463 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 868/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend psychologische Beratung für SchöffInnen und Geschworene

Die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„§ 1 Abs 1 des Geschworenen- und Schöffengesetzes lautet: „Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt; seine Ausübung ist Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und in der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht". Diese allgemeine Bürgerpflicht kann in Fällen schwerer und schwerster Kriminalität eine enorme emotionale und psychische Belastung für die zum Amt berufenen BürgerInnen darstellen.

In der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens wird das Beweismaterial nochmals gezeigt. Dabei kann insbesondere das Zeigen von Tatwerkzeugen, Fotos oder Videos verstörend und schockierend wirken. Erst jüngst wurde ein Fall medial vielfach diskutiert, in dem sich die SchöffInnen im Zuge einer Hauptverhandlung Videomaterial ansehen mussten, in denen ein Kind Opfer sexueller Gewalt wurde, wobei der unmittelbare Täter das Video selbst gefilmt hatte. Nach der Verkündung des Urteils und Erstattung des Kostenersatzes werden die SchöffInnen und Geschworenen in der Regel wieder sich selbst überlassen.

Es ist eine notwendige Voraussetzung eines fairen strafprozessrechtlichen Verfahrens, dass sich die RichterInnen einen möglichst unmittelbaren Eindruck von der Tat machen müssen. Insofern wird es auch in Zukunft immer wieder zu solchen Fällen kommen. Allerdings sollte die Justiz den SchöffInnen und Geschworenen, die in der Ausübung ihres Ehrenamtes einen nicht unerheblichen Dienst an der Allgemeinheit leisten, in solchen Fällen auch die Möglichkeit einer psychologischen Beratung anbieten können.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Georg Vetter, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Gernot Darmann und Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker und Dr. Johannes Jarolim einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend bessere psychologische Unterstützung von Laienrichtern und Laienrichterinnen in belastenden Situationeneingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, F, T, N, dagegen: G) beschlossen wurde.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 868/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, dagegen: S, V, T).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 868/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2015 02 11

                     Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                           Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau