375 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Sammelbericht

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Petitionen Nr. 14, 21 und 24 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 22, 46 und 52

 

Inhaltsverzeichnis

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Petitionen

Petition Nr. 14/PET

               „Beseitigung der Ungleichbehandlung von Beamtinnen mit Karenzurlauben bei der Korridorpension“                          3

Petition Nr. 21/PET

               „Ausbau der Bahn und Bau der S 7 (Fürstenfelder Schnellstraße)“....................................................... 4

 

2. Bürgerinitiativen

Bürgerinitiative Nr. 22/BI

               „Sanierung des Flurverfassungsgrundsatzgesetzes 1951, nach VfSlg 9336/1982“.............................. 4

Bürgerinitiative Nr. 52/BI

               „Wiederherstellung der Originalbundeshymne“....................................................................................... 6

 

II. Zuweisungen

1. Petitionen

Petition Nr. 24/PET

               „Für die Beibehaltung der Hausapotheke in Kirchdorf in Tirol“............................................................. 7

2. Bürgerinitiativen

Bürgerinitiative Nr. 46/BI

               „Erhaltung der Hausapotheken in der Wildschönau“.............................................................................. 8

 

III. Ausschussantrag

 

               Ausschussantrag........................................................................................................................................... 9

 


Einleitung

 

Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Petitionen 14, 21 und 24 sowie die Bürgerinitiativen Nr. 22, 46 und 52. Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet.

Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.

Die Bürgerinitiative Nr. 22 war bereits Verhandlungsgegenstand der XXIV. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt. Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Bürgerinitiativen, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse. Die Bürgerinitiative Nr. 22 wurde daher in der Sitzung des Nationalrates der XXV. Gesetzgebungsperiode am 17.12.2013 neuerlich dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. Die detaillierten Informationen sind in der Tabelle zu dieser Bürgerinitiative ersichtlich.

 

In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich die Abgeordneten Petra Bayr, MA, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Mag.a Christiane Brunner, Hermann Gahr, Johann Hechtl, Ing. Christian Höbart, Edith Mühlberghuber, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Preiner, Dr. Erwin Rasinger, Peter Wurm, Hannes Weninger sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Pock zu Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.


 

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Petitionen

 

 

Petition Nr. 14 betr. "Beseitigung der Ungleichbehandlung von Beamtinnen mit

Karenzurlauben bei der Korridorpension" (30.4.2014)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Hermann Gahr

5.5.2014

1.7.2014

17.9.2014

25.11.2014

BMKKVöD

(11.9.2014)

BMASK

(21.11.2014)

 

5.5. - 25.11.2014

 

3.781

Kenntnis­nahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Durch die Änderungen im Beamten- und Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz im Jahr 2012 kam es zu einer massiven Benachteiligung der ab 1954 geborenen Frauen mit längeren Karenzurlauben bei der Korridorpension, geben die Unterstützer der von Mandatar Hermann Gahr eingebrachten Petition zu bedenken. Es erfolgte nämlich eine stufenweise Erhöhung der für die Versetzung in den Ruhestand notwendigen ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit von 450 auf 480 Monate. Eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten sei dabei nicht vorgesehen. Dadurch werde es für Frauen, die in einer Zeit Kinder erzogen haben, in der nur ein gesetzlich verankertes Karenzjahr pro Kind existierte (bis 1990), nahezu unmöglich gemacht, die Korridorpension in Anspruch zu nehmen. Zur Beseitigung bzw. Milderung dieser Ungleichbehandlung wird daher gefordert, dass bei allen Frauen dieser Gruppe zumindest zwei Karenzjahre pro Kind, unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes/der Kinder, angerechnet werden.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 25. November 2014 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, TS, N/dagegen: F) beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 


 

 

 

 

Petition Nr. 21 betr. "Ausbau der Bahn und Bau der S 7 (Fürstenfelder Schnellstraße)" (Bürgermeister und Vizebürgermeister des Bezirkes Jennersdorf) (10.7.2014)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich

11.7.2014

17.9.2014

25.11.2014

BMVIT

(20.11.2014)

 

11.7. - 25.11.

2014

 

256

Kenntnis­nahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im südlichen Burgenland ist das zentrale Anliegen dieser Petition, die von Bürgermeistern des Bezirks Jennersdorf unterschrieben und vom Nationalratsabgeordneten Nikolaus Berlakovich eingebracht wurde. Im Sinne der Bevölkerung im Lafnitztal, Raabtal und dem Neuhauser Hügelland sollte nicht nur die das Schnellstraßenprojekts S7 so rasch wie möglich realisiert werden, auch die Elektrifizierung und der Ausbau der Bahnstrecke von St. Gotthard bis nach Graz stehe ganz oben auf der Prioritätenliste, heißt es in der Petition.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 25. November 2014 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, TS, N/dagegen: F) beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 


 

 

2. Bürgerinitiativen

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 22 betr. "Sanierung des Flurverfassungsgrundsatzgesetzes 1951,

nach VfSlg 9336/1982" (6.3.2013)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Petitions­ausschuss behandelt

Stellung­nahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Riser Anton

(überreicht als 63/BI, XXIV. GP)

7.3.2013

5.6.2013

BMLFUW

(30.7.2013)

 

7.3. - 28.10.

2013

 

6

--

Weiterbehandlung in der XXV. Gesetz­gebungs­periode des Nationalrates

17.12.2013

25.3.2014

1.7.2014

17.9.2014

25.11.2014

BKA-VD

(23.6.2014)

Tiroler Lan­desregierung

(21.10.2014)

 

29.10.2013 - 25.11.2014

 

24

Kenntnis­nahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Für die Novellierung des Flurverfassungsgrundgesetzes 1951 treten die UnterstützerInnen dieser Bürgerinitiative ein. Auf Grund nicht durchgeführter Gesetzesreparaturen sind ihrer Ansicht nach "Verwerfungen" im Bodenreformrecht entstanden, "welche heute jede zweite Tiroler Ortsgemeinde in einen juristischen Kampfplatz verwandeln". Der Nationalrat wird daher ersucht, die Zuständigkeit des Flurverfassungsrechts für agrargemeinschaftliche Grundstücke neu und differenziert festzustellen, um einer unseligen Entwicklung wie in Tirol dauerhaft und klärend entgegen zu treten, heißt es in der Bürgerinitiative.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 25. November 2014 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

 

Bürgerinitiative Nr. 52 betr. "die Wiederherstellung der Originalbundeshymne" (1.8.2014)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Mag. Albrecht Arnulf Mandl

4.8.2014

17.9.2014

25.11.2014

BMKKVM/BKA

(30.9.2014)

 

1.8. - 25.11.2014

 

1.789

Kenntnis-nahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Diese, bis zur Einbringung im Nationalrat von 615 BürgerInnen unterzeichnete, Bürgerinitiative zielt auf die Wiederherstellung der ursprünglichen Fassung der österreichischen Bundeshymne ab. Nach Meinung der UnterzeichnerInnen hat die Einfügung der Wortfolge "großer Töchter und" in die erste Strophe der Hymne und der Austausch des Wortes Brüderchöre durch Jubelchöre nicht nur zu einem sprachlich holprigen, nicht leicht zu singenden und das Versmaß störenden Text geführt, die Umtextung stellt für sie auch einen Eingriff in ein poetisches Werk dar. Man habe ein Stück österreichisches Kulturgut verändert, ohne auf die Stimme des Volkes zu hören, heißt es kritisch. Den UnterzeichnerInnen zufolge würde es zudem viele geeignete Wege geben, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern herbeizuführen, die textliche Änderung der Bundeshymne sei jedoch keiner gewesen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 25. November 2014 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, TS, N/dagegen: F) beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

 

 

 


 

II. Zuweisungen

1. Petitionen

 

 

 

Petition Nr. 24 betr. "Für die Beibehaltung der Hausapotheke in Kirchdorf in Tirol" (12.9.2014)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Mag. Josef Lettenbichler

12.9.2014

17.9.2014

25.11.2014

BMG

(7.11.2014)

 

12.9. - 25.11. 2014

 

6

Zuweisung Gesundheits­ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Abgeordneter Josef Lettenbichler hat dem Nationalrat diese Petition für die Beibehaltung der Hausapotheke in Kirchdorf in Tirol überreicht. Die BewohnerInnen seien auf die Hausapotheke angewiesen, vor allem älteren Personen, aber auch Eltern mit Kindern sei es kaum zumutbar, für Medikamente jedes Mal zur nächsten öffentlichen Apotheke im knapp fünf Kilometer entfernten St. Johann zu fahren, macht er geltend und weist auf die Unsicherheit in der 3.900-Einwohner-Gemeinde seit der Übergabe der Arztpraxis von Franz Pistoja an seinen Sohn hin. Lettenbichler zufolge wurden mehr als 700 Unterschriften für die Erhaltung der Hausapotheke gesammelt. Ziel der Unterschriftenaktion und der Petition ist eine Änderung Apothekengesetzes, die bestehende gesetzliche Regelung ist nach Meinung der UnterzeichnerInnen nicht nur für viele Tiroler Gemeinden, sondern für den gesamten ländlichen Raum in Österreich unbefriedigend.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 25. November 2014 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

 

 

 

 


 

2. Bürgerinitiativen

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 46 betr. "Erhaltung der Hausapotheken in der Wildschönau" (24.4.2014)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Silberberger Rainer

30.4.2014

1.7.2014

17.9.2014

25.11.2014

BMG

(14.8.2014)

BMG

(7.11.2014)

 

30.4. - 25.11. 2014

 

561

Zuweisung

Gesundheits­ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Im Sinne der Gewährleistung einer guten Lebensqualität im ländlichen Raum setzt sich diese Bürgerinitiative dafür ein, dass in peripher gelegenen und weit zerstreuten Gemeinden ärztliche Hausapotheken trotz Bestehens einer öffentlichen Apotheke betrieben werden können. Im konkreten Fall geht es um die Gemeinde Wildschönau im Tiroler Unterland, dessen Siedlungsgebiet sich auf einer Tallänge von 24 km verteilt und wo manche Gehöfte auf bis zu 1.300 Meter Seehöhe liegen. Die Gemeinde wird von zwei praktizierenden Ärzten betreut, die derzeit jedoch keine Hausapotheke führen dürfen. Eine entsprechende Novellierung des Österreichischen Apothekergesetzes sei daher dringend notwendig.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 25. November 2014 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

 

III. Ausschussantrag

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 14, 21 und 24 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 22, 46 und 52 zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 11 25

                                  Johann Hechtl                                                                     Michael Pock

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann