472 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 824/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Lohn- und Sozialdumpingoffensive

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. November 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das aktuelle Gesetzespaket gegen Lohn- und Sozialdumping ist ein erster Schritt, längst überfällige Maßnahmen wie höhere Strafen, Strafen bei Nichtvorlage von Lohnunterlagen, Untersagung der Dienstleistung, eigenes Kompetenzzentrum, verbesserter Datenaustausch innerösterreichisch und innerhalb der EU gegen die Schmutz- und Billigkonkurrenz aus dem Ausland auf unserem heimischen Arbeitsmarkt zu setzen. Aber das Gesetzespaket bleibt an der Oberfläche stehen und garantiert insbesondere keine konsequente Umsetzung der Anti- Lohn- und Sozialdumping auf allen Ebenen.

So fehlt neben dem Kompetenzzentrum vor allem eine ausreichende Organisation und personelle Ausstattung mit Dienstposten für die Finanzpolizei um die bisherigen und neuen gesetzlichen Maßnahmen vor Ort umsetzen zu können. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens haben unter anderem der ÖGB, das Finanzministerium und die Wirtschaftskammer kritische Anmerkungen zur aktuellen Novelle 2014 getätigt.

Weder wird der Dienstpostenplan entsprechend erweitert noch wird etwa durch eine Flexiklausel ermöglicht, dass die Finanzpolizei erfolgsorientiert weiteres Personal aufnehmen kann. Auch die Schaffung einer tatsächlichen Task Force, wo Sozialministerium, AMS, Arbeitsinspektorat, Finanzpolizei, Polizei und Gewerbebehörde im Zusammenhang mit dieser Art der organisierten Wirtschaftskriminalität konzentriert zusammenarbeitet, fehlt. Ebenso gibt es keine Verschärfung des Gewerberechts in den sensiblen Sektoren Bau- und Baunebengewerbe im Hinblick auf Scheinfirmen und gewerberechtliche Geschäftsführerkonstruktionen.

Ebenso müssten eine Ausweitung der Untersagung der Leistung des Werklohns, ein Recht zur Schließung von Baustellen sowie eine obligatorische Überprüfung durch Polizei im Zuge von Verkehrskontrollen und sonstiger Kontrollen erfolgen. Da die Realität zeigt, dass ausländische Arbeitnehmer sich immer wieder bewusst selbst in solche Lohn- und Sozialdumpingverhältnisse begeben, um auf dem österreichischen Arbeitsmarkt tätig zu sein, muss man auch hier die Ansätze einer Wiederholungstäterschaft und damit organisierten Wirtschaftskriminalität lückenlos unterbinden.

Deshalb sollen Arbeitnehmer, die wiederholt, d.h. mehr als einmal im Rahmen eines solchen Lohn- und Sozialdumping-Arbeitsverhältnis ermittelt und dokumentiert sind, ihren Entgeltanspruch verlieren. Dieser soll zu Gunsten der Republik Österreich verfallen.

Gleichzeitig sollen Arbeitnehmer, die wiederholt, d.h. mehr als einmal im Rahmen eines solchen Lohn- und Sozialdumping-Arbeitsverhältnis ermittelt und dokumentiert sind, ihren Arbeitslosenanspruch verlieren. Dieser soll zu Gunsten der Republik Österreich verfallen.

Darüber hinaus sollen Arbeitnehmer, die wiederholt, d.h. mehr als einmal im Rahmen eines solchen Lohn- und Sozialdumping-Arbeitsverhältnis ermittelt und dokumentiert sind, ihre Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis verlieren.

Da sich ausländische Firmen, die mit Lohn- und Sozialdumpingmethoden auf dem Markt agieren, immer wieder ihre Zustelladressen ändern bzw. als U-Boot-Firmen im Ausland agieren, soll bei der Zustellung von amtlichen Schriftstücken eine Ersatzvornahme möglich sein. Diese Schriftstücke sollen, auch wenn daraus Rechte und Pflichten erwachsen, durch eine abschriftliche Zustellung an die jeweilige Botschaft, Außenhandelsstelle usw. sonstiger Vertretung des Entsendestaates, als zugestellt gelten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Februar 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Carmen Schimanek die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Walter Schopf, Ing. Markus Vogl, Mag. Birgit Schatz, Mag. Judith Schwentner, Johann Hechtl, Mag. Gerald Loacker, Ulrike Königsberger-Ludwig, Peter Wurm, Ing. Waltraud Dietrich und Sigrid Maurer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S, V, G, T, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Schopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 02 12

                                  Walter Schopf                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann