413 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (351 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden

Mit vorliegendem Entwurf wird im Grenzkontrollgesetz eine explizite Ermächtigung zur eingehenden Grenzkontrolle von minderjährigen Personen bzw. eine Befugnis zur Ausreiseverweigerung betreffend minderjährige Personen, sofern begründete Zweifel daran bestehen, dass das Einverständnis dessen, der gemäß § 162 Abs. 1 ABGB mit der gesetzlichen Vertretung des Kindes bei Pflege und Erziehung betraut ist, zum Grenzübertritt vorliegt oder wenn Hinweise bestehen, dass der Minderjährige im Ausland an Kampfhandlungen teilnehmen oder diese dort anderweitig unterstützen möchte, geschaffen.

Weiters wird eine Befugnis zur Ausreiseverhinderung von Personen, deren österreichisches Reisedokument (Reisepass, Personalausweis, Fremdenpass, Konventionsreisepass) entzogen bzw. denen die Ausstellung des österreichischen Reisedokumentes versagt wurde, sowie eine korrespondierende Verwaltungsstrafnorm in § 16 eingeführt. Gleichzeitig soll ein redaktionelles Versehen in § 16 Abs. 1 Grenzkontrollgesetz beseitigt werden.

Zuletzt wird mit vorliegendem Entwurf im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 ein zusätzlicher Entziehungstatbestand geschaffen und Ressortbezeichnungen entsprechend der Bundesministeriengesetz-Novelle 2014, BGBl. I Nr. 11/2014, richtiggestellt.

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes gründet sich im Hinblick auf das Grenzkontrollgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z 3 B-VG („Regelung und Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus ihm“) und im Hinblick auf das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 auf Art. 11 Abs. 1 Z 1 B-VG („Staatsbürgerschaft“).

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Michael Hammer die Abgeordneten Werner Amon, MBA, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Alev Korun, Mag. Nikolaus Alm, Mag. Norbert Darabos, Mag. Michaela Steinacker, Mag. Wolfgang Gerstl, Christoph Hagen, Dr. Walter Rosenkranz und Dr. Peter Pilz sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V dagegen: F, G, T, N) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von der Abgeordneten Mag. Alev Korun eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: G, N dagegen: S, V, F, T).


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (351 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 12 03

                           Mag. Michael Hammer                                                                Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann