331 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend den nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt (III-117 der Beilagen)

Ein entscheidender Schritt in der jüngsten Vergangenheit, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, war der Abschluss des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das am 11. Mai 2011 in Istanbul von Österreich als einem der ersten Staaten unterzeichnet und am 14. November 2013 ratifiziert wurde. Diese Konvention, nach dem Ort der Unterzeichnung auch Istanbul-Konvention genannt, ist am 1. August 2014 in Kraft getreten.

Die österreichische Bundesregierung hat dies zum Anlass genommen, einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu beschließen.

Zwar zeigte sich im Ratifizierungsverfahren, dass Österreich die in der Istanbul-Konvention vorgesehenen Maßnahmen bereits weitgehend implementiert hat und daher nur in vergleichsweise wenigen Bereichen Umsetzungsbedarf besteht, doch wurde die Notwendigkeit gesehen, über die in der Konvention festgelegten Anforderungen hinaus zu gehen.

Bereits im Sommer 2013 wurde daher eine interministerielle Arbeitsgruppe „Schutz von Frauen vor Gewalt“ unter der Leitung der Frauensektion im Bundeskanzleramt, nunmehr im Bundesministerium für Bildung und Frauen, eingesetzt, die mit der Ausarbeitung des NAP betraut wurde.

In dieser Arbeitsgruppe, die gemäß dem Regierungsprogramm 2013 – 2018 fortgesetzt wird, sind die Bundesministerien für Inneres, für Justiz, für Gesundheit, für Familien und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres sowie das Bundesministerium für Bildung und Frauen vertreten.

In sechs Sitzungen wurde ein Vorschlag für ein Maßnahmenpaket ausgearbeitet, wobei VertreterInnen der Zivilgesellschaft, insbesondere aus Opferschutzeinrichtungen, bei einem Round Table im Jänner 2014 eingeladen waren, ihre Expertise und Anliegen einzubringen.

Nicht alle Vorschläge konnten Eingang in den NAP finden – die Fülle der Anregungen machte eine Auswahl unumgänglich. Dabei wurde vor allem auf Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen Bedacht genommen.

Nach Möglichkeit werden jedoch darüber hinaus weitere, nicht explizit angeführte Vorschläge punktuell weiter verfolgt und je nach aktuellen Entwicklungen bei Bedarf auch zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

Nicht umfasst sind Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Menschenhandel sowie Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt in Konflikten bzw. kriegerischen Auseinandersetzungen, da hierzu eigene Aktionspläne beschlossen wurden.

Die Struktur des NAP folgt weitgehend der Struktur der Istanbul-Konvention und enthält die im Zeitraum 2014 bis 2016 geplanten Aktivitäten zur Koordination von politischen Maßnahmen, zur Prävention von Gewalt gegen Frauen, zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern, rechtliche Vorhaben und Vorhaben im Bereich der Ermittlungen, Strafverfolgung, des Verfahrensrechts und von Schutzmaßnahmen sowie zur (europäischen und) internationalen Zusammenarbeit.

Die für die Umsetzung jeweils verantwortlichen Bundesministerien sowie der jeweils intendierte Umsetzungszeitraum sind den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet.

Die in den Jahren 2014 bis 2016 konkret getroffenen Maßnahmen werden in einem Gesamtbericht dargestellt, der der österreichischen Bundesregierung vorgelegt wird.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 5. November 2014 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 5. November 2014 eingebrachten Verlangens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 GOG-NR nicht enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann die Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Nurten Yilmaz, Carmen Gartelgruber, Mag. Aygül Berivan Aslan, Martina Schenk, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und Katharina Kucharowits sowie die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch‑Hosek und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend K. O. Tropfen eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde. Dieser war wie folgt begründet:

„Junge Mädchen und Frauen, selten auch junge Männer, werden viel zu häufig mittels K.O.-Tropfen bewusstlos, hilflos und handlungsunfähig gemacht. Hinweise auf eine Verabreichung sind Schwindel, Atemnot, Kopfschmerzen, Krämpfe und Verwirrtheit. Diese Substanzen beeinträchtigen nicht nur das Erinnerungsvermögen der Betroffenen sondern können es auch ganz außer Kraft setzen. Dieser Gedächtnisverlust („Filmriss“) kann durchaus mehrere Stunden dauern. Wenn die volle Wirkung der K.O.-Tropfen einsetzt, werden Betroffene plötzlich sehr müde, fallen in einen tiefen Schlaf oder werden bewusstlos. Werden K.O.-Tropfen mit Alkohol eingenommen, verstärkt sich die Wirkung - zum Teil mit lebensgefährlichen Folgen: Es kann nicht nur zur Bewusstlosigkeit, sondern auch zum Atemstillstand kommen. Der erwähnte Filmriss hinterlässt auch große Unsicherheit bei den Opfern, sowohl was die Identität des Täters als auch das ihnen angetane Gewaltverbrechen betrifft. Diese Unwissenheit ist sehr belastend, beschämend und verunsichernd. Es ist daher besonders wichtig, im Vorfeld auch darüber aufzuklären, dass blaue Flecken, Unterleibsschmerzen oder Spermaspuren, sowie zerrissene oder fehlende Kleidungsstücke oft klare Anhaltspunkte für sexuelle und körperliche Übergriffe sind.

Zwar ist die Gefahr von K.O.-Tropfen bei vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen mittlerweile Gesprächsthema, doch kennen viele Menschen weder die genaue Wirkung noch die zu treffenden Akutmaßnahmen. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Bildung und Frauen bereits in der Vergangenheit eine erfolgreiche Informationsoffensive zu K.O.-Tropfen durchgeführt. Auch der Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014 bis 2016 sieht vor, dass diese Kampagne fortgesetzt und intensiviert wird.

Um junge Menschen in Zukunft noch besser über die Motive der Täter und die Gefahren von K.O.­Tropfen aufzuklären, soll Präventionsarbeit auch verstärkt an österreichischen Schulen durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler sollen sowohl vom Lehrpersonal als auch von Schulärztinnen und Schulärzten über Vorsichtsmaßnahmen, Wirkungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen bestmöglich informiert werden.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      den Bericht der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend den nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt (III-117 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

 

Wien, 2014 11 05

                       Mag. Elisabeth Grossmann                                                     Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau