438 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 586/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Kriminalisierung von Sparvereinen

Die Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Juli 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Während mutmaßliche Terrorimame und Rekrutierer für den Dschihad nach kurzer Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt werden, geraten Österreichs Sparvereine seitens des Gesetzgebers unter Terrorverdacht. Etwa die „Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ sehen geradezu Metternichsche Maßnahmen vor.

§ 40 Abs. 2 Bankwesengesetz lautet: „Die Kredit-und Finanzinstitute haben den Kunden aufzufordern, bekannt zu geben, ob er die Geschäftsbeziehung (Abs. 1 Z 1) oder die Transaktion (Abs. 1 Z 2) auf eigene oder fremde Rechnung bzw. im fremden Auftrag betreiben will; dieser hat der Aufforderung zu entsprechen und diesbezügliche Änderungen während aufrechter Geschäftsbeziehungen von sich aus unverzüglich bekannt zu geben. Gibt der Kunde bekannt, dass er die Geschäftsbeziehung  (Abs. 1 Z 1) oder die Transaktion (Abs. 1 Z 2) auf fremde Rechnung bzw. im fremden Auftrag betreiben will, so hat er dem Kredit- oder Finanzinstitut auch die Identität des Treugebers nachzuweisen und die Kredit- und Finanzinstitute haben die Identität des Treugebers festzustellen und zu überprüfen. ... Die Feststellung und Überprüfung der Identität des Treugebers hat bei natürlichen Personen durch Vorlage eines Originals oder einer Kopie des amtlichen Lichtbildausweises (Abs. 1) des Treugebers zu erfolgen, bei juristischen Personen durch beweiskräftige Urkunden gemäß Abs. 1.

Bankfilialen haben einzelnen Sparvereinen bereit mitgeteilt, dass mit Ende dieses Jahres ihr Konto aufgrund des überbordenden administrativen Aufwandes nicht mehr weitergeführt wird.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Erwin Angerer die Abgeordneten Kai Jan Krainer und Gabriel Obernosterer sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, dagegen: S, V, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Lipitsch gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 12 04

                               Hermann Lipitsch                                                     Mag. Andreas Zakostelsky

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann