390 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 795/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip

Die Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20.November 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Ansturm ausländischer Studierender auf Österreichs Universitäten ist trotz verschiedener legistischer Maßnahmen ungebremst. So studierten im Wintersemester 2013/14 80.235 Ausländer an heimischen Universitäten. Das sind 27 Prozent der Studierenden. Alleine im WS 2013/14 gab es 16.622 ausländische Studienanfänger – das sind bereits knapp 40 Prozent aller Studienanfänger an öffentlichen Universitäten. (Quelle uni:data)

Die bisherigen legistischen Maßnahmen der Beschränkung des Universitätszugangs trafen in erster Linie österreichische Studierende. So war der Anteil der ausländischen Studienanfänger im WS 2008/09 bei 33,7 Prozent und im WS 2000/01 bei 25 Prozent. In absoluten Zahlen sind es 2013/14 nur 25.855 Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die ein Studium begonnen haben. Im Jahr 2000 waren es nur unwesentlich weniger: 23.632.

Es ist für ausländische Studierende noch immer möglich, in Österreich zu studieren, ohne eine Studienberechtigung in ihrem Heimatland zu haben. Die bisherige Argumentation des Ministeriums, dass eine Regelung nach dem ‚Herkunftslandprinzip‘ gegen EU-Recht verstoßen würde, ist nicht nachvollziehbar, da dieses Prinzip auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei der Dienstleistungsrichtlinie, bereits angewendet wird. Auch die SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl sprach sich beim Wissenschaftsausschuss am 19.2.2014 für die Implementierung des ‚Herkunftslandprinzips‘ aus.“

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Petra Steger, die Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Elisabeth Grossmann, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Sigrid Maurer, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Dr. Beatrix Karl, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Asdin El Habbassi, BA und Mag. Andrea Kuntzl sowie die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek, der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F,T, dagegen: S,V,G,N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 11 27

                           Mag. Dr. Beatrix Karl                                                   Dr. Andreas F. Karlsböck

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann