415 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 636/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung“

Die Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die demografische Entwicklung zeigt für Österreich klar auf, dass im Bereich der Pflege Handlungsbedarf besteht und eine zukunftsorientiere Reform und Weiterentwicklung der österreichischen Sozialversicherung als Ganzes erforderlich ist.

Fakt ist, dass der Bereich der Pflege in Österreich nach wie vor als ‚Baustelle‘ einzustufen ist und die Finanzierung des steuergeldfinanzierten Pflegefonds als ‚momentan ruhender Vulkan‘. Die Länder sind nicht in der Lage, die Pflegekosten zu übernehmen, wenn der Pflegefonds im Rahmen von ebenfalls geplanten Einsparungen nicht mit immer höheren Steuermitteln zusätzlich subventioniert werden kann. Eine nachhaltige Finanzierung der Pflege bei gleichbleibendem Leistungsniveau ist langfristig in Österreich nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund benötigt Österreich anstatt des bestehenden Stillstandes und des immer höheren Bundesanteils zum Stopfen des Pflegefonds zukunftsorientierte Reformen.

So soll eine einheitliche Österreichische Gesundheitsversicherung als ‚medizinischer Teil‘ eines einheitlichen österreichischen Sozialversicherungsträgers die medizinische Grundversorgung der Menschen sicherstellen, zu der jedoch künftig auch die Pflege gehören soll.

Eine solche Pflegeversicherung soll eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit sein und Geld- oder Sachleistungen erbringen, um die erforderliche häusliche oder stationäre Pflege zu gewährleisten. Damit ist eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes gesichert.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich die Abgeordneten Herbert Kickl, Mag. Judith Schwentner, August Wöginger, Mag. Helene Jarmer, Johann Hechtl, Mag. Gerald Loacker, Ulrike Königsberger-Ludwig und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: T dagegen: S, V, F, G, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 12 03

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                          Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann