380 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über die Regierungsvorlage (364 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Gesetzliche Ermöglichung für Frauen auf Basis einer freiwilligen Meldung Milizübungen leisten zu können, verbunden mit den gleichen Rechten und Pflichten wie wehrpflichtige Männer.

-       Anpassung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission an die Mandatsverteilung des Nationalrates (XXV. GP).

 

Der von der Bundesregierung am 2 Juli 2013 beschlossene Bericht zur Reform des Wehrdienstes enthält unter Z 13 („Rechtliche Aspekte“) verschiedene Maßnahmen, zu deren Umsetzung es entsprechender legistischer Schritte bedarf. Vier der dort genannten Maßnahmen konnten bereits im Rahmen des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzes – Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport – VwGAnpG-BMLVS, BGBl. I Nr. 181/2013, durch entsprechende Ergänzungen des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146, bzw. des Heeresgebührengesetzes 2001, BGBl. I Nr. 31, umgesetzt werden und sind bereits mit 1. Oktober 2013 in Kraft getreten. Eine weitere Maßnahme wurde zwischenzeitlich durch eine entsprechende Änderung des Führerscheingesetzes mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2014 mit Wirkung vom 2. August 2014 ins Leben gerufen. Im Zuge der Verabschiedung des genannten Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzes – BMLVS hat der Nationalrat in seiner Sitzung vom 3. Juli 2013 hinsichtlich der noch nicht umgesetzten in Rede stehenden Maßnahmen im Rahmen einer Entschließung den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport aufgefordert, diese ehestmöglich zu prüfen und dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zu deren Umsetzung zuzuleiten (314/E XXIV. GP).

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen nun in Entsprechung der genannten Entschließung die auf Verfassungsebene noch offene wehrrechtliche Maßnahme „Freiwillige Meldung zu Milizübungen für Frauen“ (siehe Z 13.10 des genannten Berichtes) einer entsprechenden legistischen Lösung zugeführt werden.

Darüber hinaus soll die Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission an die derzeitige Mandatsverteilung im Nationalrat (XXV. GP) angepasst werden.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Die Z 1 bis 3 sowie 7 und 8 des vorliegenden Entwurfes können nach Art. 44 B VG vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Otto Pendl die Abgeordneten Claudia Durchschlag, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Christoph Vavrik und Dr. Peter Pilz sowie der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Mario Kunasek, Dr. Georg Vetter, Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Mit der gegenständlichen Änderung soll die Parlamentarische Bundesheerkommission, insbesondere ihre Vorsitzenden noch näher an den Nationalrat gebunden werden. Es müssen daher in Zukunft die für die Wahl vorgeschlagenen Vorsitzenden bei ihrer Wahl aktive Abgeordnete zum Nationalrat sein. Als weitere Mitglieder und Ersatzmitglieder können, wie in der Regierungsvorlage schon vorgesehen, auch Experten aus den Gebieten Landesverteidigung und Menschenrechte nominiert werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Mario Kunasek, Dr. Georg Vetter, Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen mit wechselnden Mehrheiten (für den Abänderungsantrag: S, V, F, T, N, dagegen: G bzw. für die restlichen Teile der Regierungsvorlage samt Titel und Eingang: S, V, F, T, dagegen: G, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 11 26

                                      Otto Pendl                                                                       Mario Kunasek

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann