392 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 444/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Abschaffung des Binnen-I

Die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Mai 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit Jahren wird in Bezug auf die Verwendung des sogenannten ,Binnen-I‘ eine höchst kontroversielle Diskussion geführt.

Stärker in den Blickpunkt des Interesses rückte dieses Thema durch einen jüngst erfolgten Vorschlag aus dem Österreichischen Normungsinstituts.

Die Sprache dient der klaglosen Verständigung und nicht der Durchsetzung zweifelhafter politischer Ziele. Großbuchstaben gibt es nur am Wortanfang oder bei durchgehender Schreibweise in Blockbuchstaben, das weiß schon jedes Volksschulkind. Außerdem: Gleichbehandlung ist ein Ziel, das auf der Ebene des Faktischen vorangetrieben werden muss. Welcher Frau hat das Binnen-I zu einem besseren Job oder zu mehr Bezahlung verholfen?‘, so die Vorsitzende des Komitees zur Regelung des Schriftverkehrs im Österreichischen Normungsinstituts in einem Interview mit der Wiener Zeitung vom 19. März dieses Jahres, die damit den Nagel auf den Kopf getroffen hat.

Diese sehr nachvollziehbaren Argumente haben die Vorsitzende des genannten Komitees wohl dazu bewogen, eine Norm vorzuschlagen, die den Verzicht auf das Binnen-I beinhaltet.

Mit der  Änderung dieser Norm sollte erreicht werden, dass anstelle des nicht lesbaren Binnen-I ‚beide Geschlechter getrennt und vollständig angeführt werden‘, dabei die weibliche zuerst. Zudem sollte es möglich sein, durch Generalklauseln zu regeln, dass etwa die männliche Form im gesamten Dokument für beide Formen gilt.

‚Sprachliche Gleichberechtigung und faktische Gleichberechtigung sind verschiedene Paar Schuhe. 20 und mehr Jahre der Bemühungen um sprachliche Gleichbehandlung haben die faktischen Probleme der Frau in der Gesellschaft um keinen Millimeter zum Besseren gewendet. Es waren Ablenkungsmanöver, die die Empörung der Frauen auf falsche Ebene gelenkt hat.‘ (Walburg Ernst, Wiener Zeitung vom 19. März 2014)

Dazu kommt, dass durch die Verwendung des Binnen-I in elektronischen Dokumenten der öffentlichen Hand eine Benutzung des Angebotes für sehbehinderte Menschen deutlich erschwert wird, weil das Geschlecht oft nicht mehr bestimmbar ist. Meistens werden Computer mit Sprachausgabe verwendet, die das Binnen-I nicht eindeutig erkennen oder Braille-Terminals, die durch die fehlenden Steuerzeichen für die Ankündigungszeichen zur Groß-/Kleinschreibung keine Darstellung der Großschreibung zulassen.

Obwohl die deutsche Rechtschreibung kein Binnen-I zulässt, welches übrigens von Standard­Textverarbeitungen als Fehler markiert wird, werden diese mittlerweile in tausenden öffentlichen Dokumenten so verwendet, dass sehbehinderte Bürger eine weitere Barriere zu überwinden haben.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten sollte die jüngst aufgeflammte Diskussion betreffend die Abschaffung des Binnen-I auch seitens des Bundes zum Anlass genommen werden, die Verwendung des Binnen-I zu überdenken bzw. aus den dargelegten Gründen als ersten Schritt im Wirkungsbereich der Ressorts wieder fallen zu lassen.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. November 2014 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Carmen Schimanek ergriff die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm das Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 2. Dezember 2014 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Carmen Schimanek, Asdin El Habbassi, BA, Sigrid Maurer, Katharina Kucharowits, Mag. Dr. Matthias Strolz und Wolfgang Knes sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: S, V, G, T, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Katharina Kucharowits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 12 02

                          Katharina Kucharowits                                                        Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau