342 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 94/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Menschen mit Behinderungen

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Menschen mit Behinderungen, besonders behinderte Frauen, werden häufiger Opfer von sexuellem Missbrauch oder Gewalt als nicht behinderte Frauen und Männer.

Menschen mit intellektueller Behinderung, Kommunikationsbeeinträchtigungen und Mehrfachbehinderungen stellen dabei die am häufigsten betroffenen Personengruppen da.

Die letzten Zahlen darüber stammen bereits aus dem Jahr 1996. Damals wurde im Rahmen einer Fachtagung zur sexuellen Ausbeutung von Menschen mit Behinderungen die Studie ‚Weil das alles wehtut mit Gewalt‘ vorgestellt. Darin gaben 64 % der befragten Frauen und 50 % der befragten Männer mit Behinderungen an, bereits sexuelle Gewalt erlebt zu haben.

In vielen Fällen handelt es sich um Missbrauch in Behinderteneinrichtungen. Dass Missbräuche in Behinderteneinrichtungen oft nicht ans Tageslicht kommen, hat mehrere Gründe. Die Opfer können sich oft nur schwer artikulieren, sind von der Einrichtung abhängig und haben daher Angst, lebenslang als ‚Nestbeschmutzer‘ dazustehen.

Artikel 16 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung beinhaltet die Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, alle geeigneten (Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- und sonstigen Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen.

Da die in Österreich zu diesem Thema erstellten Studien (neben der oben erwähnten gibt es noch die Studie ‚Sexualisierte Gewalt im behinderten Alltag‘ aus dem Jahr 1997) bereits ca. 14 Jahre alt sind, wäre es sinnvoll eine neue Studie zu diesem Thema in Auftrag zu geben. Es ist jedoch leider davon auszugehen, dass die damals erhobenen Zahlen noch immer aktuell sind.

Ein großes Problem ist die Tabuisierung des Themas mit den damit verbundenen fehlenden Maßnahmen zu Gewaltprävention und Empowerment von behinderten Menschen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 28. Mai und 6. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Helene Jarmer die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Judith Schwentner, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Gertrude Aubauer, Johann Hechtl, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Ulrike Königsberger-Ludwig und August Wöginger.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz­Joseph Huainigg, Mag. Helene Jarmer, Ing. Norbert Hofer, Ing. Waltraud Dietrich und Mag. Gerald Loacker einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Helene Jarmer, Ing. Norbert Hofer, Ing. Waltraud Dietrich und Mag. Gerald Loacker einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 11 06

                             Mag. Helene Jarmer                                                             Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann