401 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (368 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014 – UrhG-Nov 2014)

 

Die Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke ist bis 29.10.2014 umzusetzen.

Diese Richtlinie soll die Digitalisierung und Verbreitung des europäischen Kulturerbes über das Internet durch Bibliotheken, Museen und Archive durch Maßnahmen zur Vereinfachung der Rechteklärung an sogenannten verwaisten Werken erleichtern, deren Rechteinhaber unbekannt oder nicht auffindbar sind. Die Richtlinie sieht eine Ausnahme bzw. Beschränkung des Vervielfältigungsrechts und des Zurverfügungstellungsrechts an verwaisten Werken zugunsten öffentlich zugänglicher Einrichtungen sowie öffentlich-rechtlicher Rundfunkunternehmen vor, die im Rahmen ihrer im Gemeinwohl liegenden Aufgaben Zugang zu ihrem Werkbestand ermöglichen. Der Entwurf setzt diese Richtlinie in § 56e, § 57 Abs. 3a Z 4 und durch entsprechende Ergänzungen verschiedener Verweise auf diese Bestimmungen um.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und Mag. Gernot Darmann sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N, dagegen: F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (368 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 12 02

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                         Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau