche Anwendung unter Vermeidung von Parallelstrukturen ersetzt werden sollten.
Weiters ist das bestehende Zusammenwirken von dezentralen Gewerberegistern und zentralem Gewerberegister, die untereinander nur in Papierform kommunizieren können, zwangsläufig mit Verlusten in der Datenqualität verbunden und bietet eine solche Lösung auch keine Möglichkeit für ein einheitliches e-government Angebot.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Bei Unterbleiben der Maßnahme müsste die bisherige Struktur der Datenverwaltung beibehalten werden. Da aber sowohl die Bundesanwendung für das Zentrale Gewerberegister als auch einige Länderlösungen für dezentrale Gewerberegister mittlerweile veraltet sind, entsteht auch beim Nullszenario ein erheblicher Aufwand für die Modernisierung der jeweiligen Register. Davon abgesehen würde auch der Betriebskostenaufwand für die jeweiligen Register weiterhin zu tragen sein.
Da in diesem Fall jedenfalls das bestehende zentrale Gewerberegister einem vollständigen Relaunch unterzogen werden müsste, sind die Kosten dafür nicht als geringer, als bei Umsetzung der beabsichtigten Maßnahme. Hinzu kommt das Erfordernis äquivalenter Länderprojekte für die veralteten dezentralen Gewerberegister, wodurch somit insgesamt ein höherer Aufwand entstünde, als für das Umsetzen eines einheitlichen neuen zentralen Gewerberegisters.
Ein konkreter Vergleich allein zwischen den Betriebskosten für die neue und leistungsfähigere Anwendung und für die bestehenden Systematik zeigt deutlich die Einsparungseffekte für alle beteiligten Gebietskörperschaften:
Aufwendungen Bund für das bestehende ZGR (inklusive Versicherungsvermittlerregister):
2006: ca. 1.025.000 Euro
2007: ca. 1.005.000 Euro
2008: ca. 720.000 Euro
2009: ca. 680.000 Euro
2010: ca. 700.000 Euro
2011: ca. 415.000 Euro
2012: ca. 350.000 Euro
2013: ca. 300.000 Euro
Zu berücksichtigen ist dabei, dass spätestens beginnend ab 2010 mit Blick auf die beginnenden Vorbereitungen des Projektes GewInN der Support und die Weiterentwicklung des bestehenden ZGR zunehmend auf den reinen Serverkostenaufwand und die notwendigsten Änderungen nach Gewerberechtsnovellen zurückgefahren wurde. Bei realistischen Annahmen würden sich allein die jährlichen Betriebskosten für den Vollbetrieb eines – wenn auch nur relaunchten – ZGR einem Betrag von ca. 900.000 Euro jährlich annähern.
Ähnlich ist die Situation auf Seite der Bundesländer, extrapoliert anhand ausgewählter Beispiele des Wiener und des Oberösterreichischen dezentralen Gewerberegisters (wobei zu berücksichtigen ist, dass die bestehenden dezentralen Gewerberegister erheblich unterschiedlichen Funktionsaufwand haben, der nunmehr umfassend durch GISA geleistet wird). Demnach entstehen hier derzeit jährlich Aufwände von ca. 550.000 Euro.
Mit Inbetriebnahme des GISA ist daher zu erwarten, dass sowohl der Bund als auch die Bundesländer und Statutarstädte, im Vergleich zu einem Vollbetrieb nach bestehender Rechtslage, insgesamt ca. 650.000 Euro bei gleichzeitig wesentlich verbessertem Service für Unternehmen und Behörden, einsparen können. Es handelt sich somit um eine klassische „win-win“ Situation, die bei einem Nullszenario nicht realisiert werden könnte.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2015
Evaluierungsunterlagen und -methode: GISA soll im ersten Quartal 2015 in Betrieb genommen werden. Eine erste Evaluierung, ob die Ziele erreicht wurden, ist daher unmittelbar nach Betriebsaufnahme möglich.
Hinsichtlich der Entwicklung des Quotenanteils von elektronischen Gewerbeanmeldungen ist eine Evaluierung folgend jährlich vorgesehen. Die Evaluierung kann durch Auswertung aus dem GISA erfolgen, besondere organisatorische Maßnahmen sind dazu nicht erforderlich.
Ziele
Ziel 1: Steigerung der Quote der elektronischen Gewerbeanmeldungen
Beschreibung des Ziels:
Elektronische Gewerbeanmeldung wird bundeseinheitlich im Gewerbeinformationssystem Austria angeboten und steht auch bundesweit zur Verfügung.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Quote der elektronischen Anmeldung von Gewerbeberechtigungen Durchschnitt Österreich: 36% |
Quote der elektronischen Anmeldung von Gewerbeberechtigungen Durchschnitt Österreich: 50% oder mehr |
Ziel 2: Kosten der Unternehmen für Gewerbeanmeldungen und Gewerbeverfahren senken
Beschreibung des Ziels:
Bundesweit verfügbares und einheitliches Angebot der elektronischen Gewerbeanmeldung und weiterer elektronischer gewerberechtlicher Verfahren (zB. Standortverlegung, Geschäftsführerbestellung) und damit verringerte Kosten für Gewerbeverfahren
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Elektronische Anmeldungsquote: ca. 36% im Bundesdurchschnitt (dies entspricht ca. 30.000 Gewerbeanmeldungen jährlich)
Zeit- und Kostenaufwand für Unternehmen bei Gewerbeanmeldung in Papierform: ca. 32 Stunden und ca. 1.550 Euro.
Zeit- und Kostenaufwand für Unternehmen bei elektronischer Gewerbeanmeldung : ca. 20 Stunden und ca. 1.050 Euro.
|
Elektronische Anmeldequote: mindestens 50% im Bundesdurchschnitt (dies entspricht ca. 40.000 Gewerbeanmeldungen jährlich)
Senkung der Kosten für die Wirtschaft um ca. 5. Mio. Euro |
Ziel 3: Gewerbeverfahren werden österreichweit von den Bezirksverwaltungsbehörden einheitlich geführt
Beschreibung des Ziels:
Errichtung des Gewerbeinformationssystems Austria als Kooperationsprojekt von Bund, Ländern und Statutarstädten
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Es bestehen 14 dezentrale Gewerberegister und ein zentrales Gewerberegister, die lediglich Datenspeicherungs- und Informationsfunktion bieten |
Es besteht ein Gewerbeinformationssystem Austria, das neben reiner Datenspeicherungs- und Informationsfunktion auch als einheitliche Anwendung zum Einsatz kommt, mit der bundesweit Gewerbeverfahren einheitlich geführt werden. |
Ziel 4: Verbesserung der Datenqualität
Beschreibung des Ziels:
Errichtung des bundesweit einheitlichen Gewerbeinformationssystems Austria, Verwendung des bpk und elektronischer Abgleich mit anderen Registern (zB.: Unternehmensregister, Zentrales Melderegister, Vereinsregister, Gebäude- und Wohnungsregister)
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die bestehende Zersplitterung der Gewerberegister begünstigt das Entstehen von Dateninkonsistenzen (Doppelerfassung, falsche Schreibweisen und sonstigen Datenunklarheiten) |
Bestehende Dateninkonsistenzen wurden bereinigt und GISA verfügt über durchgehend hohe Datenqualitäten, die verlässliche Auskunft für Informationswerber bereitstellt. Außerdem besondere Eignung des GISA als Quellregister für andere Datenanwendungen des Bundes und Länder. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Errichtung des Gewerbeinformationssystems Austria (GISA)
Beschreibung der Maßnahme:
Das GISA wird als Kooperationsprojekt von Bund, Ländern und Statutarstädten errichtet und betrieben. GISA wird die bestehende Lösung von dezentralen Gewerberegistern und zentralem Gewerberegister als bundeseinheitliche Anwendung, die von allen Gewerbebehörden verwendet wird, ablösen.
Umsetzung von Ziel 3, 4, 2, 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Es bestehen 14 dezentrale und ein zentrales Gewerberegister |
Die 14 dezentralen und das zentrale Gewerberegister sind durch GISA ersetzt worden. |
Maßnahme 2: Elektronische Validierung von Daten gegen andere bestehende Register
Beschreibung der Maßnahme:
GISA wird Schnittstellen zu allen wichtigen Registern einrichten. Dadurch können die GISA-Daten mit dem Zentralen Melderegister, dem Unternehmensregister, dem Vereinsregister, dem Gebäude- und Wohnungsregister, der Insolvenzdatei und dem Strafregister validiert werden.
Bei der Erstausstattung mit den bestehenden Gewerbedaten wird auch vorher ein umfassendes Datenclearing durchgeführt.
Umsetzung von Ziel 4
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Elektronische Datenvalidierungen der Eingabedaten im zentralen Gewerberegister erfolgen nicht unmittelbar. Das ZGR ist von den aus den dezentralen Gewerberegistern übermittelten Daten und deren Validierungsqualität abhängig.
Doubletten, unrichtige Schreibweisen und unklare Datenbezeichnungen sind damit möglich. |
GISA validiert direkt unmittelbar alle Gewerbedaten gegen die entsprechenden Register schon beim Eingabezeitunkt. Doubletten, unrichtige Schreibweisen und das Entstehen unklarer Daten wird vermieden. |
Maßnahme 3: Bundesweit einheitliche Formulare für Gewerbeanmeldungen
Beschreibung der Maßnahme:
GISA wird einheitliche Formulare österreichweit zur Verfügung stellen.
Umsetzung von Ziel 1, 3
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit bestehen Unterscheide bei den Eingabeformularen je nach Ausstattung der einzelnen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. des einzelnen Bundeslandes. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen bei identischen Verfahren mit unterschiedlichen Vorgehensweisen, abhängig von der jeweils örtlich zuständigen Behörde, konfrontiert sind. |
Die Gewerbebehörden führen die Gewerbeanmeldung österreichweit nach verlässlich einheitlichem Standard. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Projekt
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gesamt |
Werkleistungen |
1.129 |
524 |
0 |
0 |
1.653 |
Aufwendungen gesamt |
1.129 |
524 |
0 |
0 |
1.653 |
Werkleistungen: Gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Statutarstädten hat sich der Bund verpflichtet, für das Projekt GewInN zur Errichtung von GISA einen Beitrag von 3.763.200 Euro zu leisten.
Dieser Beitrag ist in jährlichen Teilzahlungen
2012: 30%
2013: 30%
2014: 30%
2015: 10%
nach Maßgabe des Erreichens definierter zahlungswirksamer Meilensteine zu entrichten. Entsprechende Teilzahlungen in den Jahren 2012 und 2013 wurden bereits angewiesen.
Für Change Requests wurde außerdem ein Betrag von 147.800 Euro vorgesorgt (dies entspricht 10% des Softwareentwicklungsaufwandes), der im Rahmen der Projekt-Schlussabrechnung 2015 gemeinsam mit der letzten Rate von 10% abgerechnet wird.
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
Bund
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Erträge |
0 |
135 |
180 |
180 |
180 |
Betrieblicher Sachaufwand |
0 |
345 |
401 |
401 |
401 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
345 |
401 |
401 |
401 |
Nettoergebnis |
0 |
‑210 |
‑221 |
‑221 |
‑221 |
Bundesländer
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Erträge |
0 |
65 |
85 |
85 |
85 |
Betrieblicher Sachaufwand |
0 |
345 |
401 |
401 |
401 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
345 |
401 |
401 |
401 |
Nettoergebnis |
0 |
‑280 |
‑316 |
‑316 |
‑316 |
Betrieblicher Sachaufwand Bund und Länder: Der Aufwand wurde mit der Kooperationsvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Statutarstädten vereinbart und enthält die Betriebskosten, die Kosten für die Support Unit und die Kosten für Weiterentwicklungen von GISA. Der Gesamtaufwand wird zur je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.
Erträge Bund: Gebühren aus öffentlichen Abfragen von GISA-Auszügen im Wege der Verrechnungsstellen des Bundes. Die Höhe der Erträge wurde aus Erfahrungswerten anhand der in der Vergangenheit erzielten Einkünfte aus ZRG-Abfragen im Wege der Verrechnungsstellen geschätzt.
Erträge Bundesländer: Gebühren aus der Erstellung von GISA-Auszügen durch die Bezirksverwaltungsbehörden. Die Höhe der Erträge wurde aus Erfahrungswerten anhand der in der Vergangenheit erzielten Einkünfte aus von den Bezirksverwaltungsbehörden jährlich ausgestellten ZGR-Auszügen (ca. 13.300 jährlich) geschätzt, wobei es sich bei den oben ausgewiesenen Gebühren um den Länderanteil aus dem gesamten Gebühren handelt.
Da GISA im zweiten Quartal 2015 in Betrieb genommen wird, wurden die Erträge und die Aufwendungen für die Betriebskosten jeweils aliquot um ein Viertel reduziert. Die Aufwendungen für die Support Unit und die Weiterentwicklung bleiben davon allerdings unberührt.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen
Der Gewerbeordnung 1994 unterliegende gewerbsmäßige Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, wenn vorher eine Gewerbeberechtigung erlangt wurde. Diese Verpflichtung wird nicht neu eingeführt, sondern besteht bereits nach geltender Gewerberechtslage.
IVP |
Kurzbezeichnung |
Fundstelle |
Entlastung (in Tsd. €) |
1 |
Gewerbeanmeldung |
§§ 339 und 365 GewO 1994 |
‑5.520 |
Unternehmen
Auswirkungen auf die Entscheidung zum Schritt in die Selbständigkeit
Es können alle Unternehmensgründer erreicht werden, es wird aber zunächst davon ausgegangen, dass in einer ersten Phase etwa 10.000 Gründer von den neuen Möglichkeiten einer einheitlichen elektronischen Gewerbeanmeldung zusätzlich Gebrauch machen werden.
Auswirkungen auf den Gründungsvorgang
Die elektronische Gewerbeanmeldung spart einem Unternehmensgründer ca. 12 Stunden im Vergleich zur Gewerbeanmeldung in Papierform. Persönliche Vorsprachen bei der Behörde und die Beschränkung an die Kundenverkehrszeiten entfällt bei Inanspruchnahme der elektronischen Gewerbeanmeldung.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
1.129 |
925 |
401 |
401 |
401 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Durch Entnahme von Rücklagen |
40. |
40. |
1.129 |
524 |
|
|
|
gem. BFRG/BFG |
40. |
|
|
401 |
401 |
401 |
401 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Kosten für die Errichtung von GISA werden aus Rücklageentnahmen bedeckt.
Der Bundesanteil für die Betriebskosten, Support Unit und Weiterentwicklung von GISA ist aus dem laufenden Budget des jeweiligen Jahres zu bedecken.
Laufende Auswirkungen
Sonstiger betrieblicher Sachaufwand
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit(€) |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Bundesbeitrag Betriebskosten GISA |
Bund |
1 |
220.800,00 |
220.800 |
220.800 |
220.800 |
220.800 |
Bundesbeitrag Support Unit GISA |
Bund |
1 |
141.600,00 |
141.600 |
141.600 |
141.600 |
141.600 |
Bundesbeitrag Weiterentwicklung GISA |
Bund |
1 |
38.400,00 |
38.400 |
38.400 |
38.400 |
38.400 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
400.800 |
400.800 |
400.800 |
400.800 |
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit(€) |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Länderbeitrag Betriebskosten GISA |
Bundesländer |
1 |
220.800,00 |
220.800 |
220.800 |
220.800 |
220.800 |
Länderbeitrag Support Unit GISA |
Bundesländer |
1 |
141.600,00 |
141.600 |
141.600 |
141.600 |
141.600 |
Länderbeitrag Weiterentwicklung GISA |
Bundesländer |
1 |
38.400,00 |
38.400 |
38.400 |
38.400 |
38.400 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
400.800 |
400.800 |
400.800 |
400.800 |
Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Bezeichnung |
Körperschaft |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Gebührenerträge aus Abfragen von GISA-Auszügen im Wege der Verrechnungsstellen des Bundes |
Bund |
180.000 |
180.000 |
180.000 |
180.000 |
GESAMTSUMME |
|
180.000 |
180.000 |
180.000 |
180.000 |
Bezeichnung |
Körperschaft |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Gebührenerträge (Länderanteil) aus Erstellen von GISA-Auszügen durch die Bezirksverwaltungsbehörden |
Bundesländer |
85.000 |
85.000 |
85.000 |
85.000 |
GESAMTSUMME |
|
85.000 |
85.000 |
85.000 |
85.000 |
Projekt
Werkleistungen
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit(€) |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Errichtungskosten für GISA an die Stadt Wien (dritte Rate) |
Bund |
1 |
1.128.960,00 |
1.128.960 |
|
|
|
|
Errichtungskosten für GISA an die Stadt Wien (vierte und letzte Rate) |
|
1 |
376.320,00 |
|
376.320 |
|
|
|
SUMME |
|
|
|
1.128.960 |
376.320 |
|
|
|
Change Requests Projekt GewInN |
Bund |
1 |
147.200,00 |
|
147.200 |
|
|
|
GESAMTSUMME |
|
|
|
1.128.960 |
523.520 |
|
|
|
Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen
Informationsverpflichtung 1 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
Gewerbeanmeldung |
§ 365 GewO 1994 |
geänderte IVP |
National |
‑5.520.000 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung
Anmeldung einer Gewerbeberechtigung
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja
Portale der Bundesländer, Unternehmensserviceportal
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Fakultativ Ja
Eine elektronische Identifikation wird bei Gewerbeanmeldungen angeboten, jedoch nicht erzwungen. Eine Prüfung der Identität erfolgt durch die Behörde, falls vom Angebot der elektronischen Identifikation nicht Gebrauch gemacht wird. Missbrauchsfälle sind extrem selten, und selbst im Missbrauchsfall besteht keine Gefahr, dass Unbeteiligten durch eine gefälschte Gewerbeanmeldung Schaden erwächst. Davon abgesehen sind solche Anmeldungen für die Behörde im Einzelfall leicht erkennbar. Es besteht daher keine Notwendigkeit, elektronische Hürden zu errichten.
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Fakultativ ja
Eine elektronische Signatur ist nicht notwendig, wird aber von GISA unterstützt.
Unternehmensgruppierung 1: E‑Government |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis |
‑12:00 |
46 |
0,00 |
0 |
‑552 |
‑552 |
Fallzahl |
10.000 |
Sowieso-Kosten in % |
0 |
Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen:
Die Studie der KMU-Forschung Austria hat ergeben, dass die derzeitige Quote der elektronischen Gewerbeanmeldungen im Bundesdurchschnitt bei ca. 36% (mit erheblichen regionalen Unterschieden) liegt. Dies entspricht bei ca. 80.000 Gewerbeanmeldungen jährlich ungefähr 30.000 elektronisch eingebrachten Gewerbeanmeldungsfällen.
Eine Gewerbeanmeldung in Papierform verursacht für den Unternehmer gemäß dieser Studie einen Zeitaufwand von ca. 32 Stunden, der bei elektronischer Gewerbeanmeldung auf 20 Stunden reduziert werden kann. Dies ergibt bei oben genannten Stundensätzen eine Ersparnis von ca. 550 Euro je Anmeldungsfall.
Es ist die Mindestzielvorgabe, durch den Umstieg GISA die Quote der elektronischen Gewerbeanmeldungen auf 50% im Bundesdurchschnitt zu steigern, was einer Zunahme von ca. 10.000 Fällen entspricht.
Das Gesamtpotential bei Übererfüllung der Zielvorgabe ist insgesamt allerdings deutlich höher, und liegt bei (theoretischem) Erreichen einer vollständigen elektronischen Gewerbeanmeldung im Vergleich zu einer vollständigen Verfahrensführung in Papierform bei ca. 44 Mio. Euro. Von diesen Vorteilen machen allerdings derzeit nur 36% der Unternehmen Gebrauch, was deutlich steigerungsfähig ist und bei entsprechendem Angebot auch deutlich gesteigert werden wird.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.