388 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 805/A(E) der Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „verbesserte Kommunikation zu lebensmittel- und verbrauchsgüterbedingten Risiken“

Die Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. November 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den Medien kommt es in regelmäßigen Abständen zu Berichten über Risiken im Alltag, insbesondere im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. KonsumentenschützerInnen zeigen Themen wie Quecksilber im Fisch, Pestizide im Wasser oder auch giftige Chemikalien in Spielzeug auf. Umweltschützer warnen vor Gefahren durch Lebensmittel, Kosmetika und Gebrauchsgegenstände, während Experten relativieren und abschwächen.

Ein Schlagwort, das besonders häufig von NGOs in die Öffentlichkeit transportiert wird, ist „endokrine Disruptoren“ in Kosmetika. Darunter versteht man Chemikalien, welche die hormonellen Regelungskreise des Organismus nachhaltig negativ beeinflussen und dadurch z.B. zu Entwicklungsstörungen bei Kindern führen können. Stoffe, die im Verdacht stehen, solche Eigenschaften zu besitzen, werden als Bestandteile von Lebensmittelkontaktmaterialien (BPA, Phthalate), Kosmetika (Parabene, UV-Filter) oder Detergentien und als Bestandteil im Herstellungsprozess vieler Güter des täglichen Bedarfs problematisiert und reguliert, kommen aber freilich in einer Vielzahl alltäglicher Produkte vor.

VerbraucherInnen bleiben aufgrund der medialen Berichterstattung verunsichert, obwohl die am Markt befindlichen Produkte strengen Regeln unterworfen sind.

Die Risikowahrnehmung zwischen ExpertInnen und KonsumentInnen divergiert offenbar sehr stark. Aus Sicht der ExpertInnen sind folgende Risikogruppen im Zusammenhang mit dem Gefahrenträger Waren und Wässer als die Top 5 eingeschätzt: pathogene Mikroorganismen, Fehlernährung, Mykotoxine, Allergene, toxische Elemente. Die subjektive Verbraucherwahrnehmung ist jedoch völlig anders. Aus Sicht der Bevölkerung stellen folgende Risikogruppen die Top 5 dar: GVO, Pestizide, Radioaktivität, Zusatzstoffe, Rückstände von Arzneimitteln und Hormonen. Gleichzeitig ist der Nutzen vieler dieser Produkte hinsichtlich der Steigerung der Lebensqualität und -erwartung nicht (mehr) im Bewusstsein. Z.B. sind moderne Verpackungen ein wirksamer Schutz gegen die oben erwähnten pathogenen Mikroorganismen und Mykotoxine, moderne Hygieneprodukte (rechtlich als Kosmetik eingeordnet) halten tatsächlich eher gesund, als dass sie gesundheitliche Probleme verursachen. Ein weiterer Faktor, der zunehmende Verunsicherung mit sich bringt, ist der rasante technologische Fortschritt in der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung. Diese technischen Neuerungen sind Ergebnis von Innovation oder werden durch gesellschaftliche, ökologische (z.B. Klimawandel), ökonomische (z.B. Globalisierung) Veränderungen induziert oder erzwungen.

Die folgenden Trends im Bereich der Ernährung müssen daher vorausschauend in der künftigen Politik und auch in der Risikokommunikation berücksichtigt werden:

-       Gesellschaftliche Mega-Trends (z.B. Lebensstilfragen wie Convenience-Produkte, Gesundheits­fragen wie Adipositas, Wandel der Altersstruktur der Bevölkerung; steigende Mobilität, „Entfremdung der Bevölkerung von der Lebensmittelproduktion und der Landwirtschaft“)

-       Ökologische Mega-Trends (Klimawandel)

-       Ökonomische Mega-Trends (Globalisierung versus Regionalisierung)

-       Freier Warenverkehr“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Johann Rädler die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Peter Wurm, Angela Lueger, Ing. Markus Vogl, Johann Höfinger und Rupert Doppler sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, G, T, dagegen: F, N) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 11 27

                                  Johann Rädler                                                            Ing. Waltraud Dietrich

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau