451 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (444 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden

Im Berufsrecht der im Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), im MTD-Gesetz und im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) geregelten Gesundheitsberufe sind Anpassungen, die sich aus den Anforderungen der Praxis ergeben Anpassungen vorzunehmen:

- Auf Grund der im MMHmG neu geschaffene Spezialqualifikation „Basismobilisation“ sollen die Berufsausübungsmöglichkeiten der medizinischen Masseure/-innen und Heilmasseure/-innen erweitert und an den steigenden Bedarf dieser Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung angepasst werden.

- Im MTD-Gesetz erfolgt eine Vereinfachung der Berufsausübungsregelungen.

- Im MABG wird die Berufsausübungsmöglichkeit für Ordinationsassistenten/-innen erweitert.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Claudia Durchschlag die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner und Mag. Gerald Loacker sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N dagegen: F, G, T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (444 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 12 17

                            Claudia Durchschlag                                          Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau