418 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 743/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichbehandlung von nahen Angehörigen bei Pflege und Selbstversicherung

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Oktober 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Beim Bundesverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgericht waren bzw. sind zahlreiche Fälle anhängig, die sich mit der Ungleichbehandlung in der Selbstversicherung im Zusammenhang mit der Pflege durch nahe Angehörige befassen. Dem geltenden verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz widerspricht die Ungleichbehandlung der Rückwirkung der Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 einerseits und dem Unterlassen einer diesbezüglichen Regelung für die Pflege eines nahen Angehörigen andererseits. Mangels richtiger Information betreffend die Selbstversicherung seitens der Pensionsversicherungsanstalt gegenüber dem Kreis der Betroffenen, erscheint es sachgerecht und sozial wünschenswert, wenn der Gesetzgeber die getroffene Regelung für § 18a ASVG durch Änderung der §§ 225 Abs. 1 Z 3 und 669 Abs. 3 ASVG auch auf § 18b ASVG erweitert oder die Judikatur bzw. die Pensionsversicherungsanstalt die Regelung für § 18a ASVG auch auf § 18b ASVG analog anwendet.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Ing. Markus Vogl, Mag. Gerald Loacker, Mag. Judith Schwentner, Erwin Spindelberger, Werner Neubauer, Ulrike Königsberger-Ludwig und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Markus Vogl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 12 03

                               Ing. Markus Vogl                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann