333 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Anhebung des Frauenpensionsantrittsalter

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Oktober 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das reale Pensionsantrittsalter ist nach wie vor viel zu niedrig, um eine langfristige Sicherung des Pensionssystems zu gewährleisten. Wie die OECD in ihrem Pensionsbericht 2013 berichtet, ist das Alter, in dem Österreicher in den Ruhestand treten, das achtniedrigste in der OECD. Besorgniserregender ist die Erwerbsquote der Arbeitnehmer_innen zwischen 55 und 64, die bei nur 43 % und somit deutlich unter dem OECD-Schnitt von 56% liegt. Hier zeigt sich deutlich, dass in Österreich die Erwerbsquote durch Frühpensionierungen gedrückt wird.

Die frühzeitige Anhebung des Pensionsantrittsalters von Frauen kann diesem Trend in der Beschäftigungsquote von älteren Menschen entgegenwirken und damit das Pensionssystem entlasten. Eine Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit des Pensionssystems, sondern auch eine wesentliche arbeitsmarkt- und frauenpolitische Dimension. Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt einfach früher „alt“ als ihre männlichen Kollegen: Ihr Pensionstermin liegt nämlich 5 Jahre näher. Das hat mehrere negative Auswirkungen für Frauen am Arbeitsmarkt: Einerseits geht es um Aufstiegschancen, andererseits um Weiterbildungsmöglichkeiten.

Eine Frau ist im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen wesentlich früher am Ende ihrer persönlichen Karriereleiter angelangt. Sie versäumt viele Karriereschritte, die typischerweise oft gegen Ende der Berufslaufbahn noch erfolgen. Hier kann eine Anpassung des Pensionsantrittsalters gewährleisten, dass Frauen bis zum Schluss ihrer Erwerbstätigkeit in einem fairen Wettbewerb mit ihren männlichen Kollegen stehen.

Um überhaupt einen solchen Wettbewerb ermöglichen zu können, müssen auch die Weiterbildungsmöglichkeiten die gleichen sein, doch auch hier zeigt sich eine weitere Schieflage. Für Unternehmen ist es einfach weniger attraktiv, ältere weibliche Arbeitnehmerinnen weiterzubilden, weil die Investition dem Unternehmen weniger lange zur Verfügung steht. Ein wesentlicher Faktor, um am Arbeitsmarkt gegenüber männlichen Kollegen bestehen zu können, wird Frauen dadurch verwehrt und eine Möglichkeit zu mehr Chancengleichheit wird verpasst.

Wie die EU-Kommission in ihrem Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ hervorhebt, ist eine sofortige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters nötig – ohne Verzögerungen.

Die bereits beschlossene Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters ab 2024 findet nicht nur viel zu spät statt, sondern auch viel zu schnell, sodass eine übermäßige Belastung des Arbeitsmarktes zu erwarten ist, da dieser nicht auf den starken Anstieg des Arbeitskräftepotenziales vorbereitet ist. Auch AMS-Vorstand Johannes Kopf sieht Gefahren in einer zu schnellen und zu späten Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters. Hervorzuheben sind zudem die gesamtwirtschaftlich positiven Folgen, denn wie internationale Erfahrungen zeigen, entstehen durch solche Maßnahmen nicht nur mehr Jobs, sondern auch das Wirtschaftswachstum steigt.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES die Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Judith Schwentner und Carmen Gartelgruber sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer beschloss der Gleichbehandlungsausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T dagegen: G, N), der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 11 05

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                       Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau