422 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 621/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine endgültige Pensionsharmonisierung

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Beschluss des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes zeigte deutlich, wie ernst es dieser Regierung und der derzeitigen Parlamentsmehrheit ist, eine endgültige Harmonisierung aller Pensionsbezieher_innen bzw. aller gegenwärtigen Beitragszahler_innen ist. Mit Unterstützung der Grünen wurde die Zulässigkeit zukünftiger Sonderpensionsansprüche von bis zu € 9.060 monatlich in Verfassungsrang gehoben – das Ziel einer Kürzung bereits vorhandener Sonderpensionen bzw. die Abschaffung solcher Ansprüche für die Zukunft werden damit konterkariert. Die Ungleichheit zwischen ASVG-Versicherten und Bediensteten im öffentlichen Sektor ist damit verfassungsrechtlich festgeschrieben.

Eine weitere Ungerechtigkeit manifestiert sich durch das Pensionskonto und die damit vorher einhergehende scheinbare Pensionsharmonisierung. Für über fünf Millionen Österreicher_innen gilt das Pensionskonto, nicht so für Beamt_innen: Für reguläre ASVG-Versicherte gilt das Pensionskonto ab Jahrgang 1955, für Beamt_innen gilt dies erst für die Jahrgänge ab 1976.

Besonders zu kritisieren ist dies dahingehend, dass mit der Erstgutschrift deutlich wird, dass ASVG­Versicherte aufgrund der Durchrechnung, die im Beamtenbereich einen wesentlich kürzeren Zeitraum erfasst, mit deutlich niedrigeren Pensionen rechnen müssen. Die Umstellung für Bundesbeamt_innen erfolgt deutlich später. Wiener Landesbeamt_innen werden hier zusätzlich bevorzugt behandelt, für diese erfolgt die Umstellung gar erst 2042.

Die Unterschiede zwischen Pensionsansprüchen aufgrund des Pensionskontos und solchen von Beamt_innen zeigt sich in den unterschiedlichen Parametern, die für die Berechnung der Pensionen herangezogen werden. Die unterschiedliche Handhabung bei Bemessungsgrundlagen, Bemessungshöhe und Durchrechnungszeiträumen führt bei ASVG-Versicherten die mit 62 nach 35 oder 40 Jahren in Pension gehen zu Einbußen von bis zu einem Viertel. Beamt_innen bleiben hingegen verschont.

Das Ziel vergangener Pensionsreformen, eine Harmonisierung herbeizuführen, trifft vielleicht für ASVG­Versicherte zu. Eine Harmonisierung zwischen ASVG-Versicherten und Beamt_innen wurde aber einfach um eine Generation nach hinten verschoben. Von Gerechtigkeit, insbesondere von Generationsgerechtigkeit, kann somit noch lange nicht die Rede sein.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Mag. Judith Schwentner, Walter Schopf, Mag. Gertrude Aubauer, Ing. Waltraud Dietrich, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, August Wöginger und Ing. Markus Vogl sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, T, N dagegen: S, V, F).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 12 03

                                  Johann Singer                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann