Vorblatt
Ziel(e)
- Mehr Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit mit Belarus
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Leistung von Amtshilfe nach dem OECD-Standard
Wesentliche Auswirkungen
Es sind keine finanzielle Auswirkungen des Abänderungsprotokolls auf den Bundeshaushalt sowie auf andere Gebietskörperschaften zu erwarten. Das Abänderungsprotokoll hat keine Auswirkungen auf die Planstellen des Bundes.
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B VG.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
PROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 16. MAI 2001 IN MINSK UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK BELARUS ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Beibehaltung der Anzahl der jährlichen Voll-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), wobei ein Voll-DBA ein DBA sein kann, das einen bisher abkommenslosen Zustand ändert oder ein DBA, das ein altes, bisher bestehendes DBA zur Gänze ablösen soll" für das Wirkungsziel "Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, schlanke und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens" der Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus werden gegenwärtig durch das am 16. Mai 2001 unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen geschützt. Dieses Abkommen entspricht nicht dem OECD-Standard betreffend Transparenz und Amtshilfe, welcher insbesondere die Möglichkeit des Austausches von Bankinformationen vorsieht. Daher ist das Abkommen revisionsbedürftig. Nunmehr soll vorgesehen sein, dass die Erteilung von Informationen durch einen Vertragsstaat nicht nur deshalb abgelehnt werdend darf, weil es sich um Informationen handelt, die sich bei einer Bank oder einem sonstigen Kreditinstitut befinden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Eine Nichtverwirklichung würde eine Verbesserung des Rankings, das Österreich im Rahmen der Peer Review Phase 2-Prüfung erzielt hat, unnötiger Weise erschweren. Die Nichtumsetzung der diesbezüglichen Empfehlung könnte überdies zu gravierenden Nachteilen für die österreichische Wirtschaft durch allfällige Defensivmaßnahmen internationaler Finanzinstitutionen sowie anderer Staaten führen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Der Staatsvertrag tritt frühestens 2015 in Kraft. Eine sinnvolle Evaluierung ist daher frühestens ab 1.1.2019 möglich. Dafür müssen keine besonderen organisatorischen Maßnahmen gesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt kann die Anzahl der Fälle und das Funktionieren der Amtshilfe mit Weißrussland (Belarus) einer Evaluierung unterzogen werden.
Ziele
Ziel 1: Mehr Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit mit Belarus
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit entspricht das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Belarus (Weißrussland) nicht dem OECD-Standard betreffend Transparenz und Amtshilfe. Somit konnte Österreich im Rahmen der Prüfung des Global Forum on Transparency and Exchange of Infomation for Tax Purposes lediglich den Rankingplatz "partially compliant" erzielen. |
Durch das Abänderungsprotokoll zur Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Belarus an den OECD-Standard soll das Ranking Österreichs von "partially compliant" auf "compliant" verbessert und somit der OECD-Standard vollständig umgesetzt werden. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Leistung von Amtshilfe nach dem OECD-Standard
Beschreibung der Maßnahme:
Derzeit kann auf Basis des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens kein Informationsaustausch mit Belarus nach dem OECD-Standard erfolgen. Durch das Abänderungsprotokoll erfüllt Österreich seine internationale Verpflichtung zur Umsetzung des OECD-Standards betreffend die Übermittlung steuerlich relevanter Informationen und kann Belarus um die Herausgabe steuerlicher Informationen nach dem OECD-Standard ersuchen.
Umsetzung von Ziel 1
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.