474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 777/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung der Ressourcen der zuständigen Einrichtungen der Lohnkontrolle nach dem LSDBG

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die vorliegende Novelle des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes schließt nun Lücken der Lohnkontrolle. So werden alle Lohnbestandteile nun geprüft und das Nicht-Bereitstellen von Lohnunterlagen wird zu einem Strafbestand.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten bei knapp 27.000 Firmen durch BUAK und Finanzpolizei Lohnkontrollen. Gegen 938 Unternehmen wurde eine Anzeige wegen Unterentlohnung erstattet. Insgesamt waren davon knapp 4.000 ArbeitnehmerInnen betroffen.

Damit neben der generalpräventiven Wirkung der nun verschärften Bestimmungen auch Unterentlohnung und Wettbewerbsverzerrung effektiv bekämpft werden, braucht es eine verstärkte Kontrolle. Die Anzahl der Vergehensfälle im Baubereich oder der Gastronomie zeigen, dass eine Aufstockung der Ressourcen zur Lohnkontrolle notwendig ist, um das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes durchzusetzen und die Wirksamkeit zu erhöhen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Februar 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Birgit Schatz die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Walter Schopf, Ing. Markus Vogl, Mag. Judith Schwentner, Johann Hechtl, Carmen Schimanek, Mag. Gerald Loacker, Ulrike Königsberger-Ludwig, Peter Wurm, Ing. Waltraud Dietrich und Sigrid Maurer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G dagegen: S, V, T, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 02 12

                                  Johann Hechtl                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann