358 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/9 (III-22 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

 

Der Bericht erstreckt sich auf folgende Verwaltungsbereiche:

 

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen

-       Land Salzburg – Finanzielle Lage

 

 

Der Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-442 d.B. (XXIV.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXIV. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

 

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Der gegenständliche Bericht wurde in der 4. Sitzung des Nationalrates der XXV. Gesetzgebungsperiode am 20. November 2013 mit der Beilagen-Bezeichnung III-22 d.B. (XXV.GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 20. Februar 2014 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.

 

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 13. November 2014 behandelt.

 

 

12. Sitzung am 13. November 2014

 

Land Salzburg – finanzielle Lage:

 

An der Debatte zum Kapitel „Land Salzburg – finanzielle Lage“ am 13. November 2014 beteiligten sich die Abgeordneten Sigrid Maurer, Dorothea Schittenhelm, Martina Schenk, Philip Kucher und Elmar Podgorschek sowie der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser.

 

Bei der Abstimmung am 13. November 2014 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/9 (III-22 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2014 11 13

                                  Hermann Gahr                                                               Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau