324 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (317 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

2011 wurde zwischen Bund und Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2012 bis 2014 abgeschlossen (BGBl. I Nr. 39/2012).

Diese Vereinbarung soll nunmehr durch die vorliegende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 fortgeführt werden.

Hauptziel des Entwurfs ist die Implementierung von unentgeltlichen Bildungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene in den Bereichen

-       „Basisbildung“ und

-       „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“

im Rahmen eines Länder-Bund-Kofinanzierungsmodells, das eine 50:50 Kostenaufteilung zwischen Land und Bund vorsieht. Durch Inanspruchnahme von Mitteln des Europäischen Sozialfonds seitens des Bundes können die Mittel von Bund und Ländern verdoppelt werden (ausgenommen Burgenland). Als Basis des Förderprogramms werden die curricularen Inhalte, qualitative Mindeststandards und die Finanzierungsgrößen für die beiden genannten Bildungsbereiche jeweils bundesweit einheitlich festgelegt.

Die Abwicklung des Programms folgt den Prinzipien, dass die Qualität bundesweit einheitlich gesichert wird, dass die konkrete Förderentscheidung über das Ansuchen eines Bildungsträgers durch das jeweilige Land erfolgt und dass der Bund in weiterer Folge seinen Finanzierungsanteil im vertraglich vereinbarten Rahmen an das Land ausbezahlt. Soweit vom Bund Mittel des Europäischen Sozialfonds in Anspruch genommen werden, erfolgt die Förderentscheidung durch den Bund (ausgenommen Burgenland). Dabei ist er an einen Fördervorschlag des jeweiligen Landes gebunden.

Mit diesem Fördermodell wird im Bereich der Erwachsenenbildung ein Weg der partnerschaftlichen Zusammenarbeit beschritten, welcher föderalen Entscheidungsfreiräumen Rechnung trägt und zugleich eine wirkungsorientierte, von Ländern und Bund gemeinsam getragene Bündelung der Ressourcen im Bereich der Erwachsenenbildung erlaubt. Ein wesentlicher Mehrwert des Modells liegt darin, dass sich die verfügbaren Landesmittel und die Mittel des Bundes in ihrer Effektivität wechselseitig verstärken und damit nachhaltige bildungspolitische Wirkungen erzielbar sind, die aus Landes- oder Bundesmitteln allein nicht erzielbar gewesen wären. Durch Inanspruchnahme von Mitteln des Europäischen Sozialfonds kann im Bereich Basisbildung eine Verdopplung der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Daniela Holzinger, BA die Abgeordneten Brigitte Jank, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Harald Walser, Mag. Gerald Loacker, Erwin Preiner, Ing. Robert Lugar, Eva-Maria Himmelbauer, BSc und Julian Schmid, BA sowie die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 (317 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2014 11 04

                           Daniela Holzinger, BA                                                    Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann