340 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 156/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ersatzzeiten für Heimkinder in der Pensionsversicherung

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit den Veröffentlichungen der Wiener Heimkommission 2012 ist das Schicksal vieler hunderter und tausender Heimkinder, die über Jahrzehnte unter menschenunwürdigen Verhältnissen wie Gefangene gehalten worden sind und dabei vielfach sexuellen Missbrauch und schwere körperliche und seelische Misshandlungen erleiden mussten bekannt.

Dazu kommt, dass einzelne Jugendwohlfahrtsträger bzw. die von ihnen eingesetzten Verantwortlichen vor Ort Kinder und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr sehr oft in ein Lehrverhältnis bzw. ein sonstiges Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis gebracht haben, ohne dass es dort eine ausreichende sozialversicherungsrechtliche Absicherung gegeben hat. Zahlreiche ehemalige Heimkinder, die sich ihrem regulären Pensionsalter nähern, müssen von den zuständigen Sozialversicherungsträgern erfahren, dass für den Zeitraum ihrer Lehre usw. keinerlei anrechenbare Pensionsversicherungszeiten ‚aufscheinen‘.

Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit aus begründetem Anlass in vielen Bereichen die Möglichkeit von Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung eingeführt, so etwa bei Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs/Notstandshilfebezugs; Beschäftigung vor Einführung der Pflichtversicherung; Krankengeldbezug; Kindererziehungszeiten; Präsenz- und Zivildienst bzw. Schul-/Studien- und Ausbildungszeiten.

Angesichts des großen Unrechts und der bleibenden Schäden für viele österreichischen Heimkinder wäre es deshalb nur ‚recht und billig‘ wenn man für jene Lehr- und Beschäftigungszeiten, in denen die jeweiligen Jugendwohlfahrtsträger nicht Willens und/oder in der Lage waren, durch Beitragszahlungen entsprechende Pensionsversicherungszeiten sicherzustellen, gesetzliche Ersatzzeiten festlegen und anerkennen würde.

Der österreichische Staat und insbesondere die Sozialpolitik hat hier eine moralische und politische Verantwortung, zumindest in diesem Bereich das entstandene ökonomische und soziale Unrecht, das den Heimkindern zusätzlich zu den übrigen Taten, die in strafrechtlicher Hinsicht an ihnen vollzogen worden sind, nach vielen Jahren und Jahrzehnten endlich soziale Gerechtigkeit einkehren zu lassen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 12. März und 6. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Judith Schwentner, Johann Höfinger, Mag. Gerald Loacker, Wolfgang Katzian, Mag. Michael Hammer, Herbert Kickl, Ing. Markus Vogl und Ing. Waltraud Dietrich sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 11 06

                           Mag. Michael Hammer                                                           Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann