385 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (363 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden

Die Finanzausgleichspartner sind übereingekommen, die laufende Finanzausgleichsperiode um weitere zwei Jahre, sohin bis Ende 2016, zu verlängern. Mit dieser Verlängerung soll der nötige zeitliche Rahmen für Beratungen über eine grundsätzliche Reform geschaffen werden.

Diese Verlängerung der Finanzausgleichsperiode betrifft nicht nur das Finanzausgleichsgesetz 2008, sondern auch diejenigen Vereinbarungen gemäß Art. 15a B‑VG, die Teil des Paktums über den Finanzausgleich ab 2008 waren.

Folgende Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B‑VG werden durch die Verlängerung der Finanzausgleichsperiode automatisch mitverlängert, weil bei deren zeitlichen Geltungsbereich auf das Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode abgestellt wird:

           1. Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008 idF BGBl. I Nr. 199/2013,

           2. Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen, BGBl. II Nr. 251/2009, und

           3. Vereinbarung über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung, BGBl. I Nr. 96/2010.

Keine automatische Verlängerung gilt jedoch für folgende Vereinbarungen, die ebenfalls Teil des Paktums sind:

           1. Vereinbarungen über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, BGBl. I Nr. 59/2009 idF BGBl. I Nr. 84/2012, und

           2. Vereinbarung über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten, BGBl. I Nr. 4/2009.

Um die Finanzierung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung für pflegebedürftige Menschen bzw. die Leistung von Pauschalbeträgen der Länder für die Betreuung von Insassen von Justizanstalten durch öffentliche Krankenanstalten weiterhin sicherzustellen, ist auch die Verlängerung der Geltungsdauer dieser beiden Vereinbarungen bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode erforderlich.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Markus Vogl die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann und Dr. Rainer Hable sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G dagegen: F, N nicht anwesend: T) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden (363 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2014 11 26

                               Ing. Markus Vogl                                                              Gabriele Tamandl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau