461 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (448 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die im Regierungsprogramm für die XXV. GP verankerten Vorhaben der

-       Sicherstellung eines Angebots an ganztägigen Schulformen (in verschränkter/nicht verschränkter Form) nach entsprechenden Qualitätskriterien und

-       Aufwertung von Bewegung und Sport

umgesetzt werden. Ziel ist

-       ein qualitativer Ausbau von ganztägigen Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe und

-       die Ermöglichung der täglichen Bewegungseinheit.

Nach dem quantitativen Ausbau der schulischen Tagesbetreuung soll nun in einem zweiten Schritt eine Qualitätsoffensive folgen, um das Angebot weiter zu verbessern. Ziel ist Kinder in ganztägigen Schulen optimal zu fördern. An ganztägigen Schulformen wird der Lernstoff in der Lernzeit vertieft und die SchülerInnen in dieser gefördert. Durch Förderangebote wird die umfassende Entwicklung der Kinder unterstützt.

Die Qualitätskontrolle erfolgt durch die Schulaufsicht. Diese wird in Zukunft weiter durch die Schulaufsicht gewährleistet. Das Aufgabengebiet der Schulaufsicht wird um den Bereich der ganztägigen Schulformen (Lernzeit und Freizeit) konkretisiert.

Höhere Qualität durch die Präzisierung der Betreuungspläne in ganztägigen Schulformen: Damit wird das Angebot in der Lernzeit und im Freizeitteil in ganztägigen Schulformen konkretisiert und eine klare Vorgabe für die Standorte erstellt.

Durch gezielte Angebote im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung und verstärkte Kooperationen mit Sportvereinen, soll die Freude an Bewegung und eine gesunde Lebensführung vermittelt werden. Als erster Schritt soll ein Stufenplan zur Umsetzung einer täglichen Bewegungseinheit an ganztägig geführten Schulformen der Grundstufe sowie der Sekundarstufe I verankert werden. Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-18 wird der stufenweise Ausbau zur täglichen Bewegungseinheit als Ziel im Bereich des Bildungswesens geführt. Mit den Änderungen, die das Schulorganisationsgesetz und das Schulunterrichtsgesetz betreffen, sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Schulen die Integration von mehr Bewegung in den Schulalltag nahelegen und die Umsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen unterstützen.

Der vorliegende Entwurf beabsichtigt weiters Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen hinsichtlich der Bestimmungen zur neuen Reifeprüfung (eingeführt durch BGBl. I Nr. 52/2010) und der Neuen Oberstufe (Änderungen der SchUG-Novelle BGBl. I Nr. 9/2012). Es handelt sich dabei um die aus den zahlreichen Schulversuchen zur vorzeitigen Durchführung der neuen Reifeprüfung (Optionenmodell) sowie der Einführung der Neuen Oberstufe gewonnenen Rückmeldungen und Erfahrungswerte. Die nunmehrige Anpassung der Rechtslage an die schulautonom vorweggenommenen Verbesserungen und Korrekturen erscheint im Hinblick auf die Kontinuität im Vollzug sinnvoll und notwendig.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Jänner 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Brigitte Jank die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Harald Walser, Anneliese Kitzmüller, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Ing. Robert Lugar, Wendelin Mölzer, Erwin Preiner, Peter Wurm und Asdin El Habbassi, BA sowie die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N, dagegen: F) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (448 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 01 28

                                   Brigitte Jank                                                            Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann