466 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 843/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend anlasslose Überprüfungsmöglichkeit Datenschutzbehörde

Die Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nachdem der Europäische Gerichtshof am 8.4.2014 die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger_innen zu Fahndungszwecken als "in vollem Umfang unvereinbar" mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union feststellt hatte, erklärte der Verfassungsgerichtshof am 27.6.2014 die Speicherung von Vorratsdaten für verfassungswidrig. Seit dem 1.7.2014 kommt es in Österreich daher nicht mehr zur Vorratsdatenspeicherung - zudem müssen alle bisher gesammelten Daten gelöscht werden. Ob es aber zur Löschung kommt, ist unklar. Die Datenschutzbehörde hat bei betreffenden Unternehmen nicht geprüft, ob die Daten tatsächlich gelöscht wurden - eine anlasslose Überprüfung durch die Datenschutzbehörde ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch das Infrastrukturministerium kann nicht versichern, dass die Daten gelöscht wurden.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Februar 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES der Abgeordnete Dr. Johannes Jarolim.

 

Auf Antrag des Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim beschloss der Justizausschuss einstimmig (nicht anwesend: T), der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Initiativantrages an den Verfassungsausschuss zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 02 11

                            Dr. Johannes Jarolim                                                  Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau