393 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 730/A der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich, BGBl. I Nr. 127/2011, geändert wird

Die Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. Oktober 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Juni dieses Jahres ist die Diskussion betreffend den Text der Bundeshymne wieder voll entfacht.

Diese Debatte zeigte einmal mehr die Absurdität der im Jahr 2011 von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossenen Änderung des Textes der Bundeshymne und das diesbezügliche Unverständnis weiter Teile der Bevölkerung.

Laut einer bereits im Jahr 2011 durchgeführten OGM-Umfrage sprach sich eine große Mehrheit der Bevölkerung, nämlich 70 Prozent, dagegen aus, dass die ‚Töchter‘ in den Text der Bundeshymne aufgenommen werden. (14.07.2011 / Kleine Zeitung)

Nichts desto trotz wurde im Nationalrat gegen die Stimmen der FPÖ die Änderung des Textes der Bundeshymne beschlossen.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist es strikt abzulehnen, die historische Hymne und den Originaltext der großen Österreicherin Paula von Preradovic mutwillig zu verändern.

Denn Gleichberechtigung von Frauen kann nicht durch veränderte Liedtexte ‚herbeigesungen‘ werden.

Aus diesem Grund verlangen die unterfertigten Abgeordneten nicht zuletzt im Sinne einer großen Mehrheit der österreichischen Bevölkerung eine Änderung des gegenständlichen Bundesgesetzes über die Bundeshymne der Republik Österreich dahingehend, dass die im Jahr 2011 beschlossene Änderung wieder rückgängig gemacht wird, und der ursprüngliche, historische Text der Bundeshymne durch eine entsprechende Änderung der Anlage dieses Gesetzes Gesetzeskraft erlangt.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 5. November 2014 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Carmen Schimanek ergriff die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm das Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 2. Dezember 2014 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Carmen Schimanek, Mag. Aygül Berivan Aslan, Mag. Elisabeth Grossmann und Dorothea Schittenhelm sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: S, V, G, N, nicht anwesend: T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Wolfgang Knes gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 12 02

                                 Wolfgang Knes                                                               Mag. Gisela Wurm

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau